- 61 % der Familien-BGs im Bürgergeld sind laut Vorbemerkung ausländisch (Stand Juli 2024)
- Zahl deutscher Familien-BGs hat sich seit 2010 halbiert
- Anfrage erfragt Ausgaben und Lohnabstand für 2024 und 2025
Hintergrund
Die Anfrage bezieht sich auf Daten aus früheren Bundestagsdrucksachen der 20. Wahlperiode (20/14083 und 20/8967). Laut diesen Quellen standen im Juli 2024 rund 379.619 ausländische Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 242.586 deutschen gegenüber. Im Juni 2010 war das Verhältnis umgekehrt: Damals stellten deutsche BGs mit 70,6 Prozent die deutliche Mehrheit. Die Anfrage knüpft an diese Entwicklung an und zielt auf aktualisierte Daten für 2024 und 2025 ab.
- 61 % — Anteil ausländischer Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Juli 2024 (laut Vorbemerkung der Fragesteller auf Basis BT-Drs. 20/14083)
- 379.619 — Ausländische BGs mit Kindern im Juli 2024
- 242.586 — Deutsche BGs mit Kindern im Juli 2024
- 481.393 — Deutsche BGs mit Kindern noch im Juni 2010 (70,6 %)
- +179.000 — Anstieg ausländischer BGs mit Kindern zwischen Juni 2010 und Juli 2024
Im Detail
Im Juli 2024 stellten ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien im Bürgergeldbezug.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8516
Im Bürgergeld (SGB II) stellt sich die Zusammensetzung der Familien-Bedarfsgemeinschaften seit Jahren verändert dar. Im Juli 2024 waren nach Angaben der Fragesteller — gestützt auf BT-Drs. 20/14083 — rund 379.619 der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausländischer Staatsangehörigkeit, das entspricht 61 Prozent aller einschlägigen Bedarfsgemeinschaften. Zum Vergleich: Im Juni 2010 lagen deutsche Familien-Bedarfsgemeinschaften mit 481.393 noch bei einem Anteil von 70,6 Prozent. Die Anzahl der deutschen Bürgergeld-Familien hat sich seitdem auf rund 242.586 nahezu halbiert, während ausländische Familien-BGs um rund 179.000 gestiegen sind.
Bürgergeld-Familien 2026: Was fragt die AfD?
Die Drucksache 21/8516 vom 13. Oktober 2026 enthält 16 Fragen der AfD-Fraktion an die Bundesregierung. Im Kern geht es darum, diese Entwicklung für die Jahre 2024 und 2025 aktuell nachzuzeichnen. Die Fragen sind nach verschiedenen Parametern differenziert: Kinderzahl in der Bedarfsgemeinschaft, Geschlecht des erziehungsberechtigten Leistungsberechtigten sowie eine detaillierte Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten — darunter Deutsche, EU-Ausländer, Herkunftsländer der EU-Osterweiterung, Westbalkan, Ukraine sowie acht nichteuropäische Asylherkunftsländer wie Afghanistan, Syrien, Irak und Somalia.
Was gilt aktuell?
Grundlage ist das SGB II, das Bürgergeld als steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen regelt. Familien mit Kindern erhalten neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Kinder sowie den sogenannten Kinderzusatzbedarf. Die Anfrage fragt unter anderem nach den genauen Auszahlungsbeträgen für 2024 und 2025, aufgeschlüsselt nach Kinderzahl und Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus thematisiert sie den sogenannten Lohnabstand: Gemeint ist die Differenz zwischen Bürgergeld-Leistungen und dem Nettoverdienst eines Vollzeitbeschäftigten zum gesetzlichen Mindestlohn — ein in der Sozialpolitik dauerhaft diskutiertes Thema, das die Reformdebatte im Sozialrecht begleitet.
Langzeitleistungsbezug und intergenerationale Weitergabe
Besonders detailliert ist Frage 5 zur Verbreitung von Langzeitleistungsbeziehern in Familien-BGs. Als Langzeitleistungsbezieher gelten laut Drucksache erwerbsfähige Personen, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Frage 16 geht darüber hinaus: Die Fragesteller erkundigen sich nach IAB-Studienergebnissen zur Frage, ob Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften aufgewachsen sind, als Erwachsene selbst häufiger Bürgergeld beziehen — und ob dies nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund variiert. Dieser Aspekt berührt grundlegende Fragen über Chancengleichheit und soziale Mobilität. Eine ähnliche Perspektive auf staatliche Leistungen und Strukturreformen nimmt auch die Debatte um die Gesamtkosten der Zuwanderung ein.
Familiennachzug und neue Grundsicherungsregeln
Zwei weitere Fragen betreffen politisch sensible Schnittstellen: Frage 13 fragt nach der Zahl der Personen in Familien-BGs, die im Wege des Familiennachzugs eingereist sind. Frage 14 richtet sich an die erwarteten Auswirkungen einer neuen Grundsicherungsregelung auf Familien mit Kindern, insbesondere im Hinblick auf Vermittlungsvorrang, Mitwirkungspflichten und mögliche Leistungsminderungen. Die Anfrage ist damit sowohl migrations- als auch sozialpolitisch eingebettet.
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Sobald sie vorliegt, werden die detaillierten Statistiken und die politischen Einschätzungen der Regierung öffentlich zugänglich sein.
Betroffen sind Familien mit Kindern, die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beziehen — sowohl deutsche als auch ausländische Haushalte. Mittelbar betreffen die Ausgaben alle Steuerzahler, da das Bürgergeld steuerfinanziert ist.
Die Anfrage ist am 13. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eingegangen und an die Bundesregierung weitergeleitet worden. Eine Antwort steht noch aus. Das genaue Datum der Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist der Drucksache nicht zu entnehmen, sodass keine konkrete Antwortfrist berechnet werden kann.
- Bedarfsgemeinschaft (BG)
- Personengruppe, die im SGB-II-System gemeinsam in einem Haushalt lebt und deren Bedarf gemeinsam berechnet wird.
- Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB)
- Person im Bürgergeld-Bezug, die grundsätzlich arbeitsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich) und das 15. Lebensjahr vollendet hat.
- Langzeitleistungsbezieher
- Laut SGB II: erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern?
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im SGB-II-Sinne umfasst Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und den Lebensunterhalt teilen. Eine BG mit Kindern enthält mindestens ein minderjähriges Kind.
Wie viele Fragen stellt die AfD in dieser Anfrage?
Die Anfrage umfasst insgesamt 16 Einzelfragen, die Daten zur Struktur, Entwicklung, Staatsangehörigkeit und den Ausgaben bei Familien-Bedarfsgemeinschaften für 2024 und 2025 erfragen.
Was ist der Lohnabstand, nach dem gefragt wird?
Der Lohnabstand beschreibt die Differenz zwischen dem Bürgergeld-Leistungsniveau einer Familie und dem Nettoverdienst eines Vollzeitbeschäftigten zum Mindestlohn in vergleichbarer Haushaltsgröße.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8516 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































