- 2 Millionen Euro jährlich für Deutschen Verlagspreis im Bundeshaushalt
- AfD verlangt Stopp der Preisgelder 2026 und Streichung ab 2027
- Preisgeld-Rückforderung für Vergabejahr 2025 beantragt
Hintergrund
Der Deutsche Verlagspreis wird seit 2019 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben und soll hervorragende unabhängige Verlage fördern. Im Bundeshaushalt 2025 und 2026 waren jeweils 2 Millionen Euro im Einzelplan 04, Titel 683 25 veranschlagt. Die Auszeichnung erfolgt in gestaffelten Prämienstufen von 18.000, 24.000 und 50.000 Euro. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/2539 eine grundlegende Reform des Verfahrens gefordert; da sie die seitherige Vergabepraxis als unverändert problematisch bewertet, verlangt der neue Antrag nun die ersatzlose Streichung des Preises.
- 2 Millionen Euro — jährlicher Haushaltsansatz für den Deutschen Verlagspreis in 2025 und 2026 (Einzelplan 04, Titel 683 25)
- 50.000 Euro — höchste Einzelprämie; weitere Stufen bei 24.000 Euro und 18.000 Euro
- seit 2019 — Vergabe des Deutschen Verlagspreises, initiiert von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Im Detail
Der Deutsche Verlagspreis ist in seiner Konzeption nicht reformierbar. Jeder Versuch einer staatlichen Kuration von Verlagsprogrammen birgt die stete Gefahr politischer Willkür, interessensgesteuerten Bevorzugung und einer unzulässigen Einmischung des Staates in die Verlagswelt.
— Begründung BT-Drs. 21/8555, AfD-Fraktion
Der Deutsche Verlagspreis steht erneut im Mittelpunkt einer parlamentarischen Auseinandersetzung um staatliche Kulturförderung. Mit dem am 13. Oktober 2026 eingebrachten Antrag (BT-Drs. 21/8555) fordert die AfD-Fraktion die vollständige und ersatzlose Streichung des Deutschen Verlagspreises aus dem Bundeshaushalt — beginnend mit dem Haushaltsjahr 2027. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die für 2026 bereits vorgesehenen Prämien und Preisgelder sofort zu stoppen.
Für den Deutschen Verlagspreis sind laut Antrag in den Bundeshaushaltsplänen 2025 und 2026 jeweils 2 Millionen Euro im Einzelplan 04, Titel 683 25 veranschlagt. Einzelne Verlage erhalten Prämien in Stufen von 18.000, 24.000 und bis zu 50.000 Euro. Die Förderung soll nach dem ursprünglichen Ziel hervorragende unabhängige Verlage unterstützen.
Streit um den Deutschen Verlagspreis: Worum geht es?
Die AfD-Fraktion wirft der Vergabepraxis vor, in den Jahren 2025 und 2026 Verlage ausgezeichnet zu haben, deren Programme nach Darstellung der Antragsteller Schriften mit linksextremen oder verfassungsfeindlichen Inhalten enthalten. Als Beispiele nennt die Fraktion für 2025 den Unrast Verlag, den Verbrecher Verlag und die Edition Nautilus; für 2026 werden der Schmetterling Verlag, Assoziation A und der Querverlag angeführt. Diese Einschätzungen sind Positionen der Antragsteller und wurden von der Bundesregierung bislang nicht bestätigt. Eine Ministeriumssprecherin erklärte laut Antrag, es hätten „keine konkreten Anhaltspunkte für ein weitergehendes Prüfverfahren“ vorgelegen.
Was gilt aktuell?
Der Deutsche Verlagspreis wird seit 2019 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben. Eine Jury, die vom BKM berufen wird, wählt die Preisträger aus. Das Regelwerk des Preises schließt Verlage aus, deren Programme jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindliche oder strafbare Schriften umfassen. Ob und wie diese Ausschlusskriterien in der Praxis geprüft werden, ist zwischen der Fraktion und der Bundesregierung umstritten.
Die AfD-Fraktion stützt ihre Forderung auch auf haushaltsrechtliche Argumente: Nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Zuwendungen des Bundes nur gewährt werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Dieses Interesse sieht die Fraktion bei Verlagen, die nach ihrer Einschätzung verfassungsfeindliche Inhalte verbreiten, als nicht gegeben an.
Vorgeschichte: Reform gescheitert, nun Abschaffung gefordert
Der vorliegende Antrag ist eine Folge des früheren Antrags BT-Drs. 21/2539, mit dem die Fraktion noch eine grundlegende Reform des Deutschen Verlagspreises verlangt hatte — unter anderem eine neue Jurybesetzung, mehr weltanschauliche Vielfalt und eine wirksamere Prüfung der Verlagsprogramme. Da nach Einschätzung der Fraktion keine dieser Forderungen umgesetzt wurde und die Nominierungspraxis für 2026 unverändert geblieben ist, sieht sie eine Reform als nicht mehr möglich an und verlangt nun die vollständige Streichung. Ergänzend fordert der Antrag, bereits ausgezahlte Preisgelder — insbesondere aus dem Vergabejahr 2025 — rechtlich auf mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Der Antrag muss zunächst den parlamentarischen Beratungsweg durchlaufen. Die AfD stellt im Bundestag keine Mehrheit, sodass eine Annahme des Antrags in dieser Form unwahrscheinlich ist. Über die kulturpolitische Debatte zum Deutschen Verlagspreis informiert auch der Beitrag Heute im Bundestag – 15.10.2026. Zum breiteren Thema staatlicher Kulturausgaben und Haushaltspriorititäten des Bundes ist der Beitrag Haushalt 2027 des Bundesinnenministeriums ein ergänzender Kontext. Fragen zur staatlichen Förderpraxis berühren auch den Bereich Wissenschaftsspionage eindämmen bei der Frage nach Kontrolle öffentlich geförderter Einrichtungen.
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Unmittelbar betroffen sind unabhängige Verlage, die sich um den Deutschen Verlagspreis bewerben oder ihn bereits erhalten haben. Mittelbar berührt der Streit die Kulturpolitik des Bundes insgesamt sowie den Bundeshaushalt, aus dem die Fördermittel stammen. Bei einer Streichung ab 2027 entfielen die jährlichen 2 Millionen Euro vollständig für alle Bewerberverlage.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8555) wurde am 13. Oktober 2026 eingebracht und muss zunächst dem zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Nach Ausschussberatung und einer Beschlussempfehlung erfolgt die Abstimmung im Bundestagsplenum. Eine Mehrheit für den Antrag ist derzeit nicht absehbar, da die AfD-Fraktion allein keine Parlamentsmehrheit stellt.
- Einzelplan 04
- Haushaltsplan des Bundeskanzleramts, dem auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zugeordnet ist. Titel 683 25 enthält die Mittel für den Deutschen Verlagspreis.
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Vorschrift, die Zuwendungen des Bundes nur dann erlaubt, wenn der Bund ein erhebliches Interesse an der Aufgabenerfüllung durch den Zuwendungsempfänger hat.
- BKM
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien; zuständig für die Vergabe des Deutschen Verlagspreises und Berufung der Jury.
Was ist der Deutsche Verlagspreis?
Der seit 2019 vergebene Deutsche Verlagspreis prämiert unabhängige Verlage in Deutschland. Im Bundeshaushalt sind dafür jährlich 2 Millionen Euro (Einzelplan 04, Titel 683 25) vorgesehen; Prämien werden in Stufen von 18.000, 24.000 und 50.000 Euro vergeben.
Was genau fordert die AfD?
Die Fraktion fordert den sofortigen Stopp der 2026er Preisgelder, die ersatzlose Streichung des Preises ab dem Haushalt 2027, eine rechtliche Prüfung früher ausgezahlter Preisgelder sowie den Verzicht auf jegliche Nachfolgeförderungen.
Wie begründet die AfD ihren Antrag?
Laut Antrag wurden in den Jahren 2025 und 2026 Verlage prämiert, die nach Darstellung der Fraktion Schriften mit linksextremen oder verfassungsfeindlichen Inhalten veröffentlichen. Die Fraktion sieht darin einen Verstoß gegen § 23 der Bundeshaushaltsordnung, der ein erhebliches Bundesinteresse für Zuwendungen verlangt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8555 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































