- Start der d-you-Wallet für 2. Januar 2027 geplant
- 24 von 27 EU-Staaten verpassen die Einführungsfrist
- Linke fordert 12 Maßnahmen für mehr Datenschutz vor dem Start
Hintergrund
Die EU-Verordnung eIDAS 2.0 (Verordnung (EU) 2024/1183) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis Ende Dezember 2026 eine EUDI-Wallet bereitzustellen. In Deutschland plant die Bundesregierung den Start ihrer Wallet unter dem Namen d-you für den 2. Januar 2027. Das zugrundeliegende Digitale Identitätengesetz (DIdG) wird im Bundestag in dritter Lesung beraten (Drucksachen 21/7408 und 21/8617). Der eGovernment Monitor 2026 der Initiative D21 stellt fest, dass digitale Verwaltungsangebote in Deutschland seltener genutzt werden als in Österreich oder der Schweiz. Laut einer in der Drucksache zitierten Euronews-Meldung werden 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Einführungsfrist nicht einhalten.
- 2. Januar 2027 — geplanter Starttermin der deutschen EUDI-Wallet d-you laut Bundesregierung
- 24 von 27 EU-Staaten — werden die EU-Einführungsfrist Ende Dezember 2026 laut zitiertem Bericht verpassen
- seit 2010 — der elektronische Personalausweis (e-Perso) ist in Deutschland eingeführt, seine Online-Funktion aber bis heute wenig genutzt
- 12 Forderungen — stellt Die Linke an die Bundesregierung im Entschließungsantrag BT-Drs. 21/8625
Im Detail
„mangelnde offizielle Unterstützungsangebote in Deutschland eine Lücke hinterlassen, die privat aufgefangen wird“
— eGovernment Monitor 2026, zitiert in BT-Drs. 21/8625
Drei Monate vor dem geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet d-you am 2. Januar 2027 meldet die Fraktion Die Linke grundlegende Sicherheitsbedenken an. In einem Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Digitalen Identitätengesetzes (DIdG, BT-Drs. 21/8625 vom 14. Oktober 2026) fordert die Fraktion zwölf konkrete Maßnahmen — und macht deutlich, dass ein unpünktlicher Start besser wäre als ein unsicherer.
Was ist die EUDI-Wallet und warum ist sie relevant?
Die EUDI-Wallet ist eine App, in der Bürgerinnen und Bürger digitale Identitätsnachweise verwalten und mit wenigen Klicks an Behörden und Unternehmen weitergeben können. Die EU-Verordnung eIDAS 2.0 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, eine solche Wallet bis Ende Dezember 2026 bereitzustellen. Deutschland will diese Pflicht mit der Wallet namens d-you erfüllen. Gespeichert werden sollen zunächst Personalausweis- und Führerscheindaten, später auch Gesundheits- und Sozialdaten sowie biometrische Merkmale. Einmal übermittelte Daten lassen sich laut Drucksache nicht zurückholen.
Was gilt aktuell?
Derzeit ist der elektronische Personalausweis (e-Perso) das zentrale Werkzeug für die digitale Identifizierung in Deutschland — eingeführt bereits 2010, aber nach Einschätzung der Fraktion nie ausreichend bekannt gemacht. Das neue DIdG soll die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführen und den rechtlichen Rahmen für d-you schaffen. Nach Angaben in der Drucksache entwickelt derzeit die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND die Wallet für die Bundesregierung. BSI-Richtlinien für die App sind noch nicht fertiggestellt, und ein Bug-Bounty-Programm — also die Möglichkeit für externe Sicherheitsforscherinnen und -forscher, Lücken vor dem Start zu melden — existiert noch nicht.
Datenschutz bei der EUDI-Wallet: Die zentralen Kritikpunkte
Die Fraktion kritisiert vor allem die Architekturentscheidung der Bundesregierung: D-you soll auf sogenannten Signed Credentials beruhen — staatlich signierten Datenpaketen. Datenschutzexperten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatten bereits 2022 in einer Anhörung des Digitalausschusses eine andere Technik empfohlen: die Übermittlung unsignierter Daten über einen gesicherten Kanal (Authenticated Channel), wie sie beim e-Perso bereits zum Einsatz kommt. Der Vorteil: Daten können nur temporär für einen bestimmten Zweck geprüft werden, was das Risiko unbefugter Weitergabe minimiert.
Hinzu kommt die Gefahr der sogenannten Überidentifikation: Unternehmen könnten weit mehr Daten abfragen als nötig, ähnlich wie es bei Cookie-Bannern oder der QR-Code-Pflicht während der Covid-Pandemie der Fall war. Europäische Nichtregierungsorganisationen haben in einem offenen Brief vor genau dieser Gefahr gewarnt. Die Pseudonym-Funktion, die eIDAS 2.0 selbst vorsieht und die Überidentifikation verhindern soll, plant die Bundesregierung nach Angaben in der Drucksache erst im Laufe des Jahres 2027 — also nach dem Starttermin.
Die zwölf Forderungen der Linken
Die Fraktion fordert unter anderem: Umstieg auf gesicherte Kanalübertragung statt signierter Daten, Beibehaltung des e-Perso als Sicherheitselement, ein gesetzliches Verbot der Verknüpfung von Nutzungsvorgängen durch Wallet-Anbieter, ein Opt-out-Recht für biometrische Daten sowie ein klares Haftungsregime, das nicht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Beweislast aufbürdet. Außerdem soll d-you unabhängig von Google- und Apple-App-Stores nutzbar sein — auch auf alternativen Betriebssystemen. Zur Einführung verlangt die Fraktion eine bundesweite Informationskampagne und erreichbare Beratungsstellen.
Sollte die Sicherheit nicht rechtzeitig gewährleistet werden können, fordert Die Linke einen verschobenen Starttermin — und verweist darauf, dass 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Dezember-2026-Frist laut einem zitierten Euronews-Bericht ohnehin nicht einhalten werden. Deutschland solle sich auf EU-Ebene für eine Verschiebung einsetzen.
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Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen Personen, die die d-you-Wallet nutzen werden oder sollen. Besonders schutzbedürftig sind nach Einschätzung der Fraktion Angehörige von Minderheiten sowie Personen, die im Netz Hass und Bedrohungen ausgesetzt sind und deren körperliche Unversehrtheit durch den möglichen Abfluss von Identitätsdaten gefährdet sein könnte.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/8625) wurde am 14. Oktober 2026 eingebracht und begleitet die dritte Lesung des Digitalen Identitätengesetzes (DIdG). Die Abstimmung des Bundestages über den Entschließungsantrag steht noch aus. Ein Startermin der d-you-Wallet ist für den 2. Januar 2027 geplant; Die Linke fordert eine Verschiebung, falls die IT-Sicherheit bis dahin nicht gewährleistet ist.
- EUDI-Wallet
- European Digital Identity Wallet — eine App, mit der EU-Bürger digitale Identitätsnachweise und Dokumente speichern und sicher weitergeben können. In Deutschland soll sie d-you heißen.
- eIDAS 2.0
- Überarbeitete EU-Verordnung (2024/1183) zur elektronischen Identifizierung und Vertrauensdiensten, die den Rahmen für die EUDI-Wallet vorgibt.
- Zero-Knowledge-Proof
- Kryptografisches Verfahren, das es ermöglicht, eine Eigenschaft (z. B. Volljährigkeit) zu belegen, ohne dabei weitere persönliche Daten preiszugeben.
Was ist die EUDI-Wallet d-you?
D-you ist die geplante deutsche Umsetzung der europäischen EUDI-Wallet, einer App zur digitalen Identitätsverwaltung. Sie soll laut Bundesregierung am 2. Januar 2027 starten und u. a. Ausweisdaten, Führerschein und später Gesundheitsdaten speichern.
Warum fordert Die Linke einen verschobenen Start?
Nach Angaben der Fraktion fehlen drei Monate vor dem Start noch BSI-Richtlinien, ein Bug-Bounty-Programm und Sicherheitsdienstleister. Außerdem ist die Pseudonym-Funktion laut Drucksache erst für 2027 geplant, obwohl sie von Beginn an verfügbar sein müsste.
Was versteht man unter 'Überidentifikation' bei der Wallet?
Überidentifikation bezeichnet die unnötig häufige Übermittlung personenbezogener Daten — also wenn Unternehmen mehr Daten abfragen als für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8625 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































