- Staatliche Wallet 'dyou' soll am 2. Januar 2027 starten
- Pseudonyme Nutzung und Zero Knowledge Proof noch nicht fertig
- 19 Forderungen zu Datenschutz, Freiwilligkeit und Souveränität
Hintergrund
Die EU-Verordnung eIDAS 2.0 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 2026/2027 eine Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitzustellen. Die Bundesregierung hat dazu das Digitale Identitätengesetz (DIdG) eingebracht, das in BT-Drs. 21/7408 und 21/8617 vorliegt und sich in dritter Lesung befindet. Eine öffentliche Anhörung am 6. Oktober 2026 ergab laut Drucksache erheblichen Nachbesserungsbedarf von Seiten der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kommunen und Wirtschaft. Kritisiert wurden insbesondere unzureichende Schutzmechanismen gegen Datenmissbrauch sowie die noch fehlende Umsetzung von Datenschutztechnologien wie Zero Knowledge Proof.
Im Detail
Der Funktionsumfang der Wallet darf ihrem Schutzumfang jedoch keinesfalls vorauseilen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Anwendungsfälle zugelassen werden, deren Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen noch nicht erfüllt werden.
— BT-Drs. 21/8624, Abschnitt I (Feststellungsteil)
Deutschland steht vor der Einführung einer digitalen Ausweisapp: Ab dem 2. Januar 2027 soll die staatliche Wallet „dyou“ an den Start gehen und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihren Personalausweis, Führerschein und andere amtliche Dokumente digital auf dem Smartphone zu nutzen. Die Rechtsgrundlage dafür liefert das Digitale Identitätengesetz (DIdG), das die EU-Verordnung eIDAS 2.0 in deutsches Recht überführt. Doch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht das Gesetz noch nicht reif für die Umsetzung.
Digitale Identität: Kritik nach Sachverständigenanhörung
In einem Entschließungsantrag zur dritten Beratung des DIdG (BT-Drs. 21/8624, eingebracht am 14. Oktober 2026) listet die Fraktion 19 konkrete Forderungen auf. Auslöser ist die öffentliche Anhörung vom 6. Oktober 2026, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kommunen und Wirtschaft erhebliche Mängel beim Datenschutz und der IT-Sicherheit des vorliegenden Gesetzentwurfs benannt haben.
Kernproblem: Wichtige Schutzmechanismen für die digitale Identität — insbesondere die pseudonyme Nutzung und das sogenannte Zero Knowledge Proof-Verfahren — werden nach aktuellem Stand zum Starttermin noch nicht vollständig verfügbar sein. Die Grünen fordern deshalb, dass die Wallet erst notifiziert und bereitgestellt werden darf, wenn alle vorgesehenen Funktionen und Sicherheitszertifizierungen vollständig umgesetzt sind. Der Grundsatz lautet laut Drucksache: Der Funktionsumfang der Wallet darf ihrem Schutzumfang zu keinem Zeitpunkt vorauseilen.
Digitale Souveränität: Keine Gatekeeper als Wallet-Anbieter
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags betrifft die digitale Souveränität. Die Fraktion fordert, dass Unternehmen, die nach dem EU Digital Markets Act als Torwächter (Gatekeeper) eingestuft sind — also marktbeherrschende außereuropäische Plattformbetreiber — weder direkt noch indirekt als Wallet-Anbieter zugelassen werden dürfen. Zudem sollen Wallets auch auf Geräten mit alternativen Betriebssystemen nutzbar sein, um einseitige technologische Abhängigkeiten von US-Konzernen zu vermeiden.
Freiwilligkeit und Schutz vor Datenmissbrauch
Die eIDAS-Verordnung schreibt die freiwillige Nutzung der Wallet vor. Der Antrag verlangt, dass dies nicht nur auf dem Papier gilt, sondern auch in der Praxis: Alternative Identifizierungswege müssen erhalten bleiben, niemand darf durch die Nichtnutzung der Wallet benachteiligt werden. Für Verstöße soll eine niedrigschwellige Beschwerdestelle eingerichtet werden.
Zum Schutz vor missbräuchlichen Datenabfragen fordert die Fraktion ein risikobasiertes Prüfsystem, das Datenanfragen auf das notwendige Minimum begrenzt. Bürgerinnen und Bürger sollen über ein direkt in die Wallet integriertes Meldesystem potenziellen Missbrauch unkompliziert bei den Datenschutzaufsichtsbehörden anzeigen können. Verstöße sollen mit Geldbußen und dem Entzug der Registrierung als vertrauende Beteiligte geahndet werden können. Auch für digitale Identitätsdaten im staatlichen Bereich gelten besondere Schutzanforderungen, die der Antrag explizit aufgreift.
Biometrie und parlamentarische Kontrolle
Ausdrücklich fordert der Antrag, den automatisierten Austausch biometrischer Daten (Passbilder) gemäß Pass- und Personalausweisgesetz weiterhin auszuschließen. Die Aufnahme biometrischer Daten in die Wallet soll als Opt-in freiwillig bleiben. Darüber hinaus sollen die weitreichenden Verordnungsermächtigungen des DIdG eingeschränkt und wesentliche Entscheidungen über die Wallet-Ausgestaltung dem Parlament vorbehalten bleiben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sollen frühzeitig und verbindlich einbezogen werden.
Der Antrag ist von Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz und weiteren Abgeordneten der Grünen unterzeichnet und im Namen der Fraktion von Katharina Dröge und Britta Haßelmann eingereicht worden. Die Abstimmung im Bundestag steht noch aus.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die künftig die digitale Ausweisapp nutzen sollen oder wollen. Besonders relevant ist der Antrag für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, sowie für Unternehmen, die digitale Identitätsnachweise in ihren Prozessen einsetzen wollen. Auch Kommunen und Behörden sind betroffen, die an das eIDAS-Ökosystem angebunden werden müssen.
Der Entschließungsantrag ist am 14. Oktober 2026 zur dritten Beratung des DIdG eingebracht worden. Über den Antrag muss der Bundestag im Plenum abstimmen — dieser Schritt steht noch aus. Ein gesondertes Ausschussverfahren ist für Entschließungsanträge nicht vorgesehen; sie werden in der Regel zusammen mit dem Hauptgesetz abgestimmt.
- EUDI-Wallet
- European Digital Identity Wallet — die digitale Brieftasche der EU, mit der Bürgerinnen und Bürger ihren Ausweis und andere Dokumente digital speichern und verwenden können.
- Zero Knowledge Proof (ZKP)
- Eine kryptografische Methode, mit der man bestimmte Eigenschaften (z.B. Volljährigkeit) beweisen kann, ohne die zugrundeliegenden Daten (z.B. Geburtsdatum) preiszugeben.
- Gatekeeper (Torwächter)
- Unternehmen, die nach dem EU Digital Markets Act eine beherrschende Stellung bei digitalen Diensten innehaben und besonders reguliert werden, z.B. große US-Plattformanbieter.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine digitale Brieftasche, in der Bürgerinnen und Bürger ihren Ausweis, Führerschein und andere Dokumente auf dem Smartphone speichern und nutzen können. Sie basiert auf der EU-Verordnung eIDAS.
Wann soll die staatliche Wallet 'dyou' starten?
Das Bundesministerium für Digitales und Souveränität (BMDS) hat den 2. Januar 2027 als Starttermin angekündigt. Die Grünen kritisieren, dass zu diesem Zeitpunkt wichtige Sicherheitsfunktionen noch nicht fertig sein werden.
Was ist pseudonyme Nutzung und warum ist sie wichtig?
Pseudonyme Nutzung bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger Dienste nutzen können, ohne ihre vollständige Identität preiszugeben — etwa für einen Altersnachweis ohne Angabe des Namens. Der Entschließungsantrag fordert, diese Funktion als Standard voreinzustellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8624 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































