- 1.029.000 Menschen waren 2024 in Deutschland wohnungslos
- 137.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Wohnung
- 2.563 Straftaten gegen Obdachlose 2025 – Rekordhoch
Hintergrund
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) wurde im April 2024 unter grüner Regierungsbeteiligung beschlossen. Er sieht vor, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Nach Angaben der Fraktion fehlen bislang ein verbindlicher Zeitplan mit Zwischenzielen sowie ausreichende Steuerungsmechanismen für die Facharbeitsgruppen des NAP W. Parallel dazu zeigen Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe einen starken Anstieg der Betroffenenzahlen auf rund 1,03 Millionen im Jahr 2024.
- 1.029.000 — Hochgerechnete Zahl wohnungsloser Menschen in Deutschland für das Jahr 2024 (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe)
- 137.000 — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die zum 31. Januar 2025 bundesweit als wohnungslos galten; Anstieg um fast das Dreifache seit 2022
- 85 Prozent — Anteil der untergebrachten Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit laut Statistischem Bundesamt (Juni 2026)
- 2.563 — Von der Polizei registrierte Straftaten gegen obdachlose Menschen im Jahr 2025 – ein Rekordhoch (BT-Drs. 21/6379)
- 77,5 Prozent — Durchschnittliche Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei wohnungslosen Menschen in Deutschland laut Studiendaten der TU München
Im Detail
Der Deutsche Bundestag bekennt sich zum Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn bestehende Handlungsmöglichkeiten in allen relevanten Bereichen aktiv dafür eingesetzt werden.
— BT-Drs. 21/8579, Feststellungsteil, S. 3
Mehr als eine Million Menschen in Deutschland haben keine eigene Wohnung – und die Zahl steigt weiter. Laut einer aktuellen Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2024 rund 1.029.000 Menschen wohnungslos. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 14. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8579 einen umfassenden Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu einem verbindlichen Aktionsplan verpflichten soll, um Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.
Dramatischer Anstieg der Wohnungslosigkeit
Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Minderjährigen: Zum 31. Januar 2025 galten bundesweit mehr als 137.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als wohnungslos – nahezu dreimal so viele wie noch 2022. Auch Gewalt gegen Obdachlose nimmt zu: 2025 registrierte die Polizei bundesweit ein Rekordhoch von 2.563 Straftaten gegen obdachlose Menschen (BT-Drs. 21/6379). Die amtliche Wohnungslosenstatistik erfasst laut Antrag das tatsächliche Ausmaß nur unvollständig, da verdeckt Wohnungslose und Menschen ohne jede Unterkunft kaum sichtbar werden.
Was gilt aktuell?
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) wurde im April 2024 beschlossen. Er hält am Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, enthält jedoch nach Einschätzung der Antragsteller keinen konkreten Zeitplan mit Zwischenzielen für die verbleibenden Jahre. Die amtliche Wohnungslosenstatistik basiert auf Stichtagserhebungen und erfasst vor allem untergebrachte Personen. Rund 85 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen haben laut Statistischem Bundesamt (Stand Juni 2026) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Beim Wohngeld plant die Bundesregierung laut Antrag Kürzungen, die nach Einschätzung der Grünen weitere Wohnungsverluste riskieren.
Sechs Handlungsfelder im Antrag
Der Antrag gliedert die Forderungen in sechs Bereiche: erstens die Stärkung des NAP W durch verbindliche Verfahrensregeln und jährliche Parlamentsberichte; zweitens eine verbesserte Datengrundlage, unter anderem durch eine Jahresgesamtzahl statt nur einer Stichtagserhebung; drittens wirksamere Prävention gegen Wohnungsverlust durch Mietrechtsreformen, etwa die wiederholte Ermöglichung der Schonfristzahlung und eine Absenkung der Kappungsgrenze; viertens den Ausbau bezahlbaren Wohnraums nach dem Housing-First-Konzept und die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit; fünftens die spezifische Unterstützung besonders betroffener Gruppen wie Frauen, queere Personen, Menschen mit Behinderungen und EU-Bürger ohne Leistungsanspruch; und sechstens die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung durch bundesweite Clearingstellen und anonyme Behandlungsscheine.
Im Bereich Sozialrecht kritisiert der Antrag, dass härtere Sanktionen in der Grundsicherung sowie die Deckelung der Unterkunftskosten ab Beginn des Leistungsbezugs das Risiko von Wohnungsverlusten erhöhen. Die Fraktion fordert, dass eine Unterschreitung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums durch Leistungsminderungen ausgeschlossen wird. Jobcenter sollen bei drohendem Wohnungsverlust Mietschulden mehrfach und als Beihilfe übernehmen können, damit Kündigungsfristen nicht durch Bearbeitungsverzögerungen verstreichen.
Für strukturell besonders gefährdete Übergangssituationen – etwa beim Verlassen der stationären Kinder- und Jugendhilfe (Care-Leaver) oder nach Haftentlassung – fordert der Antrag eine gezielte Unterstützung bei der Wohnsicherung. Das EU-Förderprogramm EhAP Plus soll von einer Modellförderung in eine dauerhafte flächendeckende Struktur überführt werden. Wohnungslosigkeit trifft laut Antrag auch 77,5 Prozent der Betroffenen mit einer psychischen Erkrankung – beide Problemlagen bedingen und verstärken sich wechselseitig.
Fragen zum Wohnungsbestand und zur Bundeswohnungsbaugesellschaft behandelt auch der Beitrag Bundeswohnungsbaugesellschaft: Verfassungsrechtliche Fragen. Zum Thema Bürgergeld und Grundsicherung informiert der Beitrag Petitionsausschuss: Berufsqualifikation und Bürgergeld.
Weiterlesen:
- Frühstartrente: Grüne fordern zehn Nachbesserungen
- Petitionsausschuss: Abschluss empfohlen bei Einkommen und Vermögen
Unmittelbar betroffen sind rund 1,03 Millionen wohnungslose Menschen in Deutschland, darunter über 137.000 Kinder und Jugendliche. Besonders vulnerable Gruppen sind Frauen, queere Personen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete und EU-Bürger ohne Leistungsanspruch. Mittelbar berührt sind Mieterinnen und Mieter sowie Empfänger von Wohngeld und Grundsicherung, für die der Antrag strengere Schutzregelungen und verlässlichere Leistungen fordert.
Der Antrag ist am 14. Oktober 2026 eingebracht worden und wurde dem Bundestag zugeleitet. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse – voraussichtlich den Ausschuss für Wohnen und den Ausschuss für Arbeit und Soziales – sowie anschließende Ausschussberatungen aus. Danach entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Housing First
- Wohnungspolitisches Konzept, bei dem obdachlosen Menschen zuerst eine dauerhafte Unterkunft ohne Vorbedingungen bereitgestellt wird, bevor weitere Hilfsangebote greifen.
- NAP W
- Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit; 2024 beschlossen, zielt auf die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030.
- Schonfristzahlung
- Mietrechtliche Regelung, die es Mietern ermöglicht, durch Nachzahlung rückständiger Mieten eine außerordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam zu machen.
Wie viele Menschen sind in Deutschland wohnungslos?
Laut Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren für das Jahr 2024 rund 1.029.000 Menschen wohnungslos. Die amtliche Statistik bildet das Ausmaß nach Einschätzung der Antragsteller nur unvollständig ab.
Was ist das Housing-First-Konzept?
Housing First ist ein Ansatz, bei dem wohnungslosen Menschen zunächst ohne Vorbedingungen eine dauerhafte Unterkunft bereitgestellt wird. Studien zeigen laut Antrag, dass dies Versorgungskosten senkt und die medizinische Situation verbessert.
Was ist der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit?
Der NAP W wurde im April 2024 beschlossen und verbindet erstmals die Zuständigkeiten von Kommunen, Sozialträgern, Ländern und Bund. Die Grünen bemängeln, dass ein konkreter Zeitplan für die verbleibenden Jahre bis 2030 fehlt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8579 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































