- 420 Mio. Euro deutsche Hilfe für Gaza seit Oktober 2023
- Nur 136 statt 600 Hilfs-Lastwagen täglich zugelassen
- 60 Prozent der Einfuhren sind kommerzielle Waren, nicht Hilfsgüter
Hintergrund
Der Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas trat am 10. Oktober 2025 in Kraft. Die sogenannte Gelbe Linie, die im Waffenstillstandsabkommen vereinbart wurde, stellte zunächst rund 53 Prozent des Gazastreifens unter israelische Kontrolle; dieser Anteil wurde seither auf bis zu 70 Prozent ausgedehnt. Deutschland gehört zu den größten bilateralen Gebern humanitärer Hilfe in den Palästinensischen Gebieten. Der 20-Punkte-Friedensplan der US-Regierung, den UN-Sicherheitsrat-Resolution 2803 (2025) unterstützt, sieht unter anderem den täglichen Einlass von mindestens 600 Lastwagen mit Hilfsgütern vor. Der Internationale Gerichtshof stellte im Gutachten vom 22. Oktober 2025 fest, dass Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern.
- 420 Mio. Euro — Gesamte deutsche humanitäre Hilfe für die Palästinensischen Gebiete seit Oktober 2023 (erhöht von zuvor 335 Mio. Euro)
- 136 Lastwagen täglich — Durchschnittliche Zahl der täglich eingelassenen UN- und NGO-Lastwagen seit Ende Oktober 2025 (Ziel: 600)
- ca. 60 Prozent — Anteil kommerzieller Güter an allen Gaza-Einfuhren im Durchschnitt
- 123,5 Mio. Euro — Deutschlands Beitrag zur EU-Team-Gaza-Initiative (Gesamtvolumen: knapp 900 Mio. Euro)
- 33,5 Mio. Euro — Deutscher Beitrag zum UN-Flash-Appeal 2026 für die Palästinensischen Gebiete (Gesamtbedarf: über 4 Mrd. US-Dollar)
Im Detail
Die humanitäre Lage in Gaza bleibt katastrophal. Deshalb engagiert sich die Bundesregierung dort als einer der größten bilateralen Geber mit bis zu 420 Mio. Euro für humanitäre Hilfe seit dem 7. Oktober 2023.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8377
Rund 2 Millionen Menschen im Gazastreifen sind zehn Monate nach Inkrafttreten des Waffenstillstands vom Oktober 2025 weiterhin auf internationale Nothilfe angewiesen. Deutschland hat seine humanitäre Hilfe für die Palästinensischen Gebiete auf bis zu 420 Millionen Euro seit dem 7. Oktober 2023 aufgestockt — das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7911) hervor. Das Auswärtige Amt übermittelte die Antwort am 6. Oktober 2026.
Gaza-Hilfe: Lücke zwischen Versprechen und Realität
Das auffälligste Zahlenverhältnis in der Drucksache betrifft die tatsächlichen Hilfslieferungen: Der 20-Punkte-Friedensplan, den UN-Sicherheitsrat-Resolution 2803 unterstützt, sieht täglich mindestens 600 Lastwagen mit humanitären Gütern vor. Laut Bundesregierung wurden seit Ende Oktober 2025 jedoch durchschnittlich nur rund 136 Lastwagen von UN-Organisationen und internationalen NGOs täglich eingelassen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach Erkenntnissen der Bundesregierung kommerzielle Waren bei der Zählung der Gesamtlieferungen eingerechnet werden und im Durchschnitt etwa 60 Prozent der Einfuhren ausmachen — mit tageweisen Schwankungen zwischen 20 und 80 Prozent. Die Bundesregierung ist seit Ende Oktober 2025 mit einem ressortübergreifenden Team im International Gaza Support Center (IGSC) vertreten, das die Einfuhr humanitärer Güter unterstützen soll.
Finanzierung: Mehrere Töpfe, schwer aufschlüsselbar
Die Antwort schlüsselt verschiedene Finanzierungsstränge auf. Die 335 Millionen Euro, die die Bundesregierung in einer früheren Antwort (BT-Drs. 21/1674) für humanitäre Hilfe nannte, haben sich auf bis zu 420 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel des Auswärtigen Amts sind separat zu betrachten von den 123,5 Millionen Euro, die Deutschland zur Team-Gaza-Initiative der EU beiträgt, sowie den 66,5 Millionen Euro an neuen Mitteln aus Einzelplan 23 (strukturbildende Übergangshilfe/KWI-Titel), die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Juli 2026 ankündigte. Zum UN-Flash-Appeal 2026 für die Palästinensischen Gebiete hat Deutschland bislang bis zu 33,5 Millionen Euro beigesteuert. Eine länderspezifische Aufschlüsselung des tatsächlichen Mittelabflusses ist nach Angaben der Bundesregierung methodisch nicht möglich, da es sich um Regionalprojekte handelt.
Diplomatische Aktivitäten: Gespräche ohne Statistik
Die Fraktion Die Linke hatte detailliert nach Terminen und Inhalten der deutschen Gespräche mit israelischen Stellen gefragt. Die Bundesregierung teilt mit, sie stehe mit der israelischen Regierung, der israelischen Botschaft in Berlin und der israelischen Militärverwaltungsbehörde COGAT im kontinuierlichen Austausch — eine statistische Erfassung der Gespräche erfolge jedoch nicht. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Zur Frage, ob Deutschland einer gemeinsamen Erklärung von mehr als 20 Staaten zur israelischen NGO-Registrierungsgesetzgebung vom 8. Juni 2026 beigetreten ist, verweist die Bundesregierung auf frühere Positionierungen, ohne sich klar zu positionieren.
Dual-Use-Prüfungen als Zugangshürde
Ein konkreter Fall aus der Antwort verdeutlicht das Problem der Dual-Use-Einstufungen: Bei einem deutschen Projekt im Bereich Wasserversorgung und Hygiene verhinderte eine explizite Dual-Use-Einstufung die Einfuhr von Gütern im Wert von rund 7.400 Euro. Die Güter wurden ersatzweise für Krankenhäuser in Ägypten freigegeben. Die Bundesregierung räumt ein, dass Dual-Use-Prüfungen grundsätzlich alle humanitären Hilfsprojekte in Gaza betreffen, systematische Erkenntnisse zu Dauer und Umfang der Verzögerungen liegen ihr jedoch nicht vor. Zur Vereinbarkeit israelischer Sicherheitsmaßnahmen mit dem humanitären Völkerrecht erklärt die Bundesregierung, diese müssten verhältnismäßig bleiben.
Gesundheitsversorgung und medizinische Evakuierung
Für die Gesundheitsversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten hat die Bundesregierung der WHO 2026 bislang 7 Millionen Euro bereitgestellt; das Auswärtige Amt fördert weitere Hilfsorganisationen mit knapp 11 Millionen Euro vorrangig im Gesundheitsbereich. Der WHO-Gesamtbedarf für 2026 beläuft sich auf 333,21 Millionen US-Dollar. Zur Frage medizinischer Evakuierungen verweist die Bundesregierung auf eine gemeinsame Erklärung vom 27. September 2025 und die Finanzierung einer WHO-Koordinatorin am IGSC aus Mitteln des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). Zu eigenen Erkenntnissen über medizinische Kapazitäten in Nachbarländern gibt die Bundesregierung an, keine zu besitzen.
Zum EU-Israel-Assoziierungsabkommen lehnt die Bundesregierung eine Aussetzung des Abkommens — ganz oder in Teilen — als nicht zielführend ab. Sie hat seit April 2024 die Listung von zwölf Individuen und neun Entitäten aus der radikalen israelischen Siedlerbewegung im EU-Sanktionsrahmen befürwortet. Eine Listung einzelner israelischer Kabinettsmitglieder findet in der EU nach Angaben der Bundesregierung derzeit keinen Konsens. Informationen zu israelischen Truppenbewegungen im Bereich der sogenannten Gelben Linie wurden als Verschlusssache (VS-Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft und dem Bundestag gesondert übermittelt. Mehr zum Thema Außenwirtschaft und internationale Beziehungen findet sich ebenfalls auf dieser Plattform.
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Unmittelbar betroffen sind rund 2 Millionen Menschen im Gazastreifen, darunter nach UN-Angaben 1,1 Millionen Kinder ohne gesicherten Wasserzugang und über 18.500 Personen, die auf medizinische Evakuierung warten. Mittelbar betroffen sind internationale Hilfsorganisationen wie UNICEF, WHO, Ärzte ohne Grenzen und UNRWA, deren Arbeitsfähigkeit durch Registrierungsregeln und Dual-Use-Prüfungen eingeschränkt wird.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Gespräche mit israelischen Stellen werden nicht statistisch erfasst und deren Inhalte als vertraulich eingestuft. Zur konkreten Wirkung eigener diplomatischer Bemühungen verweist sie auf interne Abwägungsprozesse, zu denen sie sich nicht äußert. Frage 9b zu israelischen Truppenbewegungen wurde als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft und nur gesondert übermittelt.
Die Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7911) ist mit dem Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Oktober 2026 beantwortet. Das parlamentarische Verfahren zu dieser Drucksache ist damit abgeschlossen. Weiterführende politische Maßnahmen — etwa auf EU-Ebene zum Assoziierungsabkommen oder zu Siedlungswaren — befinden sich laut Bundesregierung in laufenden Abstimmungsprozessen.
- Dual-Use
- Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Israel prüft Hilfsgüter nach diesem Kriterium, was laut Hilfsorganisationen dazu führt, dass auch medizinische Produkte wie Rollstühle oder Generatoren blockiert werden.
- 20-Punkte-Plan
- US-amerikanischer Friedensplan für Gaza, der von UN-Sicherheitsrat-Resolution 2803 (2025) unterstützt wird und unter anderem tägliche Hilfsgüterlieferungen, Hamas-Entwaffnung und einen IDF-Rückzug vorsieht.
- COGAT
- Israelische Behörde (Coordinator of Government Activities in the Territories), zuständig für die Koordination ziviler Angelegenheiten in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Gaza.
Wie viel Geld gibt Deutschland für Gaza-Hilfe aus?
Die Bundesregierung hat laut BT-Drs. 21/8377 bis zu 420 Mio. Euro humanitäre Hilfe für die Palästinensischen Gebiete seit Oktober 2023 bereitgestellt. Hinzu kommen 123,5 Mio. Euro für die EU-Team-Gaza-Initiative.
Wie viele Hilfslastwagen kommen täglich nach Gaza?
Laut Bundesregierung wurden seit Ende Oktober 2025 täglich durchschnittlich rund 136 Lastwagen von UN und internationalen NGOs die Einfahrt gestattet. Der 20-Punkte-Plan sieht mindestens 600 Lastwagen täglich vor.
Welchen Anteil haben kommerzielle Waren an den Gaza-Einfuhren?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beträgt der Anteil kommerzieller Güter im Schnitt etwa 60 Prozent der gesamten Einfuhren, variiert aber tagesweise zwischen 20 und 80 Prozent.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8377 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































