- 9,8 bis 13,2 Millionen Kinder waren 1951–1990 in Kinderkurheimen
- Bundesregierung hat noch keine konkreten Aufarbeitungsmaßnahmen beschlossen
- 41.937 Psychotherapeuten in der Regelversorgung, Traumaambulanzen nicht erfasst
Hintergrund
Zwischen 1951 und 1990 durchliefen nach einer im Mai 2025 veröffentlichten Studie der Humboldt-Universität zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder Aufenthalte in Kinderkur- und -erholungsheimen der Bundesrepublik. Die Studie entstand im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Unterstützung von Diakonie, Deutschem Roten Kreuz und Deutschem Caritasverband. Viele Betroffene berichten von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte bereits im Mai 2022 einen Beschluss zur Aufarbeitung gefasst; der schwarz-rote Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode enthält ebenfalls eine entsprechende Verabredung. Im März 2024 fand ein öffentliches Fachgespräch im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt, in dem Betroffene und Wissenschaftlerinnen über das Ausmaß der Missstände berichteten.
- 9,8 bis 13,2 Millionen — Kinder und Jugendliche in Kinderkur- und Erholungsheimen zwischen 1951 und 1990 (HU-Studie, Mai 2025).
- 41.937 — Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung (Bundesarztregister, Stand 31. Dezember 2025).
- 8.373 — davon spezialisiert auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
- Seit April 2024 — KJ-KSV-Psych-RL in Kraft für strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher.
- Seit 2022 — KSVPsych-RL für Erwachsene mit komplexem Behandlungsbedarf wirksam.
Im Detail
Wann ein Vorhaben zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und in welcher Höhe dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird zum jetzigen Zeitpunkt geprüft.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8451, S. 3
Zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder durchliefen zwischen 1951 und 1990 Aufenthalte in Kinderkur- und Erholungsheimen der Bundesrepublik Deutschland — so das Ergebnis der ersten bundesweiten wissenschaftlichen Studie zu den sogenannten Kinderverschickungen, die im Mai 2025 an der Humboldt-Universität erschienen ist. Viele der damals betroffenen Kinder berichten von teils extremer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt. Die Bundesregierung hat dazu am 7. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8063) geantwortet — BT-Drs. 21/8451.
Kinderverschickungen: Was die Studie belegt
Die Humboldt-Universität-Studie, erstellt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und mit Unterstützung von Diakonie Deutschland, Deutschem Roten Kreuz und Deutschem Caritasverband, gilt laut Bundesregierung als erste umfassende wissenschaftliche Darstellung des Kinderkurwesens. Ein besonderer Fokus lag auf Missständen während der Kuraufenthalte. Zu den Trägern der Heime zählten neben Kirchen und Wohlfahrtsverbänden auch kommunale und staatlich bezuschusste Einrichtungen. Die Studie ist über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund abrufbar. Über diese Studie hinaus erklärt die Bundesregierung, über keine eigenen weitergehenden Erkenntnisse zum Thema zu verfügen.
Was gilt aktuell?
Der Koalitionsvertrag der CDU-geführten Bundesregierung enthält eine Verabredung zur weiteren Aufarbeitung der Kinderverschickungen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) steht nach eigenen Angaben im fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickungen“. Wann konkrete Vorhaben umgesetzt werden und welche Haushaltsmittel dafür bereitstehen, wird laut Drucksache zum Zeitpunkt der Antwort noch geprüft. Bereits im Juni 2025 hatte Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf erklärt, es gebe „auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsverhandlungen“ keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung.
Eine unabhängige Aufarbeitungskommission auf Bundesebene hält die Bundesregierung angesichts der vorliegenden Studie derzeit nicht für erforderlich. Einen Hilfsfonds für Betroffene plant sie nach aktuellem Stand nicht. Die Option, Träger, Kirchen und Kassen zur vollständigen Freigabe aller relevanten Archivakten zu verpflichten, hat sie nach eigenen Angaben bislang nicht geprüft.
Versorgungslage bei Traumafolgestörungen
Auf Fragen zur psychotherapeutischen Versorgung verweist die Bundesregierung auf das bestehende GKV-System nach § 27 SGB V. Laut Bundesarztregister (Stand 31. Dezember 2025) sind bundesweit 41.937 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Regelversorgung tätig — die zweitgrößte ambulant tätige Fachgruppe nach den Hausärztinnen und Hausärzten. Spezifische Daten zur Zahl der Traumaambulanzen liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht vor. Zur Frage der Wartezeiten für erwachsene Traumatisierte erklärt sie, keine differenzierten, validen Daten zu besitzen. Seit April 2024 gilt die KJ-KSV-Psych-RL für die strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher; die entsprechende Richtlinie für Erwachsene (KSVPsych-RL) ist bereits seit 2022 wirksam. Spezifische zusätzliche Angebote für ehemalige Verschickungskinder sind nicht geplant.
Frage 7 — nach sämtlichen Gesprächen zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Trägern und Betroffenenverbänden — beantwortet die Bundesregierung nicht vollständig. Sie verweist auf die öffentliche Berichterstattung und erklärt, die Fragestellung begründe ein Informationsbegehren, das wegen des erforderlichen manuellen Auswertungsaufwands die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfGE 67, 100, 140) überschreite. Einen Austausch des Bundes mit Ländern und Kommunen über die Verantwortung für das erlittene Leid der Verschickungskinder mit konkreten Ergebnissen gibt es laut Drucksache nicht.
Das Thema der Kinderverschickungen beschäftigt den Bundestag seit Jahren: Bereits 2023 hatte die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/9930) das Fehlen konkreter Maßnahmen beklagt. Die Aufarbeitung zieht sich damit über mehrere Wahlperioden und Regierungskonstellationen hinweg, ohne dass verbindliche Schritte eingeleitet wurden. Betroffene können sich über bestehende psychosoziale Angebote in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft Unterstützung suchen — ein speziell für Verschickungskinder zugeschnittenes Programm fehlt bislang. Zur Frage transgenerationaler psychischer Belastungen bei Kindern und Enkeln Betroffener erklärt die Bundesregierung ausdrücklich, über keine spezifischen Erkenntnisse zu verfügen.
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Direkt betroffen sind die heute erwachsenen ehemaligen Verschickungskinder, von denen nach Schätzungen ein Teil körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten hat. Mittelbar betroffen sind deren Kinder und Enkel, für die mögliche transgenerationale psychische Belastungen diskutiert werden. Die Bundesregierung erklärt, zu transgenerationalen Belastungen lägen ihr keine spezifischen Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, verweist jedoch bei zentralen Maßnahmen auf laufende Prüfungen ohne Zeithorizont. Frage 7 zu konkreten Gesprächsterminen mit Ländern, Kommunen und Trägern weist sie wegen unverhältnismäßigen Aufwands zurück; bei Fragen zu Wartezeiten in der Psychotherapie und zu Traumaambulanzen gibt sie an, über keine validen Daten zu verfügen.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 7. Oktober 2026 abgeschlossen. Die Bundesregierung prüft noch, wann und in welcher Haushaltshöhe Maßnahmen zur Umsetzung der Koalitionsvertragsverabredung umgesetzt werden können. Konkrete Folgeschritte — etwa ein Hilfsfonds, eine Aufarbeitungskommission oder eine Pflicht zur Archivöffnung — sind derzeit nicht geplant.
- Kinderverschickung
- Staatlich geförderte Maßnahme zwischen den 1950er und 1990er Jahren, bei der Kinder zur Erholung oder gesundheitlichen Rehabilitation für mehrere Wochen in Kinderkur- und Erholungsheime geschickt wurden.
- KJ-KSV-Psych-RL
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, seit April 2024 in Kraft.
- Transgenerationale Belastung
- Psychische Belastungen, die durch traumatische Erlebnisse der Eltern- oder Großelterngeneration auf nachfolgende Generationen übertragen werden können.
Wie viele Kinder waren von den Kinderverschickungen betroffen?
Laut der im Mai 2025 veröffentlichten Humboldt-Universität-Studie durchliefen zwischen 1951 und 1990 zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche Aufenthalte in Kinderkur- und -erholungsheimen.
Plant die Bundesregierung eine unabhängige Aufarbeitungskommission?
Nein. Die Bundesregierung hält eine unabhängige Aufarbeitungskommission angesichts der bereits vorliegenden Studie derzeit nicht für erforderlich, steht aber nach eigenen Angaben im Austausch mit Betroffenenverbänden.
Gibt es konkrete Hilfsangebote für ehemalige Verschickungskinder?
Die Bundesregierung verweist auf das allgemeine GKV-Versorgungsangebot nach SGB V, einschließlich Psychotherapie-Richtlinie und der seit 2024 geltenden KJ-KSV-Psych-RL. Einen spezifischen Hilfsfonds plant sie aktuell nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8451 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































