- Praxischeck Tourismuswirtschaft mit Niedersachsen im Q3 2026 abgeschlossen
- Über 200 Unternehmen an Vorab-Umfrage des Statistischen Bundesamts beteiligt
- Hotelmeldepflicht für Deutsche seit 1. Januar 2025 abgeschafft
Hintergrund
Praxischecks wurden in der vorherigen Legislaturperiode unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingeführt. Im Oktober 2024 führten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der bayerische Bürokratieabbau-Beauftragte Walter Nussel (CSU) den ersten solchen Check für das Gastgewerbe durch, mit Fokus auf Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeitsschutz sowie Brandschutz und Elektroprüfung. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht laut Drucksache die Fortführung dieses Instruments vor (Koalitionsvertrag S. 61). Im dritten Quartal 2026 folgte ein weiterer Praxischeck gemeinsam mit Niedersachsen; der Auftaktworkshop fand am 22. September 2026 in Lüneburg statt, an dem Vertreter aus Gastgewerbe, Verbänden, Vollzugsbehörden sowie Bundes- und Landesministerien teilnahmen.
- 1. Januar 2025 — Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige durch BEG IV
- 22. September 2026 — Auftaktworkshop des Praxischecks Tourismuswirtschaft in Lüneburg gemeinsam mit Niedersachsen
- 200+ Unternehmen — an der Vorab-Umfrage des Statistischen Bundesamts für den Praxischeck beteiligt
- Q1 2027 — geplanter Abschluss der DGUV-Überarbeitung zu Elektroprüfpflichten
- 12 Monate — Frist, binnen derer laut Koalitionsausschuss-Beschluss vom 1. Juli 2026 mindestens ein Viertel aller Dokumentationspflichten abgeschafft werden soll
Im Detail
Die Modernisierungsagenda Bund sieht in ihrem Handlungsfeld I „Spürbarer Bürokratierückbau“ die konsequente Durchführung von Praxischecks als Standardinstrument vor.
— BT-Drs. 21/8487, Antwort zu Frage 1
Restaurants und Hotels in Deutschland sollen schrittweise von überflüssigen Papierpflichten entlastet werden. Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2026 in BT-Drs. 21/8487 die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/8053) zum Stand des Bürokratieabbaus im Tourismus beantwortet. Das Dokument gibt einen detaillierten Überblick über 38 Einzelfragen zu laufenden Praxischecks, konkreten Handlungsempfehlungen und dem aktuellen Stand ihrer Umsetzung.
Bürokratieabbau im Tourismus: Was bisher geschah
Den Ausgangspunkt bildet ein Praxischeck, den das damalige Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2024 gemeinsam mit dem bayerischen Bürokratieabbau-Beauftragten Walter Nussel (CSU) für das Gastgewerbe durchführte. Schwerpunkte waren Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeitsschutz sowie Brandschutz und Elektroprüfung. Auf dieser Basis wurden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, deren Umsetzung laut Bundesregierung noch andauert. Im dritten Quartal 2026 fand in Lüneburg ein weiterer Auftaktworkshop statt — diesmal gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und auf Basis einer Vorab-Umfrage des Statistischen Bundesamts unter mehr als 200 Unternehmen. Das Ergebnispapier dieses neuen Praxischecks wird derzeit abgestimmt.
Was gilt aktuell?
Für deutsche Hotelgäste ist die gesetzliche Meldepflicht bereits Geschichte: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Dennoch erheben viele Beherbergungsbetriebe beim Check-in weiterhin persönliche Daten — etwa für kommunale Kurbeiträge oder die City-Tax. Das ist rechtlich zulässig, basiert aber nicht mehr auf der früheren Meldepflicht. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht europarechtlich über Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorgeschrieben.
Bei der Hygienedokumentation hat Bayern als Pilotland von Februar bis August 2026 im Regierungsbezirk Niederbayern den Verzicht auf die fortlaufende Dokumentation (Reinigung, Kühltemperaturen, Schädlingsmonitoring) erprobt. Diese Neuregelung soll künftig in ganz Bayern gelten. Das HACCP-Konzept (Gefahrenanalyse) muss hingegen weiterhin erstellt werden. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Vollzugspraxis steht noch aus, weil die Bundesregierung keinen direkten Einfluss auf die Vollzugshoheit der Länder hat.
Lieferschein per Handyfoto: Gesetz in Vorbereitung
Ein weiteres konkretes Ergebnis des Bürokratieabbaus betrifft die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln: Ein derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlicher Gesetzentwurf (BR-Drs. 437/26) soll es Lebensmittelbetrieben mit bis zu 20 Lieferanten gesetzlich erlauben, Lieferscheine als gut lesbares Handyfoto per E-Mail an Behörden zu übermitteln. Bayern ermöglicht dies bereits seit 2022 auf Verwaltungsebene.
Bürokratieabbau im Tourismus: Offene Datenlage
Auf die Fragen nach der konkreten Höhe und Struktur der jährlichen Bürokratiekosten touristischer Betriebe muss die Bundesregierung einräumen, dass keine ausreichend differenzierten amtlichen Daten vorliegen. Damit fehlt eine belastbare Ausgangsgröße, um den Fortschritt des Bürokratieabbaus im Tourismus zu messen. Übergreifend hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen, alle Dokumentationspflichten zu überprüfen und mindestens ein Viertel davon innerhalb von zwölf Monaten abzuschaffen. Von dieser sogenannten „Berichtspflichten-Bremse“ sollen auch touristische Betriebe profitieren.
Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission sogenannte „Reality Checks“ als Konsultationswerkzeug eingeführt, für die sich Deutschland eingesetzt hat. Die Bundesregierung empfiehlt der Kommission ausdrücklich den Einsatz von Praxischecks und Impact Assessments, um Bürokratie mit EU-Ursprung gezielter zu reduzieren — gerade bei Rechtsetzungsvorhaben ohne unmittelbaren Tourismusbezug, die aber weitreichende Folgen für die Branche haben können.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem Betriebe des Gastgewerbes — Hotels, Gaststätten und Tourismusdestinationen. Konkret geht es um Erleichterungen bei Hygienedokumentation, Allergenkennzeichnung, Arbeitsmedizin, Elektroprüfung und Brandschutz. Mittelbar profitieren auch Übernachtungsgäste, da die Hotelmeldepflicht für Deutsche seit Januar 2025 entfällt.
Zu den Fragen 2 und 3 (Höhe und Struktur der Bürokratiekosten) verweist die Bundesregierung darauf, dass keine ausreichend differenzierten amtlichen Daten vorliegen. Bei Frage 36 (gemeinsame rechtsverbindliche Länderbeschlüsse zu Brandschutz) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen beantwortet die Regierung die Fragen inhaltlich, verweist aber mehrfach auf laufende Verfahren und die Länderzuständigkeit.
Die Anfrage ist beantwortet; das parlamentarische Verfahren ist abgeschlossen. Die Bundesregierung wertet den Praxischeck mit Niedersachsen aus und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2026 ein Überblickspapier zum Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Gastgewerbe-Praxischeck 2024 veröffentlichen. Die DGUV-Überarbeitung zu Elektroprüfpflichten soll laut Drucksache Ende des ersten Quartals 2027 abgeschlossen sein.
- HACCP
- Hazard Analysis and Critical Control Points: Ein lebensmittelrechtlich vorgeschriebenes System zur Gefahrenanalyse in Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten.
- Praxischeck
- Workshop-Format des Bundeswirtschaftsministeriums, bei dem Unternehmen, Verbände und Behörden gemeinsam bürokratische Hemmnisse identifizieren und Lösungen erarbeiten.
- DGUV Vorschrift 3
- Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
Was ist ein Praxischeck?
Ein Praxischeck ist ein Workshop-Format, bei dem Behörden, Unternehmen und Verbände gemeinsam bürokratische Pflichten analysieren und Erleichterungsansätze erarbeiten.
Müssen Hotels noch einen Meldeschein ausfüllen?
Die gesetzliche Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wurde zum 1. Januar 2025 mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz abgeschafft. Für ausländische Gäste bleibt sie europarechtlich vorgeschrieben.
Müssen Restaurants noch ein schriftliches HACCP-Konzept führen?
Bayern pilotierte von Februar bis August 2026 den Verzicht auf die fortlaufende Hygienedokumentation in Niederbayern; eine bundesweite Vereinheitlichung steht noch aus. Das HACCP-Konzept selbst muss weiter erstellt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8487 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































