Empfehlung liegt vor
- 44 Bürgereingaben sollen abgeschlossen werden
- Themen von Corona bis Demokratieförderung
- Empfehlung liegt dem Bundestag vor
Petitionsausschuss schließt 44 Bürgereingaben ab
Hintergrund
Der Petitionsausschuss bearbeitet regelmäßig Bürgereingaben und legt dem Bundestag Sammelübersichten vor. Diese enthalten Empfehlungen zum Abschluss von Petitionsverfahren, die bereits geprüft wurden. Viele der aktuellen Petitionen stammen aus der Zeit der Corona-Pandemie und behandeln Beschwerden über Grundrechtseinschränkungen.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6060
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat 44 Bürgereingaben bearbeitet und empfiehlt deren Abschluss. Die Sammelübersicht 260 vom 20. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6060) führt Petitionen zu unterschiedlichen Themenbereichen auf.
Die Eingaben stammten von Bürgern aus ganz Deutschland. Sie behandelten verschiedene Anliegen, wobei sich die Bandbreite von Lebens- und Genussmitteln über das Bundesverfassungsgerichtsgesetz bis hin zur Finanzverwaltung erstreckt. Auch Themen der Demokratieförderung sind vertreten gewesen, ebenso außenpolitische Anliegen und Fragen zur Förderung aus Bundesmitteln.
Bemerkenswert ist der hohe Anteil von 37 Petitionen, die sich auf Einschränkungen von Grundrechten während der Corona-Pandemie beziehen. Diese Eingaben sind von Petenten aus verschiedenen Bundesländern eingereicht worden – von Adorf in Sachsen bis München in Bayern. Dies zeigt die bundesweite Beschäftigung mit diesem Thema.
Der Petitionsausschuss prüft Bürgerbeschwerden und empfiehlt dem Bundestag, welche Verfahren abgeschlossen werden können.
Die Beschlussempfehlung ist von der Vorsitzenden Dr. Hülya Düber unterzeichnet worden. Der Bundestag stimmt nun über die Annahme ab. Nach einem positiven Votum gelten alle 44 Petitionsverfahren als beendet.
Weitere parlamentarische Verfahren
Hintergrund ist, dass der Petitionsausschuss regelmäßig ähnliche Sammelübersichten vorlegt. Erst kürzlich sind 96 Bürger-Petitionen in einem Vorgang beendet worden.
Weiterlesen:
Betroffen sind 44 Petentinnen und Petenten aus ganz Deutschland, deren Eingaben nun abgeschlossen werden sollen. Die Einsender kommen aus Bundesländern von Bayern bis Schleswig-Holstein.
Der Bundestag muss noch über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses abstimmen. Nach der Annahme gelten die 44 Petitionsverfahren als abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenstellung mehrerer Petitionen, die gemeinsam vom Bundestag behandelt werden.
- Petitionsausschuss
- Bundestagsausschuss, der Bürgereingaben prüft und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gibt.
Was passiert mit abgeschlossenen Petitionen?
Die Petitionsverfahren werden beendet, nachdem der Ausschuss sie geprüft hat.
Welche Themen behandeln die Petitionen?
Sie reichen von Corona-Grundrechtseinschränkungen bis zu Demokratieförderung und Außenpolitik.























































