Empfehlung liegt vor
- Deutsche Bahn-Petition aus Plauen behandelt
- Anliegen wurde teilweise entsprochen
- Petitionsausschuss empfiehlt Verfahrensabschluss
Petition zur Deutschen Bahn AG: Petitionsausschuss schließt Verfahren ab
Hintergrund
Bürger können sich mit Petitionen an den Deutschen Bundestag wenden, wenn sie Anliegen zu politischen Themen haben. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt Beschlussempfehlungen ab. Die Sammelübersicht 263 fasst die Behandlung einer einzelnen Petition zur Deutschen Bahn AG zusammen.
Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6063
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags empfiehlt den Abschluss einer Bürgerpetition zur Deutschen Bahn AG. Die Drucksache 21/6063 vom 20. Mai 2026 enthält die entsprechende Beschlussempfehlung. Die Petition stammt aus Plauen.
Teilweise entsprochen: Dem Anliegen des Petenten wurde teilweise entsprochen, so begründet der Ausschuss seine Empfehlung. Das Aktenzeichen der Petition lautet Pet 1-20-12-931-031656. Der Einreicher stammt aus dem sächsischen Plauen (PLZ 08529).
Abschluss des Verfahrens
Am 20. Mai 2026 fasste der Ausschuss seine Beschlussempfehlung. Dies geschah im Rahmen einer Ausschusssitzung (Protokoll Nr. 21/31). Als amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses fungiert Dr. Hülya Düber. Nun stimmt der Bundestag über die Empfehlung ab.
Bemerkenswert ist, dass die aktuelle Sammelübersicht 263 nur eine einzige Petition umfasst. Normalerweise behandelt der Petitionsausschuss Verfahrensabschlüsse in größeren Sammelübersichten. Kürzlich beendete er beispielsweise 85 Bürgeranliegen auf einmal.
Wenn eine Petition „teilweise entsprochen“ wird, bedeutet das: Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen als berechtigt an, konnte aber nicht alle Forderungen des Bürgers umsetzen.
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- Petitionsausschuss schließt zwei weitere Bürgereingaben ab
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Betroffen ist der Petent aus Plauen sowie möglicherweise weitere Bahnnutzer, je nach Art des ursprünglichen Anliegens zur Deutschen Bahn AG.
Der Bundestag muss über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses abstimmen. Nach einer positiven Entscheidung wäre das Petitionsverfahren endgültig abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassende Darstellung mehrerer Petitionen, die der Petitionsausschuss behandelt hat.
- Petitionsverfahren
- Formales Verfahren zur Behandlung von Bürgereingaben an den Bundestag durch den Petitionsausschuss.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen des Bürgers als berechtigt an, konnte aber nicht alle Forderungen umsetzen.
Ist das Verfahren damit beendet?
Ja, nach Annahme der Beschlussempfehlung durch den Bundestag ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.























































