Was ist eine Kreditermächtigung?
Eine Kreditermächtigung ist die parlamentarische Befugnis für die Regierung, Schulden aufzunehmen. Das Parlament – in Deutschland der Bundestag oder die Landtage – erteilt damit der jeweiligen Regierung die Erlaubnis, Kredite in einer bestimmten Höhe aufzunehmen. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung darf keine Regierung Schulden machen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für Kreditermächtigungen bildet in Deutschland Artikel 115 des Grundgesetzes. Dieser regelt die Kreditaufnahme des Bundes und wurde 2009 durch die Föderalismusreform II verschärft. Zusätzlich gelten die entsprechenden Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie vergleichbare Regelungen in den Landeshaushaltsordnungen der Bundesländer.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Einnahmen aus Krediten die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen. Diese Regelung wird als „Schuldenbremse“ bezeichnet. Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.
Parlamentarisches Verfahren
Die Kreditermächtigung wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen erteilt. Die Regierung beantragt dabei eine bestimmte Kreditobergrenze, bis zu der sie im Haushaltsjahr Schulden aufnehmen darf. Das Parlament prüft diesen Antrag ausführlich und kann ihn ablehnen, kürzen oder unter Auflagen genehmigen.
Wichtig ist: Eine Kreditermächtigung bedeutet nicht automatisch, dass die Regierung die Kredite auch tatsächlich aufnimmt. Sie schafft lediglich den rechtlichen Rahmen dafür. Die tatsächliche Kreditaufnahme erfolgt erst bei Bedarf und muss sich innerhalb der genehmigten Grenzen bewegen.
Praxisbeispiel aus dem Bundeshaushalt
Im Bundeshaushalt 2023 erteilte der Bundestag der Bundesregierung eine Kreditermächtigung von rund 17,2 Milliarden Euro. Diese Summe durfte die Regierung als maximale Neuverschuldung aufnehmen. Tatsächlich wurden jedoch nur etwa 12 Milliarden Euro an neuen Krediten aufgenommen, da die Steuereinnahmen höher ausfielen als geplant.
Kontrollfunktion des Parlaments
Die Kreditermächtigung stellt eine wichtige Kontrollfunktion des Parlaments über die Regierung dar. Sie verhindert, dass Regierungen ohne demokratische Legitimation Schulden aufnehmen. Gleichzeitig ermöglicht sie eine flexible Haushaltsführung, da die Regierung bei schwankenden Einnahmen und Ausgaben innerhalb der genehmigten Grenzen reagieren kann.
Die parlamentarische Kontrolle setzt sich auch nach der Erteilung fort: Die Regierung muss regelmäßig über die tatsächliche Kreditinanspruchnahme berichten und diese im Rahmen der Haushaltsrechnung detailliert nachweisen.






















































