- Genehmigungsverfahren für Infrastruktur dauern zu lange
- Koalition hat nur bestimmte Projekte politisch ausgewählt
- Alle wichtigen Verkehrsprojekte sollen beschleunigt werden
Verkehrsprojekte: AfD will mehr Autobahn-Vorhaben beschleunigen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 20/8924 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im März 2023 einigte sich die Ampel-Koalition darauf, bestimmte Verkehrsprojekte als ‚überragend wichtig‘ einzustufen. Bei Straßenprojekten betrifft dies nur Engpassbeseitigungen (FD-E und VB-E), bei Schienenprojekten alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs. Diese Auswahl erfolgte durch politische Entscheidung im Koalitionsausschuss, nicht nach rein sachlichen Kriterien.
Im Detail
Wichtige Autobahn-Vorhaben können aus politischen Gründen nicht rasch verwirklicht werden.
— Entschließungsantrag BT-Drs. 20/8924
Die AfD-Fraktion will erreichen, dass deutlich mehr Verkehrsprojekte als bisher geplant beschleunigt genehmigt werden können. Mit einem Entschließungsantrag vom 18. Oktober 2023 fordert sie die Bundesregierung auf, alle fest disponierten Vorhaben und Projekte des Vordringlichen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 als überragend wichtige Infrastrukturprojekte einzustufen.
Hintergrund ist die Auswahl der Ampel-Koalition: Im März 2023 hat sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, nur bestimmte Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Bei Straßenprojekten betrifft dies ausschließlich Engpassbeseitigungen. Schienenprojekte hingegen umfassen alle Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs. Autobahnprojekte sind nicht berücksichtigt worden, stellt die AfD fest.
Unterschiedliche Behandlung der Projektarten
Bei der Autobahn 20 zeigen sich unterschiedliche Bewertungen: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wertet deren Nichtberücksichtigung als „absoluten Rückschlag“ und „katastrophale Meldung“. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) stellt fest, dass „nicht ein einziges Verkehrsprojekt in einem ostdeutschen Land“ beschleunigt wird.
Diese unterschiedliche Behandlung zwischen Straßen- und Schienenprojekten will der Entschließungsantrag ändern. Für Schienenprojekte gilt keine Beschränkung auf Engpassbeseitigungen, während bei Straßenprojekten nur solche mit der Kennzeichnung FD-E und VB-E beschleunigt werden.
Zusätzliche Erleichterungen gefordert
Die AfD fordert auch praktische Erleichterungen. Brückenunterhaltung und der Bau von Rastanlagen sollen grundsätzlich nicht als genehmigungspflichtige Änderungen gelten. Verfahren bei der Infrastruktur-Instandhaltung können dadurch vereinfacht werden.
Eingebracht worden ist der Antrag im Rahmen der dritten Beratung des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, das auch EU-Vorgaben zur Straffung des transeuropäischen Verkehrsnetzes umsetzt.
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Betroffen sind Regionen mit wichtigen Verkehrsprojekten, die bisher nicht beschleunigt werden. Besonders Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein und Sachsen kritisierten, dass keine ostdeutschen Projekte berücksichtigt wurden und wichtige Autobahnprojekte wie die A20 fehlen.
Der Entschließungsantrag wurde zur dritten Beratung des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs eingereicht. Nach der parlamentarischen Beratung wird über den Antrag abgestimmt. Entschließungsanträge haben jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die Bundesregierung.
- Fest disponierte Vorhaben (FD)
- Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan, für die bereits konkrete Finanzierung und Umsetzung geplant sind.
- Vordringlicher Bedarf (VD)
- Prioritätskategorie für wichtige Verkehrsprojekte, die nach den fest disponierten Vorhaben realisiert werden sollen.
Was sind 'überragend wichtige' Verkehrsprojekte?
Projekte, die rechtlich bevorzugt behandelt werden und bei denen Genehmigungsverfahren beschleunigt ablaufen können.
Welche Projekte will die AfD zusätzlich beschleunigen?
Alle fest disponierten Vorhaben und Projekte des Vordringlichen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 20/8924 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































