Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird eine umfassende Modernisierung des Verwaltungsprozessrechts auf den Weg gebracht. Die letzten großen Reformen der Verwaltungsgerichtsordnung liegen mehr als zwanzig Jahre zurück. Seitdem haben sich Arbeitsweise, Digitalisierung und Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit deutlich verändert. Der Gesetzentwurf setzt an mehreren Stellen an: Widersprüche sollen künftig einfacher elektronisch eingelegt werden können. Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe werden an veränderte Arbeitsweisen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst. Gegen offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Klagen und Anträge sollen Gerichte künftig wirksamer vorgehen können. Zugleich wird die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen öffentliche Stellen gestärkt, sagen Daniel Rinkert und Carmen Wegge.

































































