Bundesfinanzhof entscheidet über Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am 20. Mai 2026 zwei grundlegende Urteile zur Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg verkünden. Die Verfahren II R 26/24 und II R 27/24 betreffen die Umsetzung der Grundsteuerreform auf Landesebene und könnten erhebliche Auswirkungen auf Millionen von Grundstückseigentümern haben.
Hintergrund der Entscheidung
Die Grundsteuerreform wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Grundsteuerrechts (Grundsteuermodernisierungsgesetz) herbeigeführt, das der Bundestag verabschiedet hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die bis dahin geltenden Grundsteuerwertermittlungsverfahren nicht mehr verfassungsgemäß waren. Die Reform räumte den Bundesländern ein, eigene Modelle der Grundsteuerberechnung zu schaffen, solange diese verfassungskonform sind.
Baden-Württemberg hat mit seinem Landesgrundsteuergesetz ein spezifisches Modell gewählt, das nun vor dem Bundesfinanzhof angegriffen wurde. Es geht um die Frage, ob dieses Modell den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht und ob die praktische Anwendung verfassungsgemäß erfolgt.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die Grundsteuer ist eine der bedeutendsten Einnahmearten für Gemeinden und Städte. Sie wird auf nahezu alle Grundstücke erhoben und ist damit für Millionen von Haus- und Wohnungseigentümern relevant. Die Höhe der Grundsteuer hängt von der Bewertung des Grundstücks ab – je höher die Bewertung, desto höher die Steuer.
Sollte das Gericht das Modell Baden-Württembergs für nicht verfassungsgemäß befinden, könnte dies zu Neuberechnungen, Strafzahlungen oder sogar zu rückwirkenden Forderungen führen. Umgekehrt würde eine Bestätigung der Regelungen für Rechtssicherheit sorgen und die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg stabilisieren.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Je nach Ausgang der Urteile könnte der Bundesgesetzgeber verpflichtet sein, die Vorgaben der Grundsteuerreform zu konkretisieren oder zu korrigieren. Sollten mehrere Landesmodelle für verfassungswidrig befunden werden, wäre eine bundeseinheitliche Regelung eine mögliche Konsequenz.
Die Öffentlichkeit kann die Verkündung nach vorheriger Anmeldung verfolgen. Medienvertreter sind zur Akkreditierung eingeladen. Die Entscheidungen werden von erheblicher Bedeutung für die künftige Grundsteuerpraxis in Deutschland sein.

































































