- AfD fragt nach EU-Übererfüllung im Steuerrecht
- Bundesregierung liefert detaillierte Tabelle
- Mehrere Gold-Plating-Fälle nachgewiesen
Gold-Plating im Steuerrecht: AfD hinterfragt EU-Übererfüllung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6091 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD hatte bereits in der 20. Wahlperiode auf das Thema Gold-Plating aufmerksam gemacht. Das Bundesfinanzministerium war neben anderen Ministerien wegen der Übererfüllung von EU-Vorgaben und dem Aufbau unnötiger Bürokratie aufgefallen. Die aktuelle Anfrage zielt darauf ab, systematisch zu erfassen, wo Deutschland im Steuerrecht über EU-Mindeststandards hinausgeht.
Die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben greift zunehmend in das nationale Steuerrecht ein und schränkt den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Deutschen Bundestages ein.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6091
Die Bundesregierung hat eine umfassende Antwort auf die AfD-Kleine Anfrage zu Gold-Plating im Steuerrecht vorgelegt (BT-Drs. 21/6091 vom 21. Mai 2026). Die 15 Fragen der AfD-Fraktion um Iris Nieland zielten darauf ab, systematisch zu erfassen, wo Deutschland bei der Umsetzung von EU-Steuerrichtlinien über die Mindestanforderungen hinausgeht.
Konkrete Gold-Plating-Fälle dokumentiert
Die beigefügte Tabelle der Bundesregierung weist mehrere Bereiche aus. Deutschland setzt strengere Regeln als von der EU gefordert um. Dies betrifft die Anti-Steuervermeidungsrichtlinien ATAD I und II, bei denen Deutschland über EU-Standards hinausgeht, so die Regierung. Die deutsche Zinsschranke findet auch auf Personengesellschaften Anwendung, obwohl die EU dies nicht vorschreibt.
Bemerkenswert ist der Fall der Hinzurechnungsbesteuerung. Deutschland verfügt bereits seit 1972 über entsprechende Vorschriften. Diese gingen zur Verhinderung von Gewinnverlagerungen in Teilbereichen über das EU-Mindestschutzniveau hinaus, teilt die Bundesregierung mit. Die Eingangshürde im nationalen Recht liegt bei 25 Prozent statt der EU-geforderten 50 Prozent Beteiligungsgrenze.
Gold-Plating bedeutet: Deutschland macht EU-Steuerregeln strenger als nötig und schafft dadurch möglicherweise zusätzliche Bürokratie.
Bundesregierung kündigt Überprüfung an
Die Bundesregierung bestätigt, dass sie in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung vereinbart hat, EU-Recht ab sofort ohne bürokratische Übererfüllung umzusetzen. Sie arbeitet daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen. Ein dauerhaft eingerichtetes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung nationaler Zusatzanforderungen existiert nicht, so die Antwort.
Hintergrund der fehlenden systematischen Kontrolle ist, dass systematische Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung von Umsetzungsspielräumen nur anlassbezogen erfolgen. Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit den Regierungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Systematische Vergleiche führt sie aber nicht durch.
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Betroffen sind Steuerpflichtige, Unternehmen und die Finanzverwaltung, die möglicherweise zusätzlichen administrativen Aufwand durch nationale Übererfüllungen von EU-Steuerrichtlinien haben.
Die Bundesregierung hat alle Fragen umfassend beantwortet und eine detaillierte Anlage mit konkreten Beispielen für Gold-Plating im Steuerrecht beigefügt. Keine Ausweichmanöver erkennbar.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 21.05.2026)
- Gold-Plating
- Die Übererfüllung von EU-Mindeststandards durch nationale Regelungen, die über das unionsrechtlich zwingend Erforderliche hinausgehen.
- ATAD
- Anti Tax Avoidance Directive – EU-Richtlinien zur Verhinderung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen.
Was ist Gold-Plating?
Die Übererfüllung von EU-Mindeststandards durch nationale Regelungen, die über das unionsrechtlich Geforderte hinausgehen.
Welche Steuergesetze sind betroffen?
Unter anderem das Außensteuergesetz, Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz bei Anti-Steuervermeidungsrichtlinien.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6091 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































