Bundesfinanzhof verhandelt über Grundsteuergesetz Baden-Württemberg
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird sich am 22. April 2026 in zwei Verfahren mit grundsätzlichen Fragen zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg befassen. Die mündlichen Verhandlungen in den Fällen II R 26/24 und II R 27/24 könnten weitreichende Konsequenzen für die Grundsteuerreform in Deutschland haben.
Hintergrund: Die Grundsteuerreform
Die Grundsteuer unterliegt dem Reformdruck, seit das Bundesverfassungsgericht 2018 die bis dahin geltende Bewertung von Grundbesitz für verfassungswidrig erklärte. Der Bundestag verabschiedete daraufhin ein Reformgesetz, das Ländern die Möglichkeit gab, eigene Regelungen zu schaffen. Baden-Württemberg nutzte diese Öffnungsklausel und führte ein eigenes Landesgrundsteuergesetz ein – einen Weg, den auch andere Bundesländer gingen.
Das baden-württembergische Modell basiert auf vereinfachten Bewertungskriterien und soll praktikabel sein. Allerdings entstanden dadurch unterschiedliche Regelungen zwischen den Ländern, die nun gerichtlich überprüft werden.
Kernfrage der Verfahren
Die beiden anstehenden Verhandlungen betreffen konkrete Streitfälle zur Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg. Ohne dass die genauen Sachverhalte aus der Pressemitteilung hervorgehen, dürften es um Fragen der korrekten Bewertung von Grundstücken, die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben oder die Vereinbarkeit mit Bundesrecht gehen.
Der BFH als zweite Instanz prüft hier, ob die niedrigeren Finanzgerichte die neuen Vorschriften richtig angewendet haben. Seine Urteile können grundsätzliche Gültigkeit erlangen und Auswirkungen auf andere Verfahren und Verwaltungspraxis haben.
Bedeutung für Bürger und Kommunen
Die Grundsteuer ist für Millionen von Hauseigentümern und Mietern in Baden-Württemberg bedeutsam – sie zahlen sie direkt oder indirekt über die Miete. Eine klare BFH-Entscheidung könnte Rechtssicherheit schaffen oder notwendige Korrektionen einleiten. Kommunen wiederum sind auf verlässliche Grundsteuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben angewiesen.
Sollte der BFH das Landesgesetz in wesentlichen Punkten beanstanden, könnte dies zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen – mit erheblichen finanziellen Folgen für beide Seiten.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Je nach Ausgang der Verfahren könnte Baden-Württemberg verpflichtet sein, sein Landesgrundsteuergesetz nachzubessern. Auch andere Länder mit ähnlichen Regelungen könnten betroffen sein. Ein klares BFH-Urteil könnte zudem dem Bundesgesetzgeber Anhaltspunkte geben, ob die Öffnungsklausel aus dem Grundsteuerreformgesetz weiter so gelten kann oder weiterer Regelungsbedarf besteht.

































































