- 32 Beschuldigte sollen Einbürgerungen mit gefälschten Dokumenten erschlichen haben
- NS-Opfer-Biografien sollen mit fingierten Abstammungsverhältnissen verbunden worden sein
- Bundesverwaltungsamt soll Rücknahmeverfahren für nachweisliche Betrugsfälle einleiten
Hintergrund
Am 7. September 2026 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und des Bundeskriminalamts gegen 32 Beschuldigte. Der Vorwurf lautet, Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 GG durch manipulierte Identitäts-, Personenstands- oder Abstammungsnachweise erlangt oder versucht zu erlangen zu haben. Das Bundesministerium des Innern kündigte laut diesem Bericht an, Betrugshandlungen aufzudecken und bei ausreichend belegten Fällen Rücknahmeverfahren einzuleiten. Artikel 116 Absatz 2 GG ist eine Wiedergutmachungsregelung für NS-Verfolgte und deren Nachkommen; ein Missbrauch dieser Regelung berührt sowohl die Integrität des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft.
- 32 Beschuldigte — Gegen sie ermitteln Staatsanwaltschaft Düsseldorf und BKA wegen des Verdachts manipulierter Einbürgerungsunterlagen nach Art. 116 Abs. 2 GG.
- 22 Fragen — Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung insgesamt 22 detaillierte Fragen zu Prüfverfahren, Qualitätssicherung und Rücknahmen.
- 1. Januar 2015 bis 6. September 2026 — Dieser Zeitraum wird in Frage 11 für die Aufschlüsselung dokumentierter Zweifelsfälle beim Bundesverwaltungsamt abgefragt.
Im Detail
tatsächliche Biografien von während der nationalsozialistischen Herrschaft Verfolgten mit fingierten Abstammungsverhältnissen verbunden und unter anderem manipulierte israelische Personenstands- und Identitätsdokumente verwendet worden sein.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8465, unter Bezug auf Spiegel-Bericht vom 7. September 2026
Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 GG sind eine der sensiblen Wiedergutmachungsregelungen des deutschen Grundgesetzes: Sie geben Nachfahren von NS-Verfolgten das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuerhalten. Genau dieser Rechtsweg steht jetzt im Fokus eines Ermittlungsverfahrens — und einer parlamentarischen Kontrollanfrage.
Ermittlungen wegen Betrug bei Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 7. September 2026 ermitteln die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt gegen 32 Beschuldigte. Der Vorwurf: Sie sollen Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 GG durch manipulierte Identitäts-, Personenstands- oder Abstammungsnachweise erlangt oder versucht haben zu erlangen. Besonders schwer wiegt dabei der Vorwurf, tatsächliche Biografien von während der NS-Zeit Verfolgten mit fingierten Abstammungsverhältnissen verbunden zu haben — unter Verwendung gefälschter israelischer Personenstands- und Identitätsdokumente. Die Drucksache 21/8465 vom 8. Oktober 2026 greift diesen Vorgang auf.
Das Bundesministerium des Innern erklärte dem Spiegel-Bericht zufolge, Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamts würden regelmäßig über aufgedeckte oder vermutete Fälschungen unterrichtet. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, bei ausreichend belegten Fällen Rücknahmeverfahren einzuleiten. Die AfD-Fraktion will nun wissen, wie viele dieser 32 Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit bereits tatsächlich erworben haben und wie viele weitere Verdachtsfälle beim Bundesverwaltungsamt bestehen.
Was gilt aktuell?
Für Einbürgerungsverfahren nach Artikel 116 Absatz 2 GG ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, wenn die Antragsteller dauerhaft nicht in Deutschland leben. Die Behörde arbeitet dabei mit deutschen Auslandsvertretungen zusammen. Nach § 35 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) können rechtswidrig erteilte Einbürgerungen nur innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen werden — nach deren Ablauf ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Die Anfrage fragt explizit, in wie vielen Verdachtsfällen diese Frist bereits verstrichen ist.
22 Fragen zu Prüfverfahren und Qualitätssicherung
Die 22 Fragen der Kleinen Anfrage zielen auf mehrere Kernbereiche: erstens auf die Frage, seit wann welche Behörde — BMI, Bundesverwaltungsamt, BKA, Bundespolizei und Auswärtiges Amt — erstmals konkrete Hinweise auf Dokumentenfälschungen in Art.-116-Verfahren hatte. Zweitens fragt die Anfrage nach der Form der vorgelegten Unterlagen: Handelte es sich um Originalurkunden, von Auslandsvertretungen bestätigte Kopien, notariell beglaubigte Kopien oder sonstige Kopien? Drittens interessiert sich die Anfrage für die interne Qualitätssicherung beim Bundesverwaltungsamt — insbesondere ob es Mechanismen gab, um Mehrfachverwendungen derselben angeblichen Vorfahren oder wiederkehrende Übereinstimmungen bei Dokumenten zu erkennen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der systematischen Nachprüfung: Seit wann überprüft das Bundesverwaltungsamt frühere positive Entscheidungen, die nicht bereits wegen eines konkreten Betrugsverdachts oder strafrechtlicher Ermittlungen auf dem Prüfstand standen? Und wie viele Verfahren wurden bisher in diese Nachprüfung einbezogen? Die Anfrage fragt auch nach den Kriterien, nach denen Verfahren für die systematische Überprüfung ausgewählt werden.
Schließlich thematisiert die Anfrage die Folgewirkungen einer Rücknahme: Wenn eine erschlichene Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG unanfechtbar zurückgenommen wird, verlieren möglicherweise auch weitere Personen ihre deutsche Staatsangehörigkeit, die diese auf Basis der ursprünglichen Einbürgerung erworben hatten. Frage 22 erkundigt sich zudem, welche verbindlichen Änderungen der Prüfvorgaben das Bundesministerium des Innern oder das Bundesverwaltungsamt seit dem 7. September 2026 angeordnet haben.
Einen ähnlichen Fokus auf staatliche Kontrollmechanismen legt auch die Anfrage zu BKA-Kapazitäten und Ermittlungsverfahren. Thematisch verwandt ist zudem die Debatte über staatliches Ermessen bei sensiblen Verwaltungsentscheidungen.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind Personen, die über Artikel 116 Absatz 2 GG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder beantragt haben, sowie Nachfahren von NS-Verfolgten, deren Biografien laut Medienberichten missbräuchlich verwendet worden sein sollen. Mittelbar ist das Bundesverwaltungsamt als zuständige Behörde sowie die deutschen Auslandsvertretungen betroffen, die an diesen Verfahren mitwirken.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8465) ist am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung erhalten; eine schriftliche Antwort steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Artikel 116 Absatz 2 GG
- Grundgesetz-Regelung, die früheren deutschen Staatsangehörigen und ihren Abkömmlingen, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung gewährt.
- § 35 Absatz 3 StAG
- Vorschrift im Staatsangehörigkeitsgesetz, die eine Frist für die Rücknahme rechtswidrig erworbener Staatsangehörigkeiten festlegt; nach Ablauf dieser Frist ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bundesverwaltungsamt
- Bundesbehörde, die unter anderem für staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren nach Art. 116 Abs. 2 GG für dauerhaft im Ausland lebende Personen zuständig ist.
Was regelt Artikel 116 Absatz 2 GG?
Die Vorschrift gewährt früheren deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, sowie ihren Abkömmlingen einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung.
Wer ist für diese Einbürgerungsverfahren zuständig?
Für Personen, die dauerhaft nicht in Deutschland leben, ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, das mit deutschen Auslandsvertretungen zusammenarbeitet.
Was wird den 32 Beschuldigten vorgeworfen?
Laut dem zitierten Spiegel-Bericht ermitteln Staatsanwaltschaft Düsseldorf und BKA wegen des Verdachts, Einbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 GG durch manipulierte Identitäts-, Personenstands- oder Abstammungsnachweise erlangt oder versucht zu erlangen zu haben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8465 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































