- Über 15 TWh Gasspeicherkapazität in Bayern droht wegzufallen
- Uniper-Tochter beantragte Stilllegung von Breitbrunn und Wolfersberg für Frühjahr 2027
- Antrag fordert Moratorium und EnWG-Änderung für staatliche Notfallreserve
Hintergrund
Die Betreiber der bayerischen Erdgasspeicher Breitbrunn (am Chiemsee) und Wolfersberg (Landkreis Ebersberg) haben die Stilllegung beider Anlagen für das Frühjahr 2027 beantragt. Der gesunkene Sommer-Winter-Preisspread infolge kontinuierlicher LNG-Lieferungen macht die kommerzielle Einspeicherung laut Antrag wirtschaftlich unrentabel. Im April 2026 hatte die Bundesregierung angekündigt, die Einrichtung einer nationalen strategischen Notfall-Gasreserve zu prüfen; konkrete Maßnahmen über die Beauftragung eines Gutachtens hinaus stehen laut Antrag noch aus. Uniper SE als Muttergesellschaft der Speicherbetreiberin befindet sich zu über 99 Prozent im Bundeseigentum; der Bund ist wegen EU-Auflagen zur Rückführung auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie bis Ende 2028 verpflichtet.
- über 15 TWh — Gesamtkapazität der beiden bayerischen Erdgasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg zusammen.
- über 99 Prozent — Bundesanteil an der Uniper SE als Muttergesellschaft der Speicherbetreiberin zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- bis Ende 2028 — Frist, bis zu der der Bund laut EU-Auflagen seine Uniper-Anteile auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie reduzieren muss.
- Frühjahr 2027 — Geplanter Termin für die Stilllegung beider Speicher laut den eingereichten Betreiberanträgen.
Im Detail
Es ist energiewirtschaftlich, volkswirtschaftlich und sicherheitspolitisch widersinnig, bestehende, voll funktionsfähige und strategisch hervorragend angebundene Untergrund-Porenspeicher in Süddeutschland dauerhaft stillzulegen und gar zurückzubauen, während der Bund zeitgleich nach Kapazitäten für eine neu zu schaffende strategische Notfallreserve sucht.
— Begründung BT-Drs. 21/8551, AfD-Fraktion
Zwei der größten Erdgasspeicher Bayerns stehen vor der dauerhaften Stilllegung — und damit droht dem süddeutschen Raum der Verlust von über 15 Terawattstunden Gasspeicherkapazität. Die AfD-Fraktion hat am 13. Oktober 2026 mit der Bundestagsdrucksache 21/8551 einen Antrag eingebracht, der ein sofortiges regulatorisches Moratorium für die beantragten Stilllegungen der Erdgasspeicher Breitbrunn am Chiemsee und Wolfersberg im Landkreis Ebersberg fordert. Gleichzeitig verlangt der Antrag, die Anlagen zur staatlichen strategischen Notfall-Gasreserve umzuwidmen.
Warum sind die Erdgasspeicher in Bayern gefährdet?
Der Grund für die beantragte Stilllegung liegt in einem Marktversagen: Der kontinuierliche Zufluss von verflüssigtem Erdgas (LNG) hat den saisonalen Preisunterschied zwischen Sommer und Winter stark eingeebnet. Die historische Marktlogik — im Sommer günstig einkaufen, im Winter mit Gewinn ausspeichern — trägt sich wirtschaftlich kaum noch. In Verbindung mit hohen regulatorischen Befüllungsauflagen haben die Betreiber, darunter die Uniper Energy Storage GmbH als Tochter der zu über 99 Prozent bundeseigenen Uniper SE, Anträge auf Stilllegung für das Frühjahr 2027 gestellt. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist davon unmittelbar berührt, weil Gasspeicher im Zuge des Kohleausstiegs zunehmend als Puffer für die Stromnetze dienen — besonders bei sogenannten Dunkelflauten, wenn Wind- und Solaranlagen wenig liefern.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es in Deutschland keine eigenständige staatlich kontrollierte strategische Notfall-Gasreserve. Die reguläre saisonale Einspeicherung dient lediglich dem Ausgleich von Verbrauchsspitzen im Winter und ist nach Ansicht des Antrags als alleiniges Krisenvorsorge-Instrument unzureichend. Im April 2026 hatte die Bundesregierung angekündigt, die Einrichtung einer solchen Reserve zu prüfen und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Konkrete gesetzliche Schritte stehen laut der Drucksache 21/8551 noch aus.
Was fordert der Antrag zur Versorgungssicherheit?
Der Antrag richtet sieben konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Erstens soll ein Stilllegungsmoratorium erlassen werden, das die Anträge der Betreiber so lange aussetzt, bis das Konzept für die nationale Notfall-Gasreserve vorliegt. Zweitens soll der Bund seine Eigentümerrechte bei Uniper aktiv nutzen und den Stilllegungsantrag für Breitbrunn zurückziehen lassen. Drittens muss laut Antrag sichergestellt werden, dass die Speicherinfrastruktur vor dem geplanten Rückzug des Bundes auf eine Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie — der bis Ende 2028 aufgrund von EU-Auflagen erfolgen muss — dauerhaft in öffentliche Hand überführt oder langfristig gesichert wird. Viertens fordert der Antrag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der ein Kosten-Plus-Vergütungsmodell für Betreiber schafft und das eingelagerte Gas rechtlich vom Markt trennt.
Zusätzlich sollen die Kosten für Kissengas und laufenden Betrieb im Bundeshaushalt abgesichert werden — ausdrücklich nicht über Endverbraucher-Netzentgelte. Der Antrag schlägt zudem vor, nach dem Vorbild Frankreichs eine dezentrale nationale Mindestbefüllung aller deutschen Gasspeicher zu prüfen. Schließlich soll die Bundesregierung den Erlass von Netzentgelten und der Konvertierungsumlage bei der Speicherbefüllung prüfen, um wirtschaftliche Anreize für Betreiber zu schaffen.
Zeitdruck durch Reprivatisierung von Uniper
Der Antrag betont die zeitliche Dringlichkeit: Sobald ein Speicher bergrechtlich verwahrt und mit Beton oder Spezialflüssigkeiten versiegelt ist, ist eine Wiederinbetriebnahme technisch unmöglich oder mit enormen Kosten verbunden. Zugleich läuft die Frist für den Rückzug des Bundes bei Uniper bis Ende 2028. Wird die Speicherinfrastruktur nicht rechtzeitig vor dem Anteilsverkauf rechtlich abgesichert, droht laut Antrag der dauerhafte Verlust des staatlichen Zugriffs auf eine systemkritische Anlage. Die Forderung, Erdgasspeicher nicht stillzulegen, steht damit in einem engen Zusammenhang mit der laufenden Uniper-Reprivatisierung.
Der geopolitische Kontext verstärkt die Dringlichkeit: Der Antrag verweist auf Lieferrisiken durch den Krieg in der Ukraine, Sanktionen gegen russische Energieträger sowie potenzielle Engpässe durch Spannungen rund um die Straße von Hormus, durch die ein erheblicher Teil der weltweiten LNG-Lieferungen aus Katar transportiert wird. Diese Risiken sind im Gegensatz zu saisonalen Schwankungen weder regelmäßig noch vorhersehbar — und damit für ein rein marktbasiertes Vorsorgesystem kaum zu beherrschen.
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Betroffen sind vor allem Haushalte, Industrie und Kraftwerksbetreiber in Süddeutschland, die bei einem Gasmangel besonders auf regionale Speicherkapazitäten angewiesen sind. Darüber hinaus sind Stromverbraucher bundesweit betroffen, weil Gaskraftwerke im Zuge des Kohleausstiegs zunehmend die Netzstabilität sichern sollen. Steuerzahler tragen das finanzielle Risiko, falls Speicher erst stillgelegt und später kostenintensiv wieder in Betrieb genommen werden müssen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8551) ist am 13. Oktober 2026 eingebracht worden und wird zunächst den zuständigen Ausschüssen — voraussichtlich dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie — zur Beratung überwiesen. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über Annahme oder Ablehnung.
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Kissengas
- Dauerhaft im Speicher verbleibendes Gas, das den nötigen Betriebsdruck aufrechterhält und nicht als nutzbares Arbeitsgas entnommen werden kann.
- Sommer-Winter-Spread
- Preisdifferenz zwischen günstigen Sommereinkaufspreisen und höheren Winterpreisen für Erdgas, die traditionell den wirtschaftlichen Anreiz zur saisonalen Einspeicherung bildet.
- Kosten-Plus-Modell
- Vergütungsmodell, bei dem Betreiber ihre Betriebskosten vollständig erstattet bekommen plus eine staatlich garantierte Rendite für die Bereitstellung der Infrastruktur.
Warum werden die Speicher stillgelegt?
Der kontinuierliche LNG-Zufluss hat den saisonalen Preisunterschied zwischen Sommer und Winter weitgehend eingeebnet, sodass die kommerzielle Speicherung für private Betreiber nicht mehr rentabel ist.
Was ist der Erdgasspeicher Breitbrunn?
Breitbrunn am Chiemsee ist der größte bayerische Erdgasspeicher; Betreiberin ist die Uniper Energy Storage GmbH, die zu über 99 Prozent im Bundeseigentum steht.
Was fordert der Antrag konkret?
Ein sofortiges Stilllegungsmoratorium, die Umwidmung beider Speicher zur staatlichen Notfallreserve, eine EnWG-Änderung mit Kosten-Plus-Modell für Betreiber sowie Haushaltsmittel für Kissengas und Betriebskosten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8551 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































