- EU-Binnenmarkt bringt Deutschland 68 Mrd. Euro Wohlstand jährlich
- Montenegro könnte ab 2028 als nächstes EU-Mitglied beitreten
- 9 Kandidatenländer sollen mit individuellen Fahrplänen schneller beitreten
Hintergrund
Am 6. Oktober 2026 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Mitteilung ‚Preparing for a wider Union‘ (COM(2026) 705 final), die Reformvorschläge für eine aufnahmefähigere EU enthält. Anlass des Entschließungsantrags ist die Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel. Die letzte EU-Erweiterung liegt 13 Jahre zurück; seither stocken insbesondere die Beitrittsprozesse der Westbalkan-Staaten. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verleiht der Erweiterungspolitik zusätzliche geopolitische Dringlichkeit.
- 7 Erweiterungsrunden — In 53 Jahren sind 21 neue Mitgliedstaaten der EU beigetreten.
- 68 Mrd. Euro — Jährlicher Wohlstandsgewinn für Deutschland durch den EU-Binnenmarkt laut Drucksache.
- 180,4 Mrd. Euro — Rekordhandelsvolumen Deutschland–Polen im Jahr 2025.
- 9 Kandidatenländer — Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Georgien und Türkei sowie Kosovo mit Beitrittsperspektive.
- Ab 2028 — Frühestmöglicher Beitrittstermin Montenegros, falls Verhandlungen bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Im Detail
13 Jahre nach der letzten EU-Erweiterung braucht die Erweiterungspolitik jetzt dringend eine neue Dynamik, um die Erweiterungsprozesse schneller zum Erfolg zu führen.
— BT-Drs. 21/8542, Seite 2
Die EU-Erweiterungspolitik steht 13 Jahre nach dem letzten Beitritt an einem Scheideweg. Mit dem Entschließungsantrag BT-Drs. 21/8542 vom 13. Oktober 2026 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, beim Europäischen Rat in Brüssel für eine grundlegende Beschleunigung der EU-Erweiterung einzutreten. Der Antrag benennt konkrete wirtschaftliche Dimensionen: Der EU-Binnenmarkt, der mit jeder Erweiterung wächst, macht Deutschland laut Drucksache jährlich um rund 68 Milliarden Euro wohlhabender. Das Rekordhandelsvolumen mit Polen erreichte 2025 einen Wert von 180,4 Milliarden Euro — ein direktes Ergebnis des Beitritts von 2004.
EU-Erweiterung: Neun Kandidaten, unterschiedliche Fortschritte
Aktuell verhandeln neun Länder über einen EU-Beitritt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Georgien und die Türkei. Hinzu kommt Kosovo mit einer in Aussicht gestellten Beitrittsperspektive. Die Situation ist dabei höchst unterschiedlich: Montenegro befindet sich nach Einschätzung der Antragsteller auf der Zielgeraden, will die Verhandlungen bis Ende 2026 abschließen und peilt einen Beitritt ab 2028 an. Die Ukraine und Moldau haben konkrete Beitrittsverhandlungen eröffnet. Dagegen stocken die Gespräche mit Nordmazedonien aufgrund einer bulgarischen Blockade, Serbien macht laut Antrag demokratische Rückschritte, und Georgien entfernt sich unter der aktuellen Regierung von EU-Werten. Der Beitrittsprozess mit der Türkei ist faktisch eingefroren.
Was gilt aktuell?
Das bestehende Erweiterungsverfahren basiert auf den Kopenhagener Kriterien und der 2020 überarbeiteten Erweiterungsmethodik, die bereits ein Mehr-für-Mehr- und Weniger-für-Weniger-Prinzip vorsieht. Dennoch kritisieren die Antragsteller, dass diese Instrumente nicht konsequent genug angewendet werden. Die EU-Kommission legte am 6. Oktober 2026 ihre Mitteilung ‚Preparing for a wider Union‘ (COM(2026) 705 final) vor, die Reformvorschläge für eine aufnahmefähigere Union enthält. Über diese Vorschläge debattieren die EU-Institutionen derzeit.
Der Antrag der Grünen geht über die Kommissionsvorschläge hinaus: Er fordert individualisierte Fahrpläne mit verbindlichen Zeitabläufen für jeden Kandidaten, eine neue Sicherheits- und Verteidigungsgemeinschaft, in der Kandidatenländer bereits vor dem Beitritt Mitglied werden können, sowie eine schrittweise Integration in den Binnenmarkt etwa über den Energie- und Strommarkt, den Digitalmarkt oder EU-Programme wie Erasmus+ und Horizont Europa. Entscheidend sei dabei das Leistungsprinzip: Rückschritte sollen zur Aussetzung erworbener Vorteile führen können.
EU-Erweiterung und Rechtsstaatlichkeit absichern
Um Blockaden wie im Fall Ungarn zu verhindern, sieht der Antrag für neue Mitgliedstaaten eine Nicht-Rückfall-Klausel vor: Bei Verstößen gegen EU-Grundwerte sollen Finanzmittel und Stimmrechte zeitlich befristet eingeschränkt werden können. Im Artikel-7-Verfahren soll die bislang erforderliche Einstimmigkeit zur Feststellung einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte durch eine Vier-Fünftel-Mehrheit ersetzt werden. Zudem soll ein Beitritt ohne Mitgliedschaft zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) ausgeschlossen sein. Für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 verlangen die Grünen, dass der Konditionalitätsmechanismus als Rechtsstaatsinstrument dauerhaft verschärft wird.
Geopolitisch begründet der Antrag die Dringlichkeit mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybrider Kriegsführung gegen die EU sowie der unberechenbaren Zollpolitik der USA. Staaten außerhalb der EU seien heute einem erhöhten Risiko ausgesetzt, zum Spielball autoritärer Mächte zu werden. Die China-Strategie Deutschlands ist in diesem Kontext ebenfalls relevant, da der Antrag ausdrücklich auf den China-Schock mit enormen Exportverlusten verweist. Auch die Entwicklungszusammenarbeit spielt eine Rolle, da der Antrag mehr Direktinvestitionen über europäische und deutsche Investitionsgarantien fordert.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger der neun Kandidatenländer sowie Kosovos, die auf eine EU-Mitgliedschaft hoffen. Deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen in Mittel- und Osteuropa sowie im Westbalkan sind ebenfalls berührt, da eine EU-Mitgliedschaft dieser Länder den Binnenmarkt erweitern und Investitionsbedingungen verbessern würde.
Der Entschließungsantrag ist am 13. Oktober 2026 eingebracht worden. Als nächstes steht die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse sowie die Beratung im Plenum aus. Eine abschließende Abstimmung im Bundestag hat noch nicht stattgefunden.
- Kopenhagener Kriterien
- Beitrittsbedingungen der EU, die stabile demokratische Institutionen, eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit zur Übernahme des EU-Rechts (Acquis) voraussetzen.
- Acquis communautaire
- Der gesamte Rechtsbestand der EU, den Beitrittsländer vollständig in nationales Recht übernehmen müssen.
- Regattaprinzip
- Grundsatz in der EU-Erweiterung, nach dem jedes Kandidatenland im eigenen Tempo voranschreiten kann — ohne auf langsamere Kandidaten warten zu müssen.
Welche Länder sind aktuell EU-Beitrittskandidaten?
Laut Antrag sind es neun Kandidatenländer: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Georgien und die Türkei. Kosovo hat eine in Aussicht gestellte Beitrittsperspektive.
Wann könnte Montenegro der EU beitreten?
Montenegro will die Verhandlungen bis Ende 2026 abschließen. Der Beitrittsvertrag wird laut Drucksache bereits aufgesetzt, ein Beitritt ab 2028 rückt damit in greifbare Nähe.
Was ist das 'Mehr-für-Mehr'-Prinzip in der EU-Erweiterung?
Es ist ein leistungsorientierter Ansatz: Kandidatenländer, die schneller Reformen umsetzen, erhalten mehr Unterstützung. Bei Rückschritten können Vorteile bis hin zum Einfrieren der Verhandlungen entzogen werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8542 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































