- Wissenschaftliche Qualität bleibt Hauptkriterium bei DFG-Förderung
- Nur vereinzelte Beschwerden zu Diversitätsstandards bekannt
- Standards gelten bereits seit 2008, 2022 um Diversität erweitert
DFG-Diversitätsstandards: Bundesregierung sieht kaum Beschwerden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6152 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die wichtigste Förderorganisation für die Grundlagenforschung in Deutschland. Sie vergibt jährlich Milliardenbeträge an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Seit 2008 gelten dabei nicht nur wissenschaftliche Kriterien, sondern auch Gleichstellungsstandards bei der Projektbewertung.
- 75 Prozent — Anteil der Länder an der Grundfinanzierung deutscher Hochschulen
- 15 Prozent — Beteiligung des Bundes an der Hochschulfinanzierung
- 10 Prozent — Zusätzliche Mittel aus privaten Quellen für Hochschulen
- 2008 — Jahr der Einführung der FOG-Standards bei der DFG
Im Detail
Die wissenschaftliche Qualität steht als Primärkriterium immer im Zentrum von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6152
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wendet seit 2008 Gleichstellungsstandards bei der Vergabe von Forschungsgeldern an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Systematische Beschwerden aus der Wissenschaft liegen nicht vor. Die sogenannten Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards (FOG) sind 2022 zusätzlich um Diversitätskriterien erweitert worden.
Wissenschaftliche Qualität bleibt weiterhin das Hauptkriterium bei Förderentscheidungen, erklärt die Bundesregierung. „Die wissenschaftliche Qualität steht als Primärkriterium immer im Zentrum von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung“, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig fließen laut der Antwort in einer Wettbewerbssituation neben der wissenschaftlichen Qualität häufig weitere Begutachtungskriterien in die Gesamtbewertung ein.
Was gilt aktuell?
Antragsteller müssen seit 2008 bei der DFG-Forschungsförderung Gleichstellungsaspekte berücksichtigen. Bei Verbundprojekten wird die Beteiligung von Frauen und seit 2022 auch weitere Diversitätsaspekte in der Bewertung mitberücksichtigt. Allerdings können Antragsteller begründen, wenn beispielsweise in ihrem spezifischen Forschungsfeld keine oder nur wenige Wissenschaftlerinnen tätig sind.
Als zentrale Förderorganisation vergibt die DFG jährlich Milliardenbeträge für die Grundlagenforschung in Deutschland. Die Länder tragen etwa 75 Prozent der Hochschulfinanzierung über die Grundfinanzierung, während der Bund mit rund 15 Prozent beteiligt ist. Die verbleibenden 10 Prozent fließen aus privaten Quellen zu. In den letzten Jahren hat die Projektfinanzierung über Drittmittel an Bedeutung gewonnen.
Wenige konkrete Beschwerden
Bezüglich Beschwerden oder Änderungswünschen zu den Standards antwortet die Bundesregierung, dass ihr „abgesehen von vereinzelten Rückmeldungen keine Erkenntnisse über substantiierte oder fachsystematisch relevante Beschwerden“ vorliegen. Auch internationale Gutachter haben die Standards nicht als unpräzise empfunden oder sich darüber beschwert.
Zu vielen spezifischen Fragen liegen ihr jedoch keine Informationen vor, räumt die Bundesregierung ein. So kann sie weder Auskunft darüber geben, in welchen Fachrichtungen sich die Standards besonders gut erfüllen lassen. Auch ist unbekannt, ob bestimmte Fachrichtungen nach 2008 seltener oder häufiger Drittmittel beantragt haben.
Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ (StIL) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im deutschen Wissenschaftssystem und wird in der Anfrage thematisiert. Diese Stiftung hat nach Kenntnis der Bundesregierung stets wissenschaftsgeleitete, qualitätsbasierte Antragsverfahren gemäß ihrer Satzung durchgeführt. Der Wissenschaftsrat wird noch in diesem Jahr mit einer Evaluation der Stiftung beginnen.
Die Antragsumfänge variieren bei den verschiedenen Förderlinien der Stiftung erheblich: Anträge für „Lehrarchitektur“ und „Die Welt ist mein Campus“ umfassen jeweils 36.000 Zeichen. Bei der Förderlinie „Freiraum“ sind es nur 9.000 Zeichen. Die dazugehörigen Gutachten betragen im Durchschnitt 6.300 Zeichen.
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Betroffen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Forschungsanträge bei der DFG stellen, sowie die geförderten Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt, verweist aber häufig darauf, dass ihr keine detaillierten Informationen vorliegen, besonders zu fachspezifischen Auswirkungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.05.2026) Diversitätskriterien bei der Forschungsförderung – Abfrage zu DFG und Stiftung Innovation in der Hochschullehre →
- DFG
- Deutsche Forschungsgemeinschaft – zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft zur Förderung von Forschung.
- FOG
- Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG seit 2008, 2022 um Diversitätsaspekte erweitert.
Seit wann gelten Gleichstellungsstandards bei der DFG?
Die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards (FOG) wurden 2008 verabschiedet und 2022 um den Aspekt Diversität erweitert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6152 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































