Völkerrechtliche Bewertung von Hamburgs Klimaschutzgesetz und Binnenschifffahrt
Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages untersucht die völkerrechtlichen Auswirkungen des „Hamburger Zukunftsentscheids“ auf die Binnenschifffahrt. Der im Oktober 2025 angenommene Volksentscheid verpflichtet Hamburg zur Klimaneutralität bis 2040 und führt verbindliche jährliche Emissionsbudgets ein.
Die Analyse prüft, ob internationale Verträge – insbesondere der Versailler Vertrag und das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe-Schifffahrt – möglichen Beschränkungen für Binnenschiffe entgegenstehen könnten. Konkrete Maßnahmen, die die Binnenschifffahrt einschränken, seien jedoch noch nicht verabschiedet worden.
Rechtlicher Rahmen: Binnengewässer unterliegen der uneingeschränkten territorialen Souveränität des Uferstaates. Anders als im Küstenmeer gibt es für fremde Schiffe kein Recht der friedlichen Durchfahrt. Der Zugang kann daher grundsätzlich an selbst festgelegte Voraussetzungen geknüpft werden, sofern keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
Versailler Vertrag: Die Wissenschaftlichen Dienste kommen zu dem Schluss, dass die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu Binnenwasserstraßen als nicht mehr gültig anzusehen sind. Als Begründung wird die deutsche Note von 1936 angeführt, mit der Deutschland die Verbindlichkeit dieser Bestimmungen bestritt, sowie die grundlegenden Veränderungen durch den Zweiten Weltkrieg.
Deutsch-tschechische Abkommen: Das Binnenschifffahrtsabkommen von 1988 und das neue Abkommen über die Elbe-Wasserstraße von 2021 regeln die Schifffahrtsrechte zwischen Deutschland und Tschechien. Für Deutschland besteht eine völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung, tschechischen Schiffen das Befahren der Elbe bis zum Hamburger Hafen zu gewährleisten. Das aktuelle Abkommen zielt auf die Gewährleistung der Schiffbarkeit durch Vorgaben zur Fahrinnentiefe ab.
Fazit der Analyse: Da das deutsch-tschechische Abkommen lediglich Vorgaben zur Fahrinnentiefe enthält, dürfte es möglichen Beschränkungen der Binnenschifffahrt zum Umweltschutz nicht entgegenstehen. Mit dem EU-Beitritt Tschechiens 2004 habe die völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung zudem an Bedeutung verloren.
Die Untersuchung zeigt, dass Hamburg grundsätzlich Raum für klimaschutzbedingte Maßnahmen in der Binnenschifffahrt hat, ohne gegen völkerrechtliche Verpflichtungen zu verstoßen.

































































