- 408 islamistische Gefährder in Deutschland, Stand September 2026
- BKA ordnete seit 2023 insgesamt 986 Inhaltslöschungen an
- 20 Verurteilungen seit September 2025, davon 16 mit IS-Bezug
Hintergrund
Der islamistische Extremismus gehört laut Verfassungsschutzbericht 2025 zu den zentralen Sicherheitsbedrohungen in Deutschland. Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 und weiteren Terrorakten in Europa hat der Staat die Beobachtung und strafrechtliche Verfolgung islamistischer Netzwerke intensiviert. Die TCO-Verordnung der EU, die seit dem 7. Juni 2022 gilt, ermöglicht dem BKA erstmals, Plattformbetreiber direkt zur Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde zu verpflichten. Die Fraktion Die Linke hatte die Bundesregierung im Rahmen von BT-Drs. 21/8015 zu aktuellen Zahlen und Maßnahmen befragt, um Entwicklungen seit der Vorgänger-Antwort auf Drucksache 21/1517 nachzuverfolgen.
- 408 Gefährder — islamistische Personen im Phänomenbereich PMK-RI, Stand 1. September 2026 (Höchststand 2018: 761)
- 438 relevante Personen — zusätzlich zur Gefährder-Kategorie beobachtete Personen im selben Spektrum
- 244 laufende Ermittlungsverfahren — beim Generalbundesanwalt, davon 204 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB)
- 23.202 gemeldete Links (2025) — Rekordwert bei BKA-Löschersuchen; 22.279 wurden tatsächlich entfernt
- 20 Verurteilungen seit September 2025 — davon 16 mit Bezug zum Islamischen Staat (IS), je eine zu Hamas und Hizb Allah
Im Detail
Die bloße Reduzierung der Sichtbarkeit schafft den nötigen Raum und Zeit für die eigentliche Präventionsarbeit, ersetzt diese jedoch nicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8271, Frage 7d
In Deutschland sind zum Stand 1. September 2026 insgesamt 408 Personen als islamistische Gefährder und weitere 438 als sogenannte relevante Personen eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als BT-Drs. 21/8271 am 30. September 2026 veröffentlicht wurde. Die Zahlen belegen einen anhaltenden Rückgang gegenüber dem Höchststand von 761 Gefährdern im Jahr 2018, liegen aber nach wie vor deutlich über dem Ausgangswert von 158 im Jahr 2013.
Islamistische Gefährder: Entwicklung seit 2013
Der Anstieg der islamistischen Gefährder-Zahlen zwischen 2013 und 2018 verlief parallel zur Hochphase des sogenannten Islamischen Staates (IS) und einer Welle dschihadistisch motivierter Anschläge in Europa. Seitdem sinkt die Zahl der Gefährder kontinuierlich: von 761 (2018) über 677 (2019), 554 (2021) und 444 (2025) auf nun 408. Die Zahl der relevanten Personen — eine niedrigschwelligere Einstufung — ist hingegen von 294 (2013) auf 438 gestiegen und bleibt damit auf hohem Niveau. Die Daten beschränken sich auf den Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität — religiöse Ideologie (PMK-RI) und umfassen Personen aller islamistischen Teilspektren.
Strafverfolgung: 43 Angeklagte, 244 Ermittlungsverfahren
Beim Generalbundesanwalt (GBA) waren zum Stichtag 17. September 2026 insgesamt 43 Personen angeklagt, davon 40 männlich und drei weiblich. Gegen weitere 244 Personen laufen Ermittlungsverfahren — der weitaus größte Teil (204 Fälle) betrifft den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB. Verdeckt geführte Ermittlungsverfahren sind in diesen Zahlen ausdrücklich nicht enthalten; die Bundesregierung verweigert dazu jede Auskunft, auch in eingestufter Form. Seit September 2025 wurden 20 Personen verurteilt, 16 davon mit nachgewiesenem Bezug zum Islamischen Staat. Zudem gibt es je eine Verurteilung mit Hamas- und Hizb-Allah-Bezug.
Nähere Angaben zu Haftbefehlen und Gefährder-Kategorien in Deutschland finden sich in einer weiteren Bundestagsantwort zu Sicherheitsthemen.
Online-Radikalisierung: BKA löscht Tausende Inhalte pro Jahr
Islamistische Netzwerke nutzen soziale Medien und Messengerdienste — allen voran Instagram, TikTok, YouTube, Telegram und Discord — gezielt zur Verbreitung von Propaganda und zur Ansprache junger Menschen. Das BKA begegnet diesem Phänomen mit zwei Instrumenten: der Internet Referral Unit (IRU), die seit 2018 Links an Plattformbetreiber meldet, und seit Juni 2022 mit verbindlichen Entfernungsanordnungen nach der EU-weiten TCO-Verordnung. Im Jahr 2025 meldete das BKA mit 23.202 Links den bisherigen Rekordwert; 22.279 davon wurden tatsächlich entfernt. Per Entfernungsanordnung wurden seit 2023 insgesamt 986 Inhalte zur Löschung verpflichtet, von denen nahezu alle tatsächlich nicht mehr abrufbar waren. Ob gelöschte Inhalte anschließend auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts erneut hochgeladen werden, erfasst das BKA statistisch nicht.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zu laufenden Vereinsverbotsüberlegungen und zur konkreten Liste überwachter Social-Media-Kanäle. Begründet wird dies mit dem Schutz der Sicherheitsbehörden: Würden solche Informationen bekannt, könnten betroffene Organisationen Abwehrstrategien entwickeln und damit die Erkenntnisgewinnung erschweren. Die Antwort zu Frage 6 (konkrete Social-Media-Kanäle) ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nur im Parlamentssekretariat des Bundestages einsehbar. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass bundesgeförderte Präventionsprojekte derzeit nicht evaluiert werden, soweit der Bund Träger ist — die Evaluierungspflicht liege primär bei den Ländern.
Zur Finanzierung islamistischer Strukturen liegen den Behörden laut Bundesregierung keine präzisen Zahlen vor. Klandestine Vorgehensweisen und das Dunkelfeld erschweren eine statistische Erfassung. Lediglich für 127 beim GBA seit Januar 2025 eingeleitete Ermittlungsverfahren ist bekannt, dass Geldspenden an einschlägige Empfänger Verfahrensgegenstand sind. Als wichtigste Spendenplattformen nennt die Bundesregierung Telegram und Instagram; als bevorzugte Zahlungswege PayPal und Kryptowährungen. Zu Themen wie digitaler Überwachungsinfrastruktur und KI-Einsatz liegen separate parlamentarische Anfragen vor.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die 408 als Gefährder eingestuften Personen, die behördlich überwacht werden, sowie die 244 Beschuldigten laufender Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt. Mittelbar betroffen sind Kinder und Jugendliche, die über Instagram, TikTok, YouTube, Telegram und Discord Ziel islamistischer Online-Propaganda sind, sowie die Plattformbetreiber, die Entfernungsanordnungen des BKA erhalten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit konkreten Zahlen, verweigert jedoch Auskünfte zu laufenden Vereinsverbotsüberlegungen, zu konkret überwachten Social-Media-Kanälen sowie zu verdeckten Ermittlungsverfahren. Als Begründung nennt sie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und das Staatswohl; eine Einstufung als Verschlusssache wird für die Social-Media-Antwort angekündigt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Islamismus in Deutschland: 13 Fragen an die Bundesregierung →
- Gefährder (PMK-RI)
- Person, der aufgrund bestimmter Tatsachen die Begehung einer schwerwiegenden politisch motivierten Straftat im Bereich religiöser Ideologie zugetraut wird. Die Einstufung erfolgt durch Polizeibehörden und ermöglicht besondere Überwachungsmaßnahmen.
- TCO-Verordnung
- EU-Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte (Terrorist Content Online), seit Juni 2022 in Kraft. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, auf behördliche Anordnung hin terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen.
- Internet Referral Unit (IRU)
- Beim BKA angesiedelte Einheit, die seit 2018 islamistisch-terroristische Inhalte im Internet identifiziert und bei Plattformbetreibern zur freiwilligen Löschung meldet.
Wie viele islamistische Gefährder gibt es in Deutschland?
Laut Bundesregierung sind im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie zum Stand 1. September 2026 insgesamt 408 Personen als Gefährder und 438 weitere als relevante Personen eingestuft.
Wie hat sich die Zahl der Gefährder seit 2013 entwickelt?
Die Zahl stieg von 158 im Jahr 2013 bis auf einen Höchststand von 761 im Jahr 2018 und ist seitdem kontinuierlich auf 408 im Jahr 2026 gesunken.
Wie viele islamistische Inhalte wurden online gelöscht?
Das BKA hat von 2020 bis September 2026 insgesamt über 96.000 Links gemeldet; zudem wurden seit Inkrafttreten der TCO-Verordnung 2023 insgesamt 986 formale Entfernungsanordnungen erlassen, von denen fast alle umgesetzt wurden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8271 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































