- Fondsvermögen des DRSF: 962 Mio. Euro per 30. Juni 2026
- FTI-Insolvenz kostete 237,51 Mio. Euro Erstattungen an Reisende
- Evaluierung des Insolvenzsystems bis Mitte 2028 geplant
Hintergrund
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde zum 1. Juli 2021 auf Basis von § 651r BGB eingeführt, um die Anforderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302) zu erfüllen. Auslöser war unter anderem die Thomas-Cook-Insolvenz 2019, die Hunderttausende Reisende ohne ausreichenden Schutz ließ. Reiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro sind gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übt die Rechtsaufsicht aus und genehmigt Änderungen der Absicherungsbedingungen.
- 961,7 Mio. Euro — Fondsvermögen des DRSF zum 30. Juni 2026
- 325 Mio. Euro — Kreditmittellinie zum 30. Juni 2026 (bisher nie abgerufen)
- 996 Mio. Euro — angestrebtes Zielkapital zum Start des neuen Absicherungsjahres am 1. November 2026
- 237,51 Mio. Euro — Erstattungen und Repatriierungskosten aus der FTI-Insolvenz, dem bislang größten Haftungsfall
- 1,769 Mrd. Euro — kumulierte Sicherheitsleistungen aller abgesicherten Reiseanbieter per 30. Juni 2026
Im Detail
Die bisher durch den DRSF bearbeiteten Haftungsfälle, insbesondere diejenigen nach Zahlungsunfähigkeit der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH haben bewiesen, dass die im Jahr 2021 eingeführte Insolvenzabsicherung gut funktioniert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8306, S. 3
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat sein Fondsvermögen bis zum 30. Juni 2026 auf rund 961,7 Mio. Euro aufgebaut. Hinzu kommt eine Kreditmittellinie von 325 Mio. Euro, die als letzte Sicherheitsreserve bereitsteht, aber bislang nie abgerufen wurde. Das angestrebte Zielkapital zum Start des neuen Absicherungsjahres am 1. November 2026 liegt bei rund 996 Mio. Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 30. September 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8306) hervor.
Reisesicherungsfonds und die FTI-Insolvenz
Der DRSF wurde seit seiner Einführung im Juli 2021 mehrfach in Anspruch genommen. Den weitaus größten Haftungsfall stellte die Insolvenz der FTI Touristik GmbH dar: Erstattungen und Repatriierungskosten beliefen sich auf 237,51 Mio. Euro. Die vom Unternehmen geleisteten Sicherheiten deckten davon 195,03 Mio. Euro; das Fondsvermögen wurde mit 42,48 Mio. Euro belastet. Ebenfalls nennenswert ist die BigXtra-Insolvenz mit Erstattungskosten von 43,86 Mio. Euro, von denen 21,48 Mio. Euro das Fondsvermögen trafen. Bei kleineren Insolvenzen wie Attika Reisen oder Schnieder Reisen reichten die Sicherheitsleistungen aus, ohne das Fondsvermögen zu beanspruchen. Die Kreditmittellinie blieb in allen Fällen ungenutzt.
Was gilt aktuell beim Reisesicherungsfonds?
Reiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro sind gesetzlich verpflichtet, sich beim DRSF abzusichern. Sie entrichten Entgelte und stellen Sicherheitsleistungen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übt die Rechtsaufsicht aus und genehmigt Änderungen der Absicherungsbedingungen. Zum 1. November 2026 halbiert der DRSF die Entgelte von 0,5 auf 0,25 Prozent des absicherungspflichtigen Umsatzes. Gleichzeitig sinkt der kleinste Sicherheitenfaktor von 5 auf 1 Prozent, der Ausgangswert von 7 auf 5 Prozent — beides kommt bonitätsstarken Anbietern zugute. Die kumulierten Sicherheitsleistungen aller abgesicherten Reiseanbieter lagen per 30. Juni 2026 bei rund 1,769 Mrd. Euro.
Evaluierung des Reisesicherungsfonds bis 2028
Die Bundesregierung plant, das seit 2021 geltende Insolvenzsicherungssystem umfassend zu evaluieren. Dabei soll ein im Vergabeverfahren beauftragtes Expertenteam unter anderem untersuchen, ob künftig mehrere Reisesicherungsfonds zugelassen oder eine vollständige Marktöffnung ermöglicht werden kann. Ergebnisse werden bis Mitte 2028 erwartet. Fragen zur künftigen Aufsichtsstruktur und Trägerschaft des DRSF sollen ebenfalls in diesem Rahmen beantwortet werden. Parallel befinden sich BMJV und DRSF im Austausch über eine Erweiterung der zulässigen Anlageklassen für das Fondsvermögen — eine Einigung über die wesentlichen Kriterien wird noch für 2026 angestrebt.
Als Verbesserungsbedarf identifiziert die Bundesregierung die Datenübermittlung von Reiseveranstaltern an den DRSF im Insolvenzfall. Schnellere und vollständigere Daten würden ermöglichen, Reisende noch zügiger zu entschädigen. Auf einer Veranstaltung im BMJV am 17. Dezember 2025 sprach sich die Reisebranche dafür aus, eine Lösung ohne regulatorische Vorgaben zu entwickeln. Ob dies ohne gesetzliche Pflichten gelingt, bleibt offen.
Für Pauschalreisende bedeutet der funktionierende DRSF eine verlässliche Absicherung: Wer eine Reise bucht und der Veranstalter geht pleite, erhält gezahlte Vorauszahlungen zurück oder wird im Ausland auf Kosten des Fonds nach Hause gebracht. Ähnliche Fragen zu staatlichen Schutz- und Sicherheitsmechanismen stellt sich der Bundestag auch in anderen Bereichen, etwa beim BEG-Reform 2026, wo die Bundesregierung ebenfalls umfangreiche Anfragen zu Verfahren und Finanzmitteln beantwortete.
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Betroffen sind in erster Linie Pauschalreisende in Deutschland, die bei einer Insolvenz ihres Veranstalters Vorauszahlungen zurückerstattet bekommen oder im Ausland repatriiert werden. Mittelbar betroffen sind alle Reiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro, die Entgelte und Sicherheitsleistungen an den DRSF entrichten.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet. Bei Fragen zu Aufsichtsstruktur und Trägerschaft (Fragen 10 und 11) sowie zu Reformdetails (Fragen 18–22) verwies sie auf die noch ausstehende Evaluierung, ohne konkrete eigene Positionen zu nennen. Die Aufschlüsselung des Fondsvermögens nach Entgelten, Sicherheitsleistungen und Kapitalerträgen konnte die Bundesregierung nicht liefern, da ihr diese Daten nicht vorliegen.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 30. September 2026 (BT-Drs. 21/8306) abgeschlossen. Offen bleibt die angekündigte Gesamtevaluierung des Insolvenzsicherungssystems: Ein Expertenteam soll im Vergabeverfahren beauftragt werden, die Ergebnisse werden bis Mitte 2028 erwartet. Parallel laufen Gespräche zwischen BMJV und DRSF über eine Anpassung der Anlagevorschriften für das Fondsvermögen, mit angestrebtem Einvernehmen noch im Jahr 2026.
- Reisesicherungsfonds (DRSF)
- Staatlich überwachter Fonds, in den Pauschalreiseveranstalter Entgelte und Sicherheitsleistungen einzahlen. Im Insolvenzfall erstattet er Reisenden geleistete Vorauszahlungen und trägt Rückholkosten.
- Zielkapital
- Gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital des DRSF, das in angemessenem Verhältnis zu bestehenden und möglichen Verbindlichkeiten stehen muss. Für November 2026 liegt es bei rund 996 Mio. Euro.
- Kreditmittellinie
- Unwiderrufliche Kreditlinie eines Kreditinstituts, die bis zu einem Viertel des Zielkapitals ausmachen darf und als letzte Sicherheitsreserve des Fonds dient. Sie wurde bislang nie in Anspruch genommen.
Wie hoch ist das Fondsvermögen des DRSF aktuell?
Zum 30. Juni 2026 betrug das Fondsvermögen rund 961,7 Mio. Euro. Hinzu kommt eine Kreditmittellinie von 325 Mio. Euro, die bisher nie in Anspruch genommen wurde.
Was passiert bei einer Pleite des Reiseveranstalters?
Zuerst wird die vom Veranstalter geleistete Sicherheit herangezogen. Reicht diese nicht aus, springt das Fondsvermögen ein. Die Kreditmittellinie dient als letzte Reserve und wurde bislang nicht genutzt.
Wie wurde die FTI-Insolvenz abgewickelt?
Bei der FTI Touristik GmbH beliefen sich Erstattungen und Repatriierungskosten auf 237,51 Mio. Euro. Die Sicherheitsleistungen deckten 195,03 Mio. Euro, das Fondsvermögen wurde mit 42,48 Mio. Euro belastet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8306 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































