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- Mindestens 200.000 Reservisten sollen zum Verteidigungsumfang von 460.000 gehören
- Pflichtdienst von 3 bis 12 Wochen pro Jahr, je nach früherer Dienstzeit
- Arbeitgeber erhalten bis zu 500 Euro Förderbetrag und Ersatzkraft-Erstattung
Hintergrund
Laut Gesetzentwurf erfordern der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Erwartungen der NATO einen erheblichen Kräfteaufwuchs der Bundeswehr. Als initialer Verteidigungsumfang sind 460.000 einsatzfähige Soldatinnen und Soldaten festgelegt, davon mindestens 200.000 Reservisten. Bisher war außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls nur eine verpflichtende Heranziehung zu Übungen möglich.
- 460.000 — initialer Verteidigungsumfang einsatzfähiger Soldaten
- 43,1 Mio. Euro — erwartete jährliche Mehrausgaben im Einzelplan 14 ab 2027
- 20 Mio. Euro — geschätzte Kosten für unentgeltliche Uniformteile jährlich
- 15,4 Mio. Euro — jährliche Mehrkosten durch das Unterhaltssicherungsgesetz
Im Detail
Eine qualitativ und quantitativ starke Reserve ist nicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall unverzichtbar.
— Vorblatt, BT-Drs. 21/8407
Die Bundesregierung will Reservistinnen und Reservisten künftig auch im Frieden verpflichtend zu Dienst heranziehen können. Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/8407 vom 7. Oktober 2026) sieht vor, die Dienstleistungsregeln aus dem Soldatengesetz in ein neu gefasstes Reservistengesetz zu überführen. Zugleich sollen Arbeitgeber entlastet und Reservisten finanziell besser gestellt werden.
Warum die Reserve gestärkt werden soll
Laut Drucksache erfordern die sicherheitspolitische Lage und die Bündniserwartungen an Deutschland einen erheblichen Kräfteaufwuchs. Als initialer Verteidigungsumfang sind 460.000 einsatzfähige Soldatinnen und Soldaten festgelegt, davon mindestens 200.000 Reservisten. Die Reserve gilt als integraler Bestandteil der Streitkräfte, auch im Rahmen von OPLAN DEU und der NATO-Planungen.
Was sich bei der Reservedienstleistung ändert
Künftig gibt es neben dem unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall nur noch die Reservedienstleistung. Sie umfasst alle Verwendungen, die dem Verfassungsauftrag der Streitkräfte dienen. Verpflichtend herangezogen werden können Reservisten, denen ein höherer Dienstgrad als der niedrigste Mannschaftsdienstgrad endgültig verliehen wurde. Wer weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, wird nicht verpflichtet.
Die Dauer richtet sich nach der früheren Dienstzeit:
- unter einem Jahr: höchstens drei Wochen pro Jahr, insgesamt sechs Monate
- unter vier Jahren: vier Wochen pro Jahr, insgesamt sechs Monate
- unter 13 Jahren: sechs Wochen pro Jahr, insgesamt neun Monate
- 13 Jahre oder länger: zwölf Wochen pro Jahr, insgesamt zwölf Monate
Bei freiwilliger Verpflichtung sind bis zu zehn Monate im Kalenderjahr zulässig. Die Altersgrenze für Pflichtdienst liegt bei 45 Jahren (kurze Dienstzeit) beziehungsweise 65 Jahren (ein Jahr oder länger als Berufs- oder Zeitsoldat). Für den unbefristeten Dienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt die Grenze von 60 Jahren.
Was freiwillig bleibt
Hilfeleistungen im Inland nach Artikel 35 des Grundgesetzes und Auslandsdienst bleiben grundsätzlich freiwillig. Wer länger als ein Jahr aktiv diente, kann jedoch auch ohne Freiwilligkeit innerhalb der EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen, Booten und Luftfahrzeugen eingesetzt werden. Einsätze bewaffneter Streitkräfte im Ausland bleiben freiwillig, außer die Bundesregierung ordnet nach Artikel 80a des Grundgesetzes unbefristete Reservedienstleistungen an.
Ausnahmen und Rechtsschutz
Vom Dienst befreit sind unter anderem Geistliche und schwerbehinderte Menschen. Zurückgestellt werden kann, wer unentbehrlich für den Betrieb des Arbeitgebers ist oder sich mindestens vier Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet hat. Der Heranziehungsbescheid soll acht Wochen vor Dienstbeginn zugestellt sein; Arbeitgeber werden vorher angehört. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Entlastung für Arbeitgeber und bessere Leistungen
Arbeitgeber können die Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft beantragen, höchstens für 30 Tage. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten bei einer Übung von mindestens 30 Tagen pauschal 500 Euro. Im Unterhaltssicherungsgesetz steigt der Höchstbetrag beim Verdienstausfall von 301 auf 349 Euro, bei der Mindestleistung von 430 auf 498 Euro. Der Fahrtkostenzuschuss beträgt 20 Cent je Kilometer, höchstens 29 Euro pro Tag. Zudem soll die Rentenversicherung für Reservisten mindestens die Bezugsgröße zugrunde legen.
Kosten
Der Bund rechnet mit rund 0,3 Millionen Euro Mehrausgaben für 2026 und rund 43,1 Millionen Euro jährlich ab 2027, gegenfinanziert im Einzelplan 14. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung liegt bei rund 153.600 Euro. Das Ministerium will die Regelungen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren.
Position des Bundesrates
Der Bundesrat fordert unter anderem eine Befreiung für Polizeivollzugsbeamte und die Rückkehr der bisherigen Regelbeispiele für besondere Härte. Die Bundesregierung prüft einzelne Anregungen, etwa zur Erstattung für Länder, lehnt andere aber ab.
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Betroffen sind frühere Soldatinnen und Soldaten, ihre Arbeitgeber und Dienstherren sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz sieht der Entwurf eine Zurückstellungsmöglichkeit vor.
Bundesrat: Der Bundesrat fordert unter anderem eine Befreiung von Polizeivollzugsbeamten und die Aufnahme der bisherigen Regelbeispiele für besondere Härte. Die Bundesregierung prüft einzelne Vorschläge, lehnt andere ab.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eingebracht, nachdem der Bundesrat am 25. September 2026 Stellung genommen hat. Als Nächstes folgen die Ausschussberatung und die Abstimmung im Bundestag. Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
- Reservedienstleistung
- Jede Verwendung von Reservisten im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, die dem Verfassungsauftrag der Streitkräfte dient.
- Unabkömmlichstellung
- Befreiung vom Dienst im öffentlichen Interesse, wenn jemand für seine zivile Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.
- Artikel 80a Grundgesetz
- Regelt Maßnahmen im Vorfeld des Verteidigungsfalls, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen.
Wer kann zum Reservedienst verpflichtet werden?
Frühere Soldatinnen und Soldaten mit einem endgültig verliehenen höheren Dienstgrad als dem niedrigsten Mannschaftsdienstgrad. Die Altersgrenze liegt je nach Dienstzeit bei 45 oder 65 Jahren.
Wie lange kann der Pflichtdienst dauern?
Die einzelne Reservedienstleistung darf je nach früherer Dienstzeit drei bis zwölf Wochen pro Jahr dauern. Die Gesamtdauer liegt bei sechs bis zwölf Monaten.
Welche Dienste bleiben freiwillig?
Hilfeleistungen im Inland nach Artikel 35 des Grundgesetzes und Einsätze bewaffneter Streitkräfte im Ausland nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz bleiben freiwillig.




































































