Dienstag, 16. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6486

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Die Drucksache 21/6486 befasst sich mit der Einrichtung und Ausgestaltung einer Beauftragten- oder Beauftragtenposition für Terroropfer auf Bundesebene. Das Dokument behandelt die institutionelle Verankerung, die Aufgabenbereiche sowie die erforderlichen Ressourcen für eine spezialisierte Anlaufstelle, die Opfer von Terroranschlägen unterstützt und ihre Interessen im politischen Prozess vertritt. Im Bundestag wurde dabei insbesondere die Frage aufgeworfen, wie die Effektivität einer solchen Stelle gewährleistet werden kann und welche Kosten mit der Schaffung dieser Position verbunden sind. Die Drucksache dokumentiert die Debatte über die angemessene Unterstützungsstruktur für Terroropfer sowie über die Koordination zwischen Bund, Ländern und bestehenden Hilfsangeboten.
❓ Häufige Fragen
Was ist die Hauptfunktion eines Terroropfer-Beauftragten?
Der Terroropfer-Beauftragte soll als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen fungieren, ihre Belange vertreten und die Koordination von Unterstützungsleistungen sicherstellen.
Welche Kosten sind mit der Einrichtung dieser Position verbunden?
Die genauen Haushaltsmittel für Personal, Sachausgaben und Opferhilfe wurden im Bundestag erörtert; konkrete Beträge hängen vom beschlossenen Umfang der Stelle ab.
Wie unterscheidet sich diese Position von bestehenden Opferhilfe-Strukturen?
Ein spezialisierter Beauftragter konzentriert sich gezielt auf Terroropfer und kann ihre spezifischen Bedürfnisse und psychosozialen Herausforderungen adressieren.
Welche parlamentarischen Fraktionen unterstützen die Einrichtung?
Die genaue Fraktionsposition kann der Drucksache entnommen werden; grundsätzlich besteht breiter Konsens über die Notwendigkeit von Terroropfer-Unterstützung.
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Schlagwort: Drucksache 21/6486

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