Im parlamentarischen Betrieb gelten klare Regeln für den Ablauf von Debatten, Abstimmungen und das Verhalten der Abgeordneten. Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht einen sogenannten Geschäftsordnungsverstoß. Der Begriff bezeichnet die Nichteinhaltung der verbindlichen Verfahrensvorschriften, die den ordnungsgemäßen Gang der parlamentarischen Arbeit sicherstellen sollen.
Was ist die Geschäftsordnung?
Jedes Parlament gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Dieses interne Regelwerk legt fest, wie Sitzungen geleitet werden, wie das Wort erteilt wird, welche Redezeiten gelten und wie Abstimmungen durchzuführen sind. Für den Deutschen Bundestag ist dies die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT), die auf Grundlage von Artikel 40 Absatz 1 des Grundgesetzes erlassen wurde. Artikel 40 GG gibt dem Bundestag das Recht, sich selbst zu organisieren und seine eigenen Verfahrensregeln zu bestimmen. Die Geschäftsordnung ist damit kein Gesetz im formellen Sinne, aber für alle Mitglieder des Bundestages verbindlich.
Was gilt als Geschäftsordnungsverstoß?
Ein Geschäftsordnungsverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Abgeordneter oder ein Organ des Parlaments gegen eine Bestimmung der Geschäftsordnung handelt. Typische Verstöße sind:
Überschreitung der Redezeit: Hält ein Redner länger vor, als ihm zugestanden wurde, verstößt er gegen die vereinbarten Verfahrensregeln.
Ungebührliches Verhalten: Beleidigungen, Zwischenrufe, die den Redner gezielt stören, oder Missachtung des Sitzungspräsidenten können als Ordnungswidrigkeit im Sinne der Geschäftsordnung gewertet werden.
Verfahrensfehler bei Abstimmungen: Werden Abstimmungen nicht in der vorgeschriebenen Form durchgeführt oder werden Fristen nicht eingehalten, kann dies ebenfalls als Verstoß gerügt werden.
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?
Der Sitzungspräsident – im Bundestag der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter – ist zuständig für die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er kann bei einem Verstoß verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst ist ein Ordnungsruf möglich, also eine förmliche Verwarnung. Erhält ein Abgeordneter in einer Sitzung drei Ordnungsrufe, kann ihm das Wort entzogen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen ist auch ein Sitzungsausschluss für mehrere Tage möglich. Diese Befugnisse sind in den Paragraphen 36 bis 38 der GOBT geregelt.
Praxisbeispiel aus dem Bundestag
Ein anschauliches Beispiel liefert der Umgang mit Zwischenrufen während Plenardebatten. Wiederholt ein Abgeordneter lautstarke Störungen, obwohl der Präsident bereits zur Ordnung gerufen hat, erteilt dieser einen förmlichen Ordnungsruf. Der Name des Abgeordneten sowie der Ordnungsruf werden im offiziellen Plenarprotokoll festgehalten. In der Vergangenheit kam es dabei mehrfach auch zu Sitzungsausschlüssen, etwa wenn Abgeordnete trotz mehrfacher Ermahnung den Sitzungsbetrieb aktiv behinderten.
Bedeutung für die parlamentarische Demokratie
Die konsequente Ahndung von Geschäftsordnungsverstößen ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments und stellt sicher, dass alle Abgeordneten unabhängig von Partei und Meinung gleichberechtigt an der Debatte teilnehmen können. Ohne verbindliche Regeln und deren Durchsetzung wäre ein geordneter parlamentarischer Diskurs nicht möglich.


































































