- Externe Sonderprüfung klärt möglichen KI-Wissensabfluss nach China
- Gründungsdirektor des CISPA für Prüfungsdauer freigestellt
- Nationale Plattform für Forschungssicherheit startet Herbst 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7813 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken forscht zu KI, Cybersicherheit und Datenschutztechnologien und wird gemeinsam vom Bund und dem Land Saarland finanziert. Im Juni 2026 berichteten Medien über mögliche Sicherheitsrisiken, darunter Hinweise auf personelle Konzentration chinesischer Wissenschaftler in sensiblen Forschungsgruppen sowie auf mögliche Weitergabe von Forschungswissen. In einer Gruppe sollen 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft gewesen sein, eine weitere soll sich ausschließlich aus chinesischen Wissenschaftlern zusammengesetzt haben — so die Medienberichte, die Gegenstand der Sonderprüfung sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist seit Jahren auf das Risiko chinesischer Wissenschaftsspionage hin.
Im Detail
Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit hohe Priorität bei. Sie ist im Koalitionsvertrag und der Hightech Agenda Deutschland verankert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7813, Frage 21
Am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken läuft eine externe Sonderprüfung, die klären soll, ob sensibles Wissen zu KI, Cybersicherheit und Datenschutztechnologien an Stellen mit Bezug zur Volksrepublik China abgeflossen ist. Die Bundesregierung hat dazu am 1. September 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/7813 geantwortet — auf 21 Fragen der AfD-Fraktion (ursprüngliche Anfrage: BT-Drs. 21/7601).
Was gilt aktuell?
Bund und Saarland sind gemeinsame Gesellschafter des CISPA. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist das zuständige Fachressort auf Bundesebene. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie das CISPA unterliegen dem geltenden Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht. Ob und wie diese Regeln am CISPA konkret umgesetzt wurden, ist laut Bundesregierung Gegenstand der Sonderprüfung — nicht bereits bekannt.
Sonderprüfung: Freistellung und Task Force
Nach Medienberichten vom Juni 2026 über mögliche Sicherheitsrisiken — darunter Hinweise auf ungewöhnliche personelle Zusammensetzung einzelner Forschungsgruppen — hat das CISPA intern eine Task Force eingerichtet. Bund und Saarland haben darüber hinaus einen externen Sonderprüfer beauftragt. Der wissenschaftliche Geschäftsführer und Gründungsdirektor des CISPA wurde für die Dauer der Prüfung widerruflich freigestellt. Laut Bundesregierung dient die Freistellung der Unabhängigkeit der Prüfung und dem persönlichen Schutz des Betroffenen.
Die Prüfschwerpunkte umfassen laut Drucksache: ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse abgeflossen sind, ob dabei Rechtsverstöße vorlagen, welche Rolle Leitungspersonen gespielt haben, ob das Forschungssicherheitssystem des CISPA dem Risiko angemessen ist und ob weitere Compliance- oder Governance-Verstöße vorliegen.
Forschungssicherheit: Viele Fragen bleiben offen
Zu einem Großteil der 21 Fragen verweist die Bundesregierung auf die noch laufende Sonderprüfung. Konkrete Angaben darüber, ob Forschungsdaten, Quellcodes, KI-Modelle oder Sicherheitsanalysen tatsächlich nach China geflossen sind (Fragen 8 und 9), ob Kooperationen mit chinesischen Partnern vor Risikobewertungen stattfanden (Fragen 11–14) oder ob IT-Sicherheitsvorfälle in den vergangenen fünf Jahren festgestellt wurden (Frage 19), macht die Bundesregierung nicht. Technische Schutzmaßnahmen (Fragen 15–18) werden als sicherheitsrelevante operative Interna eingestuft, deren Veröffentlichung Angreifern Ansatzpunkte liefern könnte.
Fragen zur Höhe der Bundesfinanzierung des CISPA beantwortet die Bundesregierung nicht eigenständig, sondern verweist auf die Antwort zur Mündlichen Frage 52 des Abgeordneten Rainer Galla auf BT-Drs. 21/6572.
Bundestag soll vertraulich unterrichtet werden
Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollen nach Auswertung vertraulich an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages übermittelt werden — soweit dem nicht Persönlichkeitsrechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse des CISPA entgegenstehen. Eine öffentliche Veröffentlichung des vollständigen Prüfberichts ist damit nicht vorgesehen.
Nationale Plattform für Forschungssicherheit ab Herbst 2026
Als strukturelle Antwort auf die Vorgänge kündigt die Bundesregierung keine sofortigen Regeländerungen an, verweist aber auf ihr Vorhaben einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Diese soll ab Herbst 2026 in Betrieb gehen und Wissenschaftseinrichtungen dabei unterstützen, Chancen und Risiken von Forschungskooperationen systematisch zu bewerten. Das Thema Forschungssicherheit ist laut Bundesregierung im Koalitionsvertrag und der Hightech Agenda Deutschland verankert.
Das Spannungsfeld zwischen internationaler Forschungsoffenheit und dem Schutz sicherheitsrelevanter Erkenntnisse beschäftigt Deutschland nicht erst seit den CISPA-Berichten. Ausländische Direktinvestitionen und Technologietransfer stehen seit Jahren unter verschärfter Beobachtung — wie etwa der Rückgang ausländischer Direktinvestitionen auf ein 17-Jahres-Tief zeigt, dem auch geopolitische Unsicherheiten zugrunde liegen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist das CISPA mit seinen Beschäftigten und dem freigestellten Gründungsdirektor. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die öffentlich finanzierte Helmholtz-Forschung tragen, sowie staatliche und private Infrastrukturen, deren Schutz von der IT-Sicherheitsforschung des CISPA abhängt.
Bei insgesamt sieben Fragen (Fragen 8, 9, 11–14, 19) verweist die Bundesregierung pauschal auf die Vorbemerkung und damit auf die laufende Sonderprüfung. Fragen zur konkreten Finanzierung werden an eine frühere Drucksache (21/6572) weitergeleitet. Fragen zu technischen Schutzmaßnahmen (15–18) werden mit dem Hinweis auf sicherheitsrelevante Interna abgelehnt. Zentrale inhaltliche Fragen — ob Wissensabfluss tatsächlich stattgefunden hat — bleiben damit offen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. CISPA Helmholtz: Wissensabfluss nach China unter Prüfung →
- Dual-Use-Technologie
- Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, etwa bestimmte KI-Modelle oder Verschlüsselungsverfahren.
- Helmholtz-Gemeinschaft
- Größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands mit 18 Forschungszentren, die aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden und strategisch relevante Großforschung betreiben.
- Forschungssicherheit
- Maßnahmen zum Schutz öffentlich finanzierter Forschung vor ungewolltem Wissensabfluss, Spionage, Cyberangriffen und missbräuchlicher Nutzung durch Dritte.
Was wird beim CISPA genau geprüft?
Laut Bundesregierung prüft ein externer Sonderprüfer, ob sicherheitsrelevante Forschungsergebnisse abgeflossen sind, ob Rechtsverstöße vorlagen, welche Rolle Leitungspersonen gespielt haben und ob das Forschungssicherheitssystem angemessen war.
Warum wurde der Gründungsdirektor des CISPA freigestellt?
Laut Bundesregierung wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer widerruflich freigestellt, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten und ihn selbst zu schützen.
Wann erfahren Bundestag und Öffentlichkeit die Prüfergebnisse?
Die Bundesregierung plant eine vertrauliche Unterrichtung der zuständigen Ausschüsse, sobald der Bericht ausgewertet ist — sofern keine Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7813 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































