- VPN gGmbH erhielt 2024–2026 über 456.000 Euro Bundesmittel
- Keine Sonderprüfung nach Anschlag: Regierung sieht keinen Anlass
- Über 30 Empfänger erhalten jährlich Millionen für Islamismusprävention
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7840 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Auslöser der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7526) sind Medienberichte, wonach der Attentäter Abdul Ballout vor einem islamistisch motivierten Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention Network gGmbH geführt haben soll. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie über die Presseberichterstattung hinaus keine eigenen Erkenntnisse zu diesen Kontakten besitzt. Der Bund fördert Islamismusprävention über mehrere Programme — darunter das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, Einzelfallförderungen nach §§ 23/44 BHO und ein Rahmenprogramm für Islamismus-Forschung. Für Jahre bis 2023 wird auf frühere Parlamentsantworten (BT-Drs. 20/13216, 20/4404, 20/145) verwiesen.
- 365.000 Euro — VPN gGmbH erhielt 2024 in zwei Tranchen Bundesförderung für Islamismusprävention (165.000 + 200.000 Euro).
- 143.000 Euro — VPN gGmbH erhielt 2025 Einzelfallförderung; zusätzlich 2026 insgesamt 148.560 Euro (50.000 + 98.560 Euro).
- 890.000 Euro — AVP e. V. erhielt 2025 die höchste Einzelzuwendung der Islamismusprävention laut Anlage 1.
- 30+ Empfänger — Mehr als 30 Organisationen und Behörden erhielten 2024–2026 Bundesmittel für Islamismusprävention laut Anlage 1.
- 0 Beanstandungen — Bei der Verwendungsnachweisprüfung für VPN und Gangway e. V. seit 2014 wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Im Detail
Nach Befragung des Projektnehmers besteht kein Anlass zur Einleitung einer Sonderprüfung.
— BT-Drs. 21/7840, Antwort zu Frage 2
Staatlich geförderte Deradikalisierungsprogramme stehen nach einem islamistisch motivierten Anschlag im Fokus parlamentarischer Kontrolle. Die Bundesregierung hat mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. September 2026 die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich und Martin Hess beantwortet (BT-Drs. 21/7840). Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie der Bund seine Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen nach dem Anschlag überprüft hat.
Islamismusprävention: Dutzende Empfänger, Millionen Euro
Die beigefügte Anlage 1 zur Frage 9 listet für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 mehr als 30 Empfänger staatlicher Islamismusprävention auf. Darunter befinden sich Universitäten, Landeskriminalämter, gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine. Die höchste Einzelzuwendung des Jahres 2025 erhielt AVP e. V. mit 890.000 Euro, gefolgt von Grüner Vogel e. V. mit 840.793,90 Euro. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin erhielt 2025 eine halbe Million Euro, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2024 rund 518.000 Euro für Islamismus-Forschung.
Die Violence Prevention Network gGmbH (VPN gGmbH) — jene Organisation, die nach Medienberichten Kontaktgespräche mit dem Attentäter Abdul Ballout geführt haben soll — erhielt laut Anlage 1 im Jahr 2024 insgesamt 365.000 Euro (in zwei Tranchen: 165.000 und 200.000 Euro), im Jahr 2025 weitere 143.000 Euro und im Jahr 2026 insgesamt rund 148.560 Euro. Für die genaue Aufschlüsselung nach Projekten und Programmen seit 2014 verweist die Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7573.
Keine Sonderprüfung nach dem Anschlag
Auf die Frage, ob nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der laufenden oder abgeschlossenen VPN-Projekte eingeleitet wurde, antwortet die Bundesregierung knapp: „Nach Befragung des Projektnehmers besteht kein Anlass zur Einleitung einer Sonderprüfung.“ Bereits bewilligte Bundesmittel werden demnach weiterhin planmäßig gemäß Bewilligung und Mittelanforderung ausgezahlt. Eine Aussetzung der Zahlungen oder die Verhängung zusätzlicher Auflagen wurden nach Angaben der Bundesregierung nicht erwogen.
Zur Frage nach konkreten Informationen über die Kontakte des Attentäters mit staatlich geförderten Trägern teilt die Bundesregierung mit, ihr lägen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. Dasselbe gilt für mögliche Kontakte Ballouts zu weiteren vom Bund finanzierten Projekten.
Was gilt aktuell?
Die Bundesförderung für Islamismusprävention basiert im Wesentlichen auf dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie auf Einzelfallförderungen nach §§ 23 und 44 BHO und einem Rahmenprogramm für Islamismus-Forschung. Die Verwendung der Mittel wird im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen kontrolliert. Seit 2014 hat es laut Bundesregierung bei den Bundesförderungen für VPN und Gangway e. V. keine Beanstandungen gegeben. Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche oder Mitarbeiter dieser Organisationen wegen förderrelevanter Sachverhalte sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Wirksamkeitskontrolle: Keine systematische Nachverfolgung
Besonderes politisches Gewicht hat die Frage, ob Teilnehmer staatlich geförderter Deradikalisierungsmaßnahmen später wegen islamistischer oder terroristischer Straftaten auffällig wurden. Die Bundesregierung verweist hier auf frühere Parlamentsantworten in den BT-Drs. 21/3712, 21/7509 und 21/7573, ohne eigene neue Zahlen zu nennen. Ob eine systematische Nachverfolgung ehemaliger Programmteilnehmer stattfindet, bleibt damit aus dieser Drucksache allein nicht abschließend beantwortbar — die Frage, auf welcher Datengrundlage die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen bewertet wird, beantwortet die Regierung durch Querverweis.
Zur Frage nach der künftigen Förderpraxis erklärt die Bundesregierung, sie arbeite „stetig“ daran, Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit weiterzuentwickeln — etwa im Rahmen der Weiterentwicklung von „Demokratie leben!“ und des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises Islamismusprävention und -bekämpfung. Konkrete Änderungen der Förderpraxis als direkte Folge des Anschlags nennt die Antwort nicht.
Auf die Fragen zu personellen Verflechtungen zwischen VPN, Gangway e. V. und weiteren geförderten Organisationen sowie zu den Funktionen von VPN-Mitbegründer Thomas Mücke antwortet die Bundesregierung, dies zu erfassen und zu bewerten sei nicht ihre Aufgabe.
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Betroffen sind in erster Linie die geförderten Organisationen — darunter die VPN gGmbH, Gangway e. V., Grüner Vogel e. V., AVP e. V., IFAK e. V. sowie zahlreiche Universitäten und Landeskriminalämter. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die diese Programme finanzieren, sowie Personen, die an Deradikalisierungsmaßnahmen teilnehmen oder teilgenommen haben.
Zu den Fragen über konkrete Kontakte des Attentäters Abdul Ballout mit staatlich geförderten Trägern (Fragen 4 und 5) verweist die Bundesregierung auf fehlende eigene Erkenntnisse über Presseberichte hinaus. Fragen zu personellen Verflechtungen und zu den Funktionen von Thomas Mücke (Fragen 12/13) werden mit dem Hinweis abgewiesen, dies sei nicht Aufgabe der Bundesregierung. Zur Detailförderung (Fragen 1 und 7) verweist die Regierung pauschal auf BT-Drs. 21/7573.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Islamismusprävention: 13 Fragen zur Förderung nach Anschlag →
- Einzelfallförderung nach §§ 23/44 BHO
- Zuwendungen an externe Stellen auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung, die einer Verwendungsnachweisprüfung unterliegen.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Kontrolle durch die Zuwendungsgeberin, ob Fördergelder zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt wurden.
- Deradikalisierung
- Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen aus extremistischen Milieus herauszuführen und eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Hat der Bund die VPN-Förderung nach dem Anschlag gestoppt?
Nein. Laut Bundesregierung werden bereits bewilligte Mittel wie vorgesehen gemäß Bewilligung und Mittelanforderung ausgezahlt. Eine Sonderprüfung wurde nach Befragung des Projektnehmers abgelehnt.
Welche Mittel flossen 2024 an die VPN gGmbH?
Laut Anlage 1 der Drucksache wurden der VPN gGmbH im Jahr 2024 insgesamt 365.000 Euro (165.000 + 200.000 Euro) als Einzelfallförderung nach § 23/44 BHO bewilligt.
Wer bewertet die Wirksamkeit der Deradikalisierungsprogramme?
Die Bundesregierung verweist auf Verwendungsnachweisprüfungen gemäß §§ 23 und 44 BHO sowie auf frühere Antworten (BT-Drs. 21/3712, 21/7509, 21/7573). Ob Teilnehmer später Straftaten begingen, wird laut Drucksache nicht systematisch erfasst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7840 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































