- 3.493 Al-Shabaab-Kämpfer zwischen 2018 und 2024 reintegriert
- 65.600 Gefährdungsanzeigen von Afghanistan-Ortskräften aufgenommen
- 3,24 Mrd. Euro: Aufschlüsselung auf frühere Antwort verwiesen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7841 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/7841 ist eine Nachfrage der AfD-Fraktion zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7343 vom 24. Juli 2026 zu Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen. Deutschland ist einer der größten Beitragszahler der UN und finanziert neben Pflichtbeiträgen zahlreiche freiwillige Projekte – darunter Deradikalisierungsprogramme, Migrationsprojekte und humanitäre Hilfe. Die Antwort wurde vom Auswärtigen Amt am 2. September 2026 übermittelt.
- 3,24 Mrd. Euro — Gesamtbeiträge Deutschlands an die Vereinten Nationen (Aufschlüsselung nach Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auf frühere Drucksache verwiesen)
- 3.493 Personen — Ehemalige Al-Shabaab-Kämpfer, die 2018–2024 bei der Reintegration unterstützt wurden
- 35.500 Gefährdungsanzeigen — Aufgenommen von IOM im Zeitraum Juli bis Dezember 2021
- 30.100 Gefährdungsanzeigen — Aufgenommen von IOM im Zeitraum Januar bis November 2022
- rund 1.800 Personen — Ortskräfte, bei denen eine Aufnahmemöglichkeit im Ortskräfteverfahren festgestellt wurde
Im Detail
Das Projekt hat signifikante Erfolge gezeigt. So unterstützte es zwischen 2018 und 2024 mindestens 3.493 ehemalige Al-Shabaab-Kämpfer bei ihrer Reintegration.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7841, Antwort zu Frage 5
Deutschland gehört zu den größten Geldgebern der Vereinten Nationen. Insgesamt fließen laut der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7343) 3,24 Mrd. Euro deutscher Beiträge an die UN – eine Summe, die sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge umfasst. Wie genau sich dieser Betrag aufschlüsselt, beantwortet die Bundesregierung in der vorliegenden Drucksache 21/7841 vom 3. September 2026 nicht erneut, sondern verweist auf die frühere Antwort vom 24. Juli 2026.
UN-Projekte: Von Al-Shabaab bis Afghanistan
Ein inhaltlicher Schwerpunkt der zwölf Nachfragen der AfD-Fraktion liegt auf konkreten UN-Projekten, die Deutschland finanziert. Besonders detailliert antwortet die Bundesregierung zur Reintegration ehemaliger islamistischer Al-Shabaab-Kämpfer in Somalia: Zwischen 2018 und 2024 wurden mindestens 3.493 frühere Kämpfer durch das Projekt unterstützt. Ein 2021 durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Impact-Assessment bestätigte laut Bundesregierung den Erfolg des holistischen Ansatzes. Zu Rückfällen teilt die Bundesregierung mit, dass ihr ein bestätigter Fall bekannt ist, in dem eine geförderte Person das Programm vorzeitig verließ und sich Al-Shabaab erneut anschloss.
Für das migrations- und sicherheitspolitisch sensible Themenfeld Afghanistan gibt die Bundesregierung konkrete Zahlen: Im Rahmen eines IOM-Projekts zur Annahme von Gefährdungsanzeigen von Ortskräften deutscher Institutionen wurden im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 rund 35.500 Gefährdungsanzeigen und von Januar bis November 2022 rund 30.100 Gefährdungsanzeigen aufgenommen. Bei rund 1.800 Personen stellte IOM eine Möglichkeit zur Aufnahme im Ortskräfteverfahren fest. Weitergehende Statistiken – etwa wie viele dieser Personen tatsächlich nach Deutschland eingereist sind – liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Teilweise Verweigerung: Antisemitismus und Verschlusssachen
Deutlich restriktiver fällt die Antwort bei Fragen zu Antisemitismus-Veranstaltungen aus. Die AfD-Fraktion fragte, an welchen Veranstaltungen zum Thema Antisemitismus Vertreter der Bundesregierung seit 2017 teilgenommen haben. Die Bundesregierung verweigert hier die Auskunft mit dem Argument des unzumutbaren Rechercheaufwands: Die Durchsicht aller Terminkalender aller Amtsträger im Leitungsbereich jedes Ressorts seit 2017 würde erhebliche Personalkapazitäten binden und die fristgerechte Erledigung von Fachaufgaben gefährden. Sie beruft sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 147, 50, Rn. 249), wonach das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht.
Die Frage nach der finanziellen Förderung von Antisemitismus-Projekten seit 2017 beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nicht öffentlich. Sie stuft die entsprechenden Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Begründung: Die vertrauliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Bereich der Holocaust-Erinnerung und Antisemitismusbekämpfung müsse geschützt werden. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages für Berechtigte einsehbar.
Weitere Projekte: Iran, Irak und Marokko
Zum Iran-Rückkehrprojekt teilt die Bundesregierung mit, dass dieses 2018 nach kurzer Laufzeit vorzeitig beendet wurde – wegen Sanktionen konnten die vorgesehenen Reintegrationsleistungen nicht ausgezahlt werden. Beim Irak-Projekt zur Rückkehr von IS-nahen Personen prüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben, dass keine sanktionierten Personen Leistungen erhalten; weitere Statistiken zur Rückfallquote liegen nicht vor. Das Marokko-Projekt „Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco“ (2021) bewertet die Bundesregierung als vollumfänglich erfolgreich: Durch Informationskampagnen und Zusammenarbeit mit marokkanischen Behörden seien potenzielle Migrantinnen und Migranten über Risiken irregulärer Migration informiert worden.
Zu den von Deutschland geförderten Zentren Migration und Entwicklung sowie zur Hromada Reconstruction Facility in der Ukraine verweist die Bundesregierung jeweils auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen war bereits Gegenstand einer früheren Kleinen Anfrage. Wie zuletzt beim gescheiterten Versuch Deutschlands, einen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erlangen, zeigt auch diese Nachfrage, dass das parlamentarische Interesse an der deutschen UN-Politik anhält.
Betroffen sind indirekt alle deutschen Steuerzahler, da es um die Verwendung von 3,24 Mrd. Euro UN-Beiträge geht. Direkt betroffen sind ehemalige Al-Shabaab-Kämpfer in Somalia, afghanische Ortskräfte, rückkehrende Migranten sowie potenzielle Migranten in Marokko, für die Deutschland UN-Projekte finanziert hat.
Die Bundesregierung weicht bei Frage 1 (Aufschlüsselung der 3,24 Mrd. Euro) auf eine frühere Drucksache aus. Frage 3 zu Antisemitismus-Veranstaltungen wird wegen unzumutbaren Rechercheaufwands verweigert; Frage 4 zu finanzieller Antisemitismusförderung wird als Verschlusssache eingestuft. Bei den Fragen 7 und 8 liegen der Bundesregierung keine weiteren statistischen Daten vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. UN-Beiträge: 3,24 Mrd. Euro und zwölf offene Fragen →
- Konsultativstatus (ECOSOC)
- Nichtregierungsorganisationen können beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen einen beratenden Status beantragen, der ihnen Teilnahme an UN-Sitzungen ermöglicht.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; die Information ist nicht öffentlich, aber für Berechtigte im Parlamentssekretariat des Bundestages einsehbar.
- Ortskräfte
- Einheimische Mitarbeiter, die lokale deutsche Institutionen (Botschaft, Bundeswehr, GIZ u. a.) im Ausland unterstützen und nach einem Abzug besonderer Gefährdung ausgesetzt sein können.
Wie viele Al-Shabaab-Kämpfer wurden reintegriert?
Laut Bundesregierung unterstützte das Projekt zwischen 2018 und 2024 mindestens 3.493 ehemalige Al-Shabaab-Kämpfer bei ihrer Reintegration. Ein bestätigter Rückfall wurde registriert.
Wie viele Gefährdungsanzeigen von Ortskräften aus Afghanistan gingen ein?
IOM nahm im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 rund 35.500 und von Januar bis November 2022 rund 30.100 Gefährdungsanzeigen auf. Bei rund 1.800 Personen wurde eine Aufnahmemöglichkeit im Ortskräfteverfahren festgestellt.
Warum beantwortet die Bundesregierung einige Fragen nicht vollständig?
Frage 3 zu Antisemitismus-Veranstaltungen seit 2017 wurde wegen unzumutbaren Rechercheaufwands verweigert. Frage 4 zur finanziellen Förderung von Antisemitismus-Projekten ist als Verschlusssache eingestuft und nur für Berechtigte im Parlamentssekretariat einsehbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7841 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































