- 27 Bundesbeauftragte stehen derzeit auf der BMI-Liste (Stand Juli 2025)
- 19 Fragen zu Kosten, Dienstreisen und Nutzen des Drogenbeauftragten gestellt
- Antwort der Bundesregierung steht noch aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6638 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten, deren Zahl in den vergangenen Jahren geschwankt hat: 2021 waren es 39, 2022 dann 35, 2023 wieder 42 und 2024 sogar 45 — zum 1. Januar 2025 sank die Zahl auf 43. Laut aktueller BMI-Liste vom Juli 2025 sind es noch 27. Der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen ist eines dieser Ämter, dessen Kosten und Nutzen die AfD-Fraktion in der 21. Wahlperiode transparent gemacht sehen will. Eine vorangegangene Anfrage der AfD zur Gesamtzahl der Beauftragten ist unter BT-Drs. 21/2361 dokumentiert.
- 27 — Bundesbeauftragte laut BMI-Liste, Stand Juli 2025
- 45 — Höchststand der Beauftragten im Jahr 2024
- 19 — Anzahl der Beauftragten in den Jahren 2000 bis 2002 zum Vergleich
- 19 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6638 zu Kosten und Nutzen des Drogenbeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6638
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage, die Stephan Brandner und die AfD-Fraktion am 11. Juni 2026 eingereicht haben (BT-Drs. 21/6638, veröffentlicht am 24. Juni 2026). In 19 Einzelfragen verlangen die Fragesteller von der Bundesregierung Auskunft über Personalkosten, Dienstreisen, externe Dienstleister, Öffentlichkeitsarbeit und den messbaren Nutzen des Amtes im ersten Jahr der 21. Wahlperiode.
Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Was wird gefragt?
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Schwerpunkte. Zunächst geht es um die Personalstruktur: Wie viele Planstellen stehen dem Drogenbeauftragten zur Verfügung, wie viele sind besetzt, und welchen Besoldungsgruppen sind sie zugeordnet? Ergänzend fragen die Abgeordneten, ob externe Dienstleister beauftragt wurden — und wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen und für welche Aufgaben.
Ein weiterer Block betrifft die Reisetätigkeit: Die Anfrage verlangt eine vollständige Auflistung aller Dienstreisen im In- und Ausland, inklusive Datum, Reisezweck, Delegationsgröße und entstandener Kosten. Auch die Frage, ob externe Personen die Reisen begleitet haben, soll beantwortet werden. Parallel dazu erkundigt sich die Anfrage nach Treffen mit Vertretern von Bundesministerien, Landesregierungen, Lobbyorganisationen und internationalen Organisationen.
Öffentlichkeitsarbeit und Social Media
Die Anfrage thematisiert auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nutzung sozialer Medien durch den Beauftragten. Konkret sollen Reichweiten, Interaktionen und sonstige Kennzahlen der Social-Media-Präsenz offengelegt werden. Dieser Teil der Fragen zielt auf die Außenwirkung des Amtes und den damit verbundenen Ressourceneinsatz.
Messbare Ergebnisse und Evaluation
Den inhaltlichen Kern bilden Fragen nach konkreten Maßnahmen, Initiativen und Projekten, die der Drogenbeauftragte angestoßen oder umgesetzt hat. Die Fragesteller wollen wissen, ob Strategiepapiere oder Berichte erstellt wurden, ob Gesetzesvorhaben begleitet wurden und anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit bewertet. Schließlich fragen sie nach einer möglichen Evaluation des Amtes — wann sie geplant ist und wer sie durchführen soll.
Hintergrund: Wachsende Zahl von Bundesbeauftragten
Als Kontext verweisen die Fragesteller auf die historische Entwicklung der Beauftragtenstruktur: In den Jahren 2000 bis 2002 gab es lediglich 19 solcher Ämter, 2024 erreichte die Zahl mit 45 ihren bisherigen Höchststand. Laut aktueller BMI-Liste vom Juli 2025 sind es derzeit 27. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob diese Strukturen gegenüber den bestehenden Ministeriumszuständigkeiten einen konkreten Mehrwert erbringen oder Doppelstrukturen schaffen. Diese Einschätzung ist die Position der anfragenden Fraktion und nicht als objektiver Befund zu verstehen.
Die Bundesregierung hat ab Einreichung der Anfrage 21 Tage Zeit zur Antwort. Bis dahin bleibt offen, wie Personal, Kosten und Ergebnisse des Drogenbeauftragten konkret aussehen. Vergleichbare Kontrollanfragen zu Bundesbeauftragten hat die AfD-Fraktion bereits früher gestellt, etwa unter BT-Drs. 21/2361, auf die in der Vorbemerkung explizit verwiesen wird.
Das Thema parlamentarischer Kontrolle von Regierungsstrukturen berührt grundlegende Fragen der Haushaltsdisziplin und Verwaltungseffizienz — Aspekte, die auch in anderen Bereichen des Bundestags regelmäßig auf den Prüfstand kommen, wie etwa bei Petitionen zu Verwaltungs- und Rechtsfragen.
Weiterlesen:
- Petitionsausschuss: 85 Bürgeranliegen im Juni 2026 entschieden
- Petitionsausschuss: Einkommensteuer und Strafrecht im Fokus
Betroffen sind Steuerzahler, die indirekt die Personal- und Sachkosten des Beauftragtenamtes finanzieren, sowie politisch interessierte Bürger, die einen Überblick über staatliche Strukturen und deren Effizienz erhalten möchten. Suchtbetroffene und deren Angehörige haben ein Interesse daran, ob das Amt einen konkreten Beitrag zur Suchtprävention und -behandlung leistet.
Berlin, 18.06.2026. Derzeit befindet sich der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union auf Delegationsreise in Kanada. Die Reise führt die Abgeordneten vom 16. bis 19. Juni 2026 nach Ottawa, wo zahlreiche Gespräche mit Vertretern der kanadischen Regierung, des Parlaments sowie mit Botschaftern, Wirtschafts- und Sicherheitsexperten auf der Agenda standen –… …
Die Bundesregierung hat ab Einreichung der Kleinen Anfrage am 11. Juni 2026 gesetzlich 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026. Die Drucksache wurde am 24. Juni 2026 offiziell veröffentlicht. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Beauftragter der Bundesregierung
- Von der Bundesregierung eingesetztes Amt zur Koordination und Vertretung in einem bestimmten Politikfeld; Grundlage ist § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Themen befragen. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
- Planstelle
- Im Haushaltsplan ausgewiesene, dauerhaft finanzierte Stelle für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Wie viele Bundesbeauftragte gibt es aktuell?
Laut der BMI-Liste vom Juli 2025 gibt es derzeit 27 Beauftragte, Koordinatoren und Bundesbeauftragte der Bundesregierung.
Was will die Anfrage konkret herausfinden?
Die Anfrage fragt nach Planstellen, Besetzungsstand, Reisekosten, externen Dienstleistern, Öffentlichkeitsarbeit, Sozialmedia-Kennzahlen und messbaren Ergebnissen des Drogenbeauftragten im ersten Amtsjahr.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 11. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026. Die Drucksache wurde am 24. Juni 2026 veröffentlicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6638 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































