- 85 Petitionen im Juni 2026 vom Ausschuss abschließend entschieden
- Nur 3 von 85 Anliegen wurden erfolgreich beschieden
- Themen: Bürgergeld, Einkommensteuer, Zeitumstellung, Wahlrecht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6681 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder Mensch kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 281 fasst die Ergebnisse der Ausschusssitzung vom 24. Juni 2026 (Protokoll Nr. 21/34) zusammen und enthält 85 Petitionen aus der laufenden 21. Wahlperiode.
- 85 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 281 behandelt
- 3 — Petitionen, denen erfolgreich entsprochen werden konnte
- 82 — Petitionen, denen nicht entsprochen werden konnte
- 24. Juni 2026 — Datum der Ausschussbeschlüsse (Protokoll Nr. 21/34)
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 insgesamt 85 Bürgeranliegen abschließend bearbeitet und seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 281 (BT-Drs. 21/6681) zusammengefasst. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Nur 3 der 85 Petitionen wurden positiv beschieden, den übrigen 82 konnte der Ausschuss nicht entsprechen.
Petitionsausschuss: Welche Anliegen hatten Erfolg?
Unter die drei erfolgreichen Petitionen fallen Eingaben zu den Themen staatliche Gedenktage, Beschwerden über Bundesbehörden sowie Besoldung und Versorgung. Bei diesen Fällen konnte der Ausschuss dem Anliegen der Einreicher entsprechen und die Verfahren mit einem positiven Ergebnis abschließen.
Was gilt aktuell beim Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person — auch ohne deutschen Pass — kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und entscheidet, ob dem Anliegen entsprochen, die Petition an die Bundesregierung weitergeleitet oder das Verfahren ohne Erfolg abgeschlossen wird. Eine rechtlich bindende Entscheidung zugunsten des Petenten ist damit nicht verbunden.
Breites Themenspektrum der abgelehnten Petitionen
Die 82 abgelehnten Eingaben spiegeln ein weites Spektrum gesellschaftlicher Anliegen wider. Besonders häufig vertreten sind Petitionen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld/SGB II) mit mindestens sechs Einzeleingaben, zur Einkommensteuer mit fünf Fällen sowie zu Wahlen mit vier Fällen. Auch Zeitumstellung beschäftigt gleich fünf Einsender aus verschiedenen Regionen Deutschlands — von Aue in Sachsen bis Hechingen in Baden-Württemberg. Weitere Themen sind unter anderem Tierschutz, Visaangelegenheiten, Arbeitslohn, Mietrecht, Urheberrecht, Jugendschutz und die Rechtsstellung von Beamten.
Mehrere Petitionen betreffen den Deutschen Bundestag selbst sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages — darunter Eingaben aus Leipzig, Rödermark, Hamburg und Seelze. Auch das Bundeskriminalamt ist Gegenstand von zwei Petitionen aus Iserlohn und Mühlacker. Eingaben zu Dublin-Verfahren und Staatsangehörigkeit zeigen, dass auch migrationspolitische Themen Bürger zur Petition bewegen.
Geografische Verteilung der Einreicher
Die Petitionen stammen aus nahezu allen Bundesländern — von Bremen über Köln, München und Berlin bis hin zu kleineren Kommunen wie Malliß in Mecklenburg-Vorpommern oder Leutenberg in Thüringen. Eine Eingabe wurde sogar aus Österreich eingereicht, was das Petitionsrecht als offenes Instrument auch für im Ausland lebende Betroffene unterstreicht. Eine Einsenderin oder ein Einsender machte gar keine Ortsangabe.
Der Petitionsausschuss tagt regelmäßig und verarbeitet kontinuierlich eingehende Bürgeranliegen. Die aktuelle Sammelübersicht 281 ist die bereits 34. Protokollsitzung des Ausschusses in der laufenden 21. Wahlperiode. Für Bürger, die sich über Bundesbehörden, Gesetze oder Verwaltungsentscheidungen beschweren möchten, bleibt das Petitionsrecht ein niedrigschwelliger Zugang zum Parlament — auch wenn die Mehrheit der Eingaben keinen unmittelbaren Erfolg bringt.
Einen Überblick über weitere parlamentarische Vorgänge bietet der Tagesüberblick vom 25. Juni 2026. Zum Thema Bürgergeld und Sozialleistungen informiert auch der Beitrag zur Kontrolldichte beim Arbeitszeitgesetz. Wer sich für Inklusion und soziale Teilhabe interessiert, findet Hintergründe im Beitrag Inklusive Gesundheitsversorgung.
Weiterlesen:
- Heute im Bundestag – 25.06.2026
- Arbeitszeitgesetz: Kontrolldichte und Verstöße unter der Lupe
- Inklusive Gesundheitsversorgung: Grüne fordern Barrierefreiheit
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die Petitionen zu verschiedenen Themen eingereicht haben — darunter Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Arbeitnehmer, Steuerzahler, Rentner, Wahlberechtigte sowie Personen mit Anliegen im Bereich Tierschutz, Visarecht oder öffentlichem Dienst.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig erscheinende Zusammenfassung des Petitionsausschusses, die mehrere abschließend beratene Petitionen mit Beschlussempfehlungen bündelt.
- Petitionsrecht
- In Art. 17 Grundgesetz verankertes Recht jedes Menschen, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden.
- SGB II / Bürgergeld
- Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich als Bürgergeld bekannt.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig abschließend bearbeitete Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor.
Was bedeutet es, wenn einer Petition 'nicht entsprochen' wird?
Der Ausschuss hat das Anliegen geprüft, aber keine Möglichkeit gesehen, es umzusetzen — etwa weil keine gesetzliche Grundlage besteht oder die zuständige Stelle nicht änderungsbereit war.
Zu welchen Themen wurden Petitionen eingereicht?
Die 85 Petitionen betreffen unter anderem Bürgergeld (SGB II), Einkommensteuer, Wahlen, Zeitumstellung, Tierschutz, Visaangelegenheiten und die Rechtsstellung von Beamten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6681 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































