- 4 Millionen Euro für 16 externe Dienstleister im ersten Legislaturjahr
- 550.000 Euro Öffentlichkeitsarbeit plus 2,2 Mio. Euro Aufklärungskampagne 2025
- Instagram-Reichweite der Beauftragten: 24 Millionen Personen im Jahr 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6877 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, ist seit März 2022 im Amt. Zum 1. Juli 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft, das die Aufgaben und die Unabhängigkeit der Beauftragten gesetzlich verankert und den Amtstitel anpasste. Die AfD-Fraktion befragte die Bundesregierung im Rahmen der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6539 zu Kosten, Tätigkeiten und Wirksamkeit des Amtes im ersten Jahr der Legislaturperiode.
- 4.012.989,53 Euro — Gesamtkosten für 16 externe Dienstleister im ersten Legislaturjahr der Beauftragten.
- 550.000 Euro — Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten im Jahr 2025 (Websites, Print- und Digitalprodukte).
- 2.200.000 Euro — Kosten der bundesweiten Kampagne ‚Schieb deine Verantwortung nicht weg!‘ im Jahr 2025, gemeinsam mit dem Bundesministerium.
- 24 Millionen Personen — Post-Reichweite auf Instagram im Jahr 2025 (35,5 Millionen Impressionen); 167 Posts und 741 Stories veröffentlicht.
- 20 Dienstreisen — Nachgewiesene Reisen im Zeitraum 25. März 2025 bis 24. März 2026, darunter eine internationale Reise nach Malta (281,30 Euro Kosten).
Im Detail
Die Bundesregierung legt keine Jahresziele oder Kriterien für die Wirksamkeitsbewertung für die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fest.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6877, Seite 8
Rund 4 Millionen Euro für externe Dienstleister, eine Aufklärungskampagne mit 2,2 Millionen Euro Budget und eine Instagram-Reichweite von 24 Millionen Menschen: Die Bundesregierung hat in BT-Drs. 21/6877 vom 6. Juli 2026 detaillierte Auskunft über die Arbeit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gegeben. Die Antwort richtet sich an den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und seine Fraktion, die in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6539 nach Kosten, Tätigkeiten und messbarem Nutzen des Amtes gefragt hatten.
Was ist die Missbrauchsbeauftragte und was sind ihre Aufgaben?
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, ist seit März 2022 im Amt. Seit dem 1. Juli 2025 regelt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) ihre Aufgaben verbindlich: Prävention, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination sowie die Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben. Die Beauftragte ist gesetzlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen — nicht der Bundesregierung. Das Amt wird aus Mitteln des Einzelplans 17 des Bundeshaushalts finanziert.
4 Millionen Euro für externe Dienstleister
Auf die Frage nach externen Aufträgen teilt die Bundesregierung mit: Im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode wurden 16 Dienstleister beauftragt, die Gesamtkosten betrugen 4.012.989,53 Euro. Angaben dazu, welche konkreten Dienstleister für welche Tätigkeiten wie viel erhielten, enthält die Drucksache nicht — die Bundesregierung listet nur die Gesamtsumme auf.
Für Öffentlichkeitsarbeit im engeren Sinne — dazu zählen Informationswebsites wie HilfePortal-Missbrauch.de und Schule-gegen-sexuelle-Gewalt.de sowie Print- und Digitalprodukte — wurden im Jahr 2025 insgesamt 550.000 Euro aufgewendet. Zusätzlich kostete die bundesweite Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ (nicht-wegschieben.de), die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt wird, im Jahr 2025 weitere 2.200.000 Euro.
Missbrauchsbeauftragte auf Instagram mit 24 Millionen Reichweite
Die Beauftragte betreibt Social-Media-Kanäle auf Instagram, Bluesky und Threads. Auf Instagram erzielte sie 2025 eine Post-Reichweite von 24 Millionen Personen bei 35,5 Millionen Impressionen. Insgesamt wurden 167 Posts und 741 Stories veröffentlicht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Abonnentenzahlen auf den jeweiligen Profilen öffentlich einsehbar sind.
Dienstreisen und internationale Aufgaben
Im Zeitraum 25. März 2025 bis 24. März 2026 hat die Beauftragte mindestens 20 dokumentierte Dienstreisen unternommen — überwiegend innerdeutsch in Städte wie Frankfurt, Hamburg, Bonn, München und Wiesbaden. Die einzige internationale Reise führte nach Malta, wo die Beauftragte im Sommer 2025 an einer Konferenz zur Istanbul-Konvention in Vertretung der Bundesregierung teilnahm. Die nachgewiesenen Reisekosten für Malta betrugen 281,30 Euro. Für mehrere Reisen werden keine Kosten ausgewiesen, da die Beauftragte über eine BahnCard 100 verfügt, die keine Einzelabrechnung erlaubt.
Keine Erfolgsmessung, kein Evaluationsauftrag
Auf die Fragen 16 bis 19, die nach Wirksamkeitskriterien, nicht erreichten Zielen und Evaluation fragten, antwortet die Bundesregierung gemeinsam: Die Bundesregierung legt keine Jahresziele oder Kriterien für die Wirksamkeitsbewertung fest. Das Amt orientiert sich an den allgemeinen gesetzlichen Aufgaben nach § 6 UBSKMG. Eine gesetzlich geregelte Evaluationsverpflichtung besteht nicht. Der erste Tätigkeitsbericht der Beauftragten ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen und wird Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorgelegt.
Welche Fragen blieben unbeantwortet?
Die Frage nach der detaillierten personellen Ausstattung (Planstellen, Besoldungsgruppen) beantwortet die Bundesregierung nicht vollständig: Sie verweist auf den öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplan und erklärt, weitere Angaben übersteigen das für die parlamentarische Kontrolle notwendige Maß. Ähnlich geht sie mit den Fragen 3 bis 6 um, die nach sämtlichen Treffen mit Ministeriumsvertretern, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen fragten. Die Regierung begründet die eingeschränkte Auskunft damit, dass eine vollständige Zusammenstellung dieser Informationen eine umfangreiche manuelle Aktenauswertung erfordern würde und die Grenze zur administrativen Überkontrolle überschreite.
Dieser Umgang mit parlamentarischen Anfragen zu Bundesbeauftragten ist kein Einzelfall — auch bei anderen Beauftragtenämtern verweist die Regierung regelmäßig auf die Grenzen der Auskunftspflicht. Die Drucksache zeigt exemplarisch, wie der Informationsfluss zwischen Exekutive und Legislative in der Praxis begrenzt wird. Lesenswert in diesem Zusammenhang ist auch der Beitrag zur Strompreiskompensation: 19 Fragen zur EU-ETS-Industriebeihilfe, der ein ähnliches Muster bei Anfragen zu Förderprogrammen zeigt.
Die Beauftragte hat im ersten Legislaturjahr zudem sechs Gesetzgebungsvorhaben begleitet, darunter Entwürfe zum Gewaltschutz, zur digitalen Gewalt und zur Kindschaftsrechtsreform. Diese Beteiligung ist nach § 6 Absatz 2 UBSKMG gesetzlich vorgeschrieben.
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Direkt betroffen sind Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt wurden oder gefährdet sind, sowie deren Angehörige. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da die Arbeit der Beauftragten aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Fachkräfte in Schulen, Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen sind als Zielgruppe von Präventionsprojekten angesprochen.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu Personalstellen (Frage 1) mit dem Verweis auf den öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplan und verweigert detailliertere Angaben unter Berufung auf die Grenzen parlamentarischer Kontrolle. Die Fragen 3 bis 6 zu sämtlichen Terminen und Treffen werden ebenfalls nicht im geforderten Umfang beantwortet, da eine vollständige Zusammenstellung laut Regierung die Funktionsfähigkeit der Verwaltung übersteigen würde. Die übrigen Fragen werden sachlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Kindesmissbrauchsbeauftragter: Bilanz nach Jahr 1 unter der Lupe →
- UBSKMG
- Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, in Kraft getreten am 1. Juli 2025. Es regelt Aufgaben und Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten.
- Unabhängige Bundesbeauftragte
- Kerstin Claus ist seit März 2022 als unabhängige Amtsträgerin tätig. Das Amt ist gesetzlich verankert und bei der Ausübung nur dem Gesetz unterworfen, nicht der Bundesregierung.
- Parlamentarische Kontrolle
- Das Recht des Bundestages, die Regierung durch Anfragen zu kontrollieren. Die Bundesregierung kann Auskünfte verweigern, wenn sie die Grenze zur 'administrativen Überkontrolle' sieht.
Was kostet die Missbrauchsbeauftragte an externen Dienstleistern?
Laut Drucksache 21/6877 wurden 16 externe Dienstleister mit Gesamtkosten von 4.012.989,53 Euro beauftragt.
Wie viel gibt die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit aus?
Im Jahr 2025 betrugen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit 550.000 Euro; die bundesweite Kampagne 'Schieb deine Verantwortung nicht weg!' kostete zusätzlich 2.200.000 Euro.
Wann legt die Beauftragte ihren ersten Bericht vor?
Die Vorlage des ersten Berichts ist laut Bundesregierung im vierten Quartal 2026 vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6877 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































