- 21,3 Prozent der Frauen ab 65 Jahren gelten als armutsgefährdet
- 79 Prozent der Alterseinkommen in Ostdeutschland stammen aus der gesetzlichen Rente
- 19 Fragen zur Rentensituation in Mecklenburg-Vorpommern gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7113 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut dem Paritätischen Armutsbericht 2025 sind in Deutschland über 13,3 Millionen Menschen von Armut betroffen. Besonders ältere Menschen sind überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet: Die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren liegt demnach bei 21,3 Prozent, bei Männern bei 17,3 Prozent. Für Ostdeutschland kommt erschwerend hinzu, dass der Anteil der gesetzlichen Rente am Gesamteinkommen der über 65-Jährigen mit 79 Prozent (Alterssicherungsbericht 2024, Tabelle BC.1) besonders hoch ist — private oder betriebliche Altersvorsorge spielen dort eine deutlich geringere Rolle als in Westdeutschland.
- 13,3 Millionen — Menschen in Deutschland galten 2025 laut Paritätischem Armutsbericht als armutsbetroffen.
- 21,3 Prozent — Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren laut Paritätischem Armutsbericht.
- 17,3 Prozent — Armutsquote von Männern ab 65 Jahren zum Vergleich.
- 79 Prozent — Anteil der GRV-Leistungen am Gesamteinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland (Alterssicherungsbericht 2024).
- Drei Viertel — Anteil der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland, die ausschließlich GRV-Leistungen beziehen.
Im Detail
Rund drei Viertel der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland erhalten ausschließlich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (eigene oder abgeleitete GRV) Alterssicherungsleistungen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7113
In Deutschland gelten laut dem Paritätischen Armutsbericht 2025 mehr als 13,3 Millionen Menschen als armutsbetroffen — und ältere Menschen tragen dabei ein überdurchschnittlich hohes Risiko. Rund jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 9. Juli 2026 eine Kleine Anfrage eingereicht, die 19 detaillierte Fragen zur Altersarmut und Alterssicherung in Mecklenburg-Vorpommern an die Bundesregierung richtet (BT-Drs. 21/7113, eingegangen 13. Juli 2026).
Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern besonders ausgeprägt
Mecklenburg-Vorpommern steht stellvertretend für eine strukturelle Schwäche der Alterssicherung in Ostdeutschland. Der Alterssicherungsbericht 2024 belegt, dass 79 Prozent aller Einkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) stammen. Rund drei Viertel der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland beziehen demnach ausschließlich GRV-Leistungen — weder betriebliche noch private Altersvorsorge ergänzen ihre Rente. Sinkt die gesetzliche Rente, trifft das dort die Menschen mit voller Härte.
Die Fraktion Die Linke sieht darin ein strukturelles Problem, das sich durch geplante Reformen weiter verschärfen könnte. Aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller könnten Vorschläge der Rentenkommission — etwa eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte — zu noch niedrigeren Renten führen. Diese Einschätzung ist als Position der Fragesteller zu verstehen, nicht als belegte Tatsache.
19 Fragen zu Renten, Grundsicherung und Armutsgefährdung
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst fragt Die Linke nach der Entwicklung der Pflichtversicherten und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern über zehn Jahre hinweg sowie nach der Zahl geringfügig Beschäftigter mit und ohne Rentenversicherungspflicht. Konkret sollen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge nach Art der Rente (Alter, Erwerbsminderung, Tod) für die Jahre 2015 und 2025 nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Grundsicherung im Alter: Die Fraktion möchte wissen, wie sich die Zahl der Grundsicherungsfälle bei Menschen ab 65 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat — absolut und relativ zur Bevölkerungsgruppe. Ebenso fragt sie nach dem Wohngeldbezug älterer Menschen und der Entwicklung der Armutsgefährdungsquote in der Region im Ost-West-Vergleich.
Riester-Rente und Drei-Schichten-Modell im Fokus
Die Anfrage greift auch die Verbreitung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf. Gefragt wird, wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Leistungen aus allen drei Schichten des Alterssicherungssystems — gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge — beziehen. Zudem soll die Bundesregierung Auskunft über die Zahl der Riester-Sparerinnen und -Sparer geben, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren.
Hintergrund ist die strukturelle Besonderheit Ostdeutschlands: Weil dort betriebliche und private Vorsorge kaum verbreitet sind, hängt die Altersabsicherung der Bevölkerung fast vollständig an der gesetzlichen Rente. Eine Schwächung des GRV-Systems trifft Menschen in Mecklenburg-Vorpommern damit deutlich stärker als in westdeutschen Bundesländern mit diversifizierter Einkommensbasis im Alter.
Beschäftigung im Alter und Minijobs
Mehrere Fragen richten sich auf die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen. Die Linke möchte wissen, wie viele Menschen zwischen 60 und 65 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen — ein Hinweis darauf, dass Menschen in dieser Altersgruppe mangels ausreichender Rente auf Zuverdienst angewiesen sein könnten. Dasselbe gilt für Menschen ab 65, die trotz Rentenalters noch einem Minijob nachgehen.
Abschließend fragt Frage 19 direkt, ob die Bundesregierung ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko in Mecklenburg-Vorpommern sieht — und falls ja, welche konkreten Maßnahmen sie dagegen plant. Damit macht die Anfrage deutlich, dass Die Linke nicht nur Datenlücken schließen, sondern auch die Bundesregierung zu einer politischen Positionierung bewegen will. Ähnliche Debatten über die Kosten der Pflegebedürftigkeit im Alter zeigen, dass das Thema Altersarmut derzeit breiter diskutiert wird, wie etwa der Beitrag Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen dokumentiert.
Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit zur Beantwortung. Mehr zur parlamentarischen Praxis solcher Anfragen erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage.
Weiterlesen:
- Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen
- Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage
- Das bewegt Deutschland — 17.07.2026
Direkt betroffen sind Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern sowie bundesweit in Ostdeutschland. Frauen über 65 sind mit einer Armutsquote von 21,3 Prozent besonders stark gefährdet. Auch Menschen mit langen Versicherungsbiografien, aber niedrigen Löhnen, sowie Erwerbsminderungsrentner gehören zur Risikogruppe, die die Anfrage in den Blick nimmt.
Die Linke: Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen →
"Der Vorschlag der Rentenkommission ist ein Rezept für Altersarmut. Es sind gerade die hart arbeitenden Menschen mit zu geringer Entlohnung, die es nicht bis zur Rente schaffen. Um die, die heute oft schon mit Abschlägen in Frührente gehen, weil sie einfach nicht mehr können. Und für diese Menschen, die in… …
"Das ist keine Rentenreform, das ist ein Rentenkürzungsprogramm. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll künftig länger schuften, weniger Rente bekommen und darauf hoffen, dass die Börse gute Laune hat. Besonders dreist ist der Angriff auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Da reden wir über Menschen, die morgens um… …
Die Kleine Anfrage wurde am 9. Juli 2026 eingereicht und trägt das Datum 13. Juli 2026 auf der Drucksache. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 3. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- GRV
- Gesetzliche Rentenversicherung — das staatliche Pflichtrentensystem in Deutschland, in das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beiträge einzahlen.
- Grundsicherung im Alter
- Staatliche Sozialleistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Rente nicht zum Leben reicht. Sie sichert das Existenzminimum und ist bedarfsabhängig.
- Erwerbsminderungsrente
- Rente für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie wird häufig mit Abschlägen gezahlt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Warum ist Altersarmut in Ostdeutschland ein besonderes Problem?
Laut Alterssicherungsbericht 2024 stammen 79 Prozent aller Alterseinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland aus der gesetzlichen Rente. Wer dort wenig verdient hat, hat kaum andere Einkommensquellen im Alter.
Was fragt Die Linke konkret von der Bundesregierung?
Die Fraktion stellt 19 Fragen zu Rentenhöhen, Grundsicherungsfällen, Erwerbsminderungsrenten, Wohngeldbezug und Armutsgefährdungsquoten in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland insgesamt.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 9. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 3. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7113 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































