- 21,3 % der Frauen ab 65 Jahren gelten laut Paritätischem Bericht als armutsgefährdet
- 79 % der Alterseinkommen in Ostdeutschland stammen ausschließlich aus der gesetzlichen Rente
- 19 Fragen zu Brandenburgs Rentenlage warten auf Antwort der Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7112 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut dem Paritätischen Armutsbericht 2026 stieg die Zahl der Armutsbetroffenen in Deutschland im Jahr 2025 auf über 13,3 Millionen Menschen. Ältere Menschen ab 65 Jahren sind davon überdurchschnittlich betroffen. Für Ostdeutschland weist der Alterssicherungsbericht 2024 aus, dass 79 Prozent aller Alterseinkommen der über 65-Jährigen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung stammen — ein bundesweit einzigartiger Wert, der die Region besonders anfällig für Rentenkürzungen macht. Rund drei Viertel der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland beziehen ausschließlich GRV-Leistungen.
- 13,3 Millionen — Menschen in Deutschland waren laut Paritätischem Armutsbericht im Jahr 2025 von Armut betroffen.
- 21,3 % — Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren in Deutschland laut Paritätischem Armutsbericht.
- 17,3 % — Armutsquote von Männern ab 65 Jahren — rund 4 Prozentpunkte unter dem Frauenwert.
- 79 % — Anteil der GRV-Leistungen an allen Alterseinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland (Alterssicherungsbericht 2024).
- 19 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Brandenburgs Rentenlage und Altersarmut.
Im Detail
Der Anteil der GRV-Leistungen an allen Einkommen der über 65-Jährigen lag hier laut Alterssicherungsbericht 2024 bei 79 Prozent.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7112
Jede fünfte Person ab 65 Jahren in Deutschland gilt als armutsgefährdet — in Brandenburg und dem übrigen Ostdeutschland ist die Lage dabei strukturell besonders angespannt. Laut dem Paritätischen Armutsbericht 2026 waren im Jahr 2025 über 13,3 Millionen Menschen in Deutschland von Armut betroffen. Frauen ab 65 Jahren tragen mit einer Armutsquote von 21,3 Prozent das höchste Risiko, Männer derselben Altersgruppe liegen bei 17,3 Prozent. Die Fraktion Die Linke hat diese Zahlen zum Anlass genommen, mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7112 vom 13. Juli 2026 umfangreiche Daten zur Altersarmut und Alterssicherung in Brandenburg von der Bundesregierung einzufordern.
Altersarmut in Brandenburg: Warum die Region besonders betroffen ist
Die Besonderheit Brandenburgs und Ostdeutschlands liegt in der extremen Abhängigkeit von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Laut dem Alterssicherungsbericht 2024 stammen 79 Prozent aller Alterseinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland aus der GRV — ein Wert, der in Westdeutschland erheblich niedriger liegt, weil dort betriebliche und private Altersvorsorge stärker verbreitet sind. Rund drei Viertel der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland beziehen ausschließlich GRV-Leistungen, ohne jede ergänzende Altersvorsorge. Jede Verschlechterung der gesetzlichen Rente trifft diese Menschen damit unmittelbar und ohne Puffer.
Was gilt aktuell?
Das geltende Rentenrecht sieht verschiedene Rentenarten vor: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Erwerbsminderungsrenten können mit Abschlägen verbunden sein, wenn sie vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen werden. Menschen, deren Renteneinkommen nicht zum Leben reicht, können ergänzend Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen. Daneben existieren Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge und Wohngeld als weitere Sicherungsinstrumente — deren Verbreitung in Ostdeutschland ist jedoch laut Fragestellern deutlich geringer als im Westen.
19 Fragen zur Brandenburger Rentenlage
Die Anfrage der Abgeordneten Sarah Vollath, Isabelle Vandre, Christian Görke und Christin Willnat sowie der Linksfraktion umfasst 19 detaillierte Fragen. Im Kern geht es um folgende Themenbereiche:
Rentenentwicklung und Beschäftigung: Die Fragesteller wollen wissen, wie sich das Verhältnis von Pflichtversicherten zu Rentnerinnen und Rentnern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat — sowohl in Brandenburg als auch im bundesweiten Ost-West-Vergleich. Ebenso werden Daten zur geringfügigen Beschäftigung und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den Altersgruppen 20 bis 65 sowie 60 bis 65 Jahre erbeten.
Rentenhöhen und Abschläge: Konkret fragt die Anfrage nach den durchschnittlichen Zahlbeträgen verschiedener Rentenarten in den Jahren 2015 und 2025, nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Besondere Aufmerksamkeit gilt Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen und deren Entwicklung über zehn Jahre. Außerdem soll die Bundesregierung Auskunft geben, wie viele Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 oder 45 Versicherungsjahren eine Nettorente unter 1.446 Euro erhalten.
Grundsicherung und Armut: Die Anfrage erfragt die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung über einen Zehnjahreszeitraum — absolut und relativ zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe, nach Geschlecht und Ost-West-Unterschied aufgeteilt. Parallel werden Daten zur Armutsgefährdungsquote und zur Armutsgefährdungsschwelle in Brandenburg und Deutschland erbeten.
Private und betriebliche Vorsorge: Die Fragesteller erkundigen sich nach der Zahl der Riester-Sparerinnen und -Sparer in Brandenburg sowie nach dem Anteil der Menschen, die Leistungen aus allen drei Schichten des Alterssicherungssystems beziehen. Diese Fragen zielen darauf ab, die Lücke zwischen Ost und West bei der ergänzenden Altersvorsorge zu dokumentieren.
Politische Maßnahmen: Frage 19 ist die politisch schärfste: Die Bundesregierung wird direkt gefragt, ob sie ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko in Brandenburg sieht und mit welchen konkreten Maßnahmen sie die Altersarmut dort reduzieren will. Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung bisher keine konkreten Schritte vorgelegt — ein Vorwurf, den auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht 2026 erhebt.
Das Thema Altersarmut steht in engem Zusammenhang mit laufenden rentenpolitischen Debatten, etwa zu einer möglichen Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte. Für Ostdeutschland, wo private Rentenvorsorge strukturell schwächer verbreitet ist, wären solche Reformen besonders folgenreich. Ähnliche Fragen stellen sich beim Wohngeld: Die Anfrage will auch wissen, wie viele Menschen ab 65 Jahren in Brandenburg Wohngeld beziehen — ein Indikator dafür, wie viele Rentnerinnen und Rentner trotz Rentenbezug auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Zum Thema Pflegearmut im Alter gibt es weitere parlamentarische Initiativen.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten, die Frist läuft bis zum 3. August 2026. Was eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren bedeutet und welche Rechte Abgeordnete dabei haben, erklärt der Artikel Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage.
Weiterlesen:
- Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen
- Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage
- Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken
Betroffen sind vor allem ältere Menschen in Brandenburg und dem übrigen Ostdeutschland, die nahezu vollständig auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Besonders gefährdet sind Frauen ab 65 Jahren mit einer Armutsquote von 21,3 Prozent sowie Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Auch Personen mit geringfügiger Beschäftigung kurz vor oder nach Renteneintritt sind Teil der Anfrage.
Die Linke: Die Fraktion erklärt, die Bundesregierung habe bisher keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut vorgelegt — zu diesem Urteil komme auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht 2026. Pressemitteilung zur Pflegearmut lesen →
"Der Vorschlag der Rentenkommission ist ein Rezept für Altersarmut. Es sind gerade die hart arbeitenden Menschen mit zu geringer Entlohnung, die es nicht bis zur Rente schaffen. Um die, die heute oft schon mit Abschlägen in Frührente gehen, weil sie einfach nicht mehr können. Und für diese Menschen, die in… …
"Das ist keine Rentenreform, das ist ein Rentenkürzungsprogramm. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll künftig länger schuften, weniger Rente bekommen und darauf hoffen, dass die Börse gute Laune hat. Besonders dreist ist der Angriff auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Da reden wir über Menschen, die morgens um… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7112) wurde am 13. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 19 Fragen zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 3. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- GRV
- Gesetzliche Rentenversicherung — das staatliche Pflichtversicherungssystem, aus dem Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gezahlt werden.
- Grundsicherung im Alter
- Staatliche Leistung nach dem SGB XII für Menschen ab Regelaltersgrenze, deren Rente und sonstiges Einkommen nicht zum Leben reichen.
- Armutsgefährdungsquote
- Anteil der Personen, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung liegt — ein statistisches Maß für Einkommensarmut.
Warum ist Altersarmut in Brandenburg besonders ein Thema?
Laut Alterssicherungsbericht 2024 stammen 79 Prozent aller Alterseinkommen in Ostdeutschland aus der gesetzlichen Rentenversicherung — eine Kürzung der GRV trifft die Region daher überproportional stark.
Wie hoch ist die Armutsquote bei älteren Frauen in Deutschland?
Laut dem Paritätischen Armutsbericht beträgt die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren 21,3 Prozent, bei Männern liegt sie bei 17,3 Prozent.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Fraktion stellt 19 Fragen zu Rentenhöhen, Grundsicherungsfällen, Erwerbsminderungsrenten, Wohngeldbezug und Armutsgefährdungsquoten in Brandenburg und Deutschland — aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost-West-Vergleich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7112 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































