- 16 Fragen zu Verfassungsschutz-Beobachtung des Portals Apollo News
- BfV plant Abschaffung der Delegitimierungs-Kategorie — Daten bleiben möglicherweise gespeichert
- Anfrage fragt nach Datenspeicherung, Bankenkontakten und Pressefreiheitsschutz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7110 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Berichten der Jungen Freiheit vom April 2026 geplant, den Phänomenbereich ‚verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ formal aufzulösen. Dieser Bereich war unter der Vorgängerregierung eingeführt worden und wurde von Kritikern als zu weit gefasst kritisiert — auch der AfD-Abgeordnete Dr. Christian Wirth hat sich bereits in einer Pressemitteilung kritisch zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts geäußert. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7110 vom 13. Juli 2026 zielt darauf ab, zu klären, ob mit der formalen Abschaffung der Kategorie auch eine tatsächliche Einstellung der Beobachtung verbunden ist oder ob die Daten unter neuen Labels weitergeführt werden.
Im Detail
„Ziel dieser Anfrage ist es, operative Beobachtungstätigkeiten von presse- und meinungsrelevanter Inhaltsanalyse abzugrenzen und Transparenz über Datenerhebung, Speicherpraxis und Verwendungszwecke zu schaffen.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7110, Fragesteller Peter Felser und Dr. Christian Wirth (AfD)
Beobachtet der Verfassungsschutz das Onlineportal Apollo News — und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7110, die die AfD-Abgeordneten Peter Felser und Dr. Christian Wirth am 13. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Insgesamt 16 Fragen richten sie an die Bundesregierung und verlangen Auskunft über Datenspeicherung, Beobachtungsmethoden und den möglichen Einfluss staatlich finanzierter Forschung auf die Pressefreiheit.
Verfassungsschutz und Apollo News: Was konkret gefragt wird
Ausgangspunkt der Anfrage ist ein Bericht der Jungen Freiheit vom 16. April 2026, dem zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) plant, den Phänomenbereich ‚verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ formal abzuschaffen. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich dabei möglicherweise nur um eine begriffliche Umstrukturierung: Die Beobachtungskriterien — etwa ’systematische Verächtlichmachung‘ oder ‚ideologische Entgrenzung‘ — blieben unverändert bestehen und könnten künftig unter dem Label ‚Rechtsextremismus‘ oder ’neurechtes Vorfeld‘ weitergeführt werden.
Besonders breit thematisiert die Anfrage die Frage, ob und wie Daten über Apollo News sowie dessen Journalisten in der Verbunddatei NADIS-Neu gespeichert sind oder waren. Gefragt wird auch, ob Personen, die für Apollo News tätig sind, aktuell als ‚Extremisten‘, ‚Verdachtspersonen‘ oder ‚relevante Personen‘ im BfV-System geführt werden — und nach welcher Systematik diese Einstufungen erfolgen.
Staatlich finanzierte Medienklassifizierung als Pressefreiheitsproblem
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft staatlich mitfinanzierte Forschungsprojekte, die Medienportale in Kategorien wie ’seriös‘ versus ‚alternativ/rechts‘ einteilen. Die Fragesteller sehen darin aus ihrer Sicht einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit — und befürchten, dass solche Klassifizierungen als Grundlage für behördliche Priorisierungen bei der Inhaltsüberwachung dienen könnten. Laut Drucksache sollen auch Analysen der staatlich geförderten Amadeu Antonio Stiftung dahingehend bewertet werden, ob sie als Grundlage für behördliche Maßnahmen dienen.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage, ob es seit dem 1. Januar 2024 Kommunikation zwischen Bundesbehörden und Banken oder Zahlungsdienstleistern bezüglich Apollo News oder dessen Redakteuren gegeben hat — Stichwort ‚Debanking‘. Auch Auskunftsersuchen zu IP-Adressen von Lesern und Kommentatoren auf apollo-news.net sind Gegenstand einer eigenen Frage, aufgeschlüsselt nach Jahr und Rechtsgrundlage.
Hintergrund: Kampagne gegen Apollo News
Die Anfrage thematisiert zudem eine Kampagne linksextremer Akteure unter dem Slogan ‚Den rechten Medien auf die Tasten treten‘, die nach Angaben in der Drucksache offen zur Vertreibung der Apollo-News-Redaktion aufgerufen hat. Die Fragesteller wollen wissen, welche Maßnahmen Bundesbehörden zum Schutz der Pressefreiheit eingeleitet oder unterstützt haben. Zur Einordnung: Apollo News ist ein 2019 gegründetes digitales Nachrichtenportal, das sich selbst als konservativ-liberal versteht und in der medienwissenschaftlichen Debatte kontrovers eingeordnet wird.
Schließlich enthält die Anfrage eine Frage zur datenschutzrechtlichen Absicherung der Erfassung von Journalistendaten durch externe Forschungsinstitute im staatlichen Auftrag — konkret nach Zweckbindung, Speicherfristen, Löschkonzepten und Audits nach DSGVO und BDSG. Auch die Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten nach §§ 185 ff. StGB im Lichte der Presse- und Meinungsfreiheit ist Gegenstand einer eigenen Frage.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit für eine Antwort. Ob und in welchem Umfang die Fragen vollständig beantwortet werden, bleibt abzuwarten — vergleichbare Anfragen zu Geheimdienstmethoden werden von der Regierung häufig nur teilweise oder unter Verweis auf Geheimhaltungsgründe beantwortet. Wie das BfV mit der geplanten Nachrichtendienstrechts-Reform umgeht, beleuchtet auch eine aktuelle Pressemitteilung der AfD. Grundlegende Fragen zur Pressefreiheit und staatlicher Medienbeobachtung berühren dabei auch das Thema Erfassungspraxis des Verfassungsschutzes, das auch andere Fraktionen beschäftigt.
Weiterlesen:
- Geplante Reform des Nachrichtendienstrechts bedeutet Aufbau des totalen Überwachungsstaates
- Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken beim Verfassungsschutz
- Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage
Betroffen sind potenziell Journalisten und Redakteure des Onlineportals Apollo News sowie dessen Leser, deren IP-Adressen nach Ansicht der Fragesteller Gegenstand behördlicher Auskunftsersuchen sein könnten. Mittelbar berührt die Anfrage alle Medien, die im Kontext alternativer oder kritischer Berichterstattung stehen und in staatlich geförderten Forschungsprojekten klassifiziert werden.
AfD: Der Abgeordnete Dr. Christian Wirth (AfD) hat sich bereits zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts geäußert und darin einen Aufbau des totalen Überwachungsstaates gesehen. Pressemitteilung lesen →
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7110 ist am 13. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat ab Eingang 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft voraussichtlich bis zum 3. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- NADIS-Neu
- Nachrichtendienstliches Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden. Gemeinsame Verbunddatei zur Speicherung von Erkenntnissen zu extremistischen Bestrebungen und Personen.
- Phänomenbereich Delegitimierung
- Vom BfV genutzter Beobachtungsbereich für Bestrebungen, die staatliche Institutionen und Repräsentanten systematisch verächtlich machen oder untergraben. Laut Medienberichten plant das BfV dessen formale Abschaffung.
- Debanking
- Bezeichnung für die Kündigung oder Verweigerung von Bankkonten oder Zahlungsdienstleistungen gegenüber bestimmten Kunden — in der Anfrage im Kontext möglicher staatlicher Einflussnahme auf Geschäftsbeziehungen zu Apollo News thematisiert.
Was ist der Phänomenbereich 'Delegitimierung des Staates'?
Das BfV hat diesen Beobachtungsbereich genutzt, um Bestrebungen zu erfassen, die staatliche Institutionen systematisch verächtlich machen. Laut Medienberichten plant das BfV, diese Kategorie formal abzuschaffen.
Was ist NADIS-Neu?
NADIS-Neu ist die gemeinsame Verbunddatei der deutschen Verfassungsschutzbehörden, in der nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu Personen und Organisationen gespeichert werden.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung — sie läuft voraussichtlich bis zum 3. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7110 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































