- 11 von 18 Fragen zu Castor-Transporten bleiben geheim
- Atomtransporte wiegen bis zu 130 Tonnen und passieren rund 200 Brücken
- Bundesregierung plant keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7121 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Zwischen dem ehemaligen Kernforschungszentrum Jülich und dem Zwischenlager Ahaus werden radioaktive Materialien in sogenannten Castor-Behältern transportiert. Diese Transporte erreichen ein Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen und führen über zahlreiche Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen. Der WDR berichtete im Zusammenhang mit einem Transport am 24. und 25. März 2026, dass der Konvoi rund 200 Brücken passierte, von denen einige nur mit Schrittgeschwindigkeit von etwa 5 km/h befahren werden konnten. Die Fraktion Die Linke stellte daraufhin eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6376), die mit BT-Drs. 21/7121 vom 10. Juli 2026 beantwortet wurde.
- 130 Tonnen — Maximales Gesamtgewicht eines Castor-Transports zwischen Jülich und Ahaus
- rund 200 Brücken — Brückenbauwerke entlang der Transportstrecke laut WDR-Bericht vom März 2026
- ca. 5 km/h — Reduzierte Geschwindigkeit auf besonders belasteten Brückenabschnitten
- 11 von 18 Fragen — Werden nicht öffentlich beantwortet, sondern als VS-Vertraulich eingestuft
Im Detail
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 1 bis 11 aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7121
Radioaktive Materialien mit einem Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen rollen auf Straßen durch Nordrhein-Westfalen — und passieren dabei rund 200 Brückenbauwerke, von denen einige laut WDR-Berichten nur mit Schrittgeschwindigkeit von etwa 5 km/h befahren werden konnten. Wie es um den Zustand dieser Brücken tatsächlich steht, bleibt jedoch geheim: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6376 (Die Linke) elf von 18 Fragen nicht öffentlich beantwortet.
Castor-Transport: Was ist bekannt?
Die Castor-Transporte führen vom ehemaligen Kernforschungszentrum in Jülich zum Zwischenlager in Ahaus. Die eingesetzten Transportbehälter und die erforderliche Sicherungstechnik bringen die Gesamtzüge auf bis zu 130 Tonnen — eine außergewöhnliche Last für die Straßeninfrastruktur. Der WDR hatte im März 2026 über einen solchen Transport berichtet und darauf hingewiesen, dass einzelne Brücken entlang der Strecke nur im Schritttempo passiert werden konnten. Daraufhin stellte die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6376) mit 18 Detailfragen zu Streckenverlauf, Brückenzuständen, statischen Prüfungen und Notfallplänen.
Geheimhaltung: Warum schweigt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat alle elf Fragen zu konkreten Strecken, Brückenzuständen, Lastbeschränkungen, statischen Nachweisen und Sicherungsmaßnahmen nicht öffentlich beantwortet. Zur Begründung führt sie aus, die Bekanntgabe des Streckenverlaufs könnte Unbefugten helfen, Transporte zu sabotieren oder Kernbrennstoffe zu entwenden. In Kombination mit Informationen über den baulichen Zustand einzelner Brücken könnten potenzielle Täter einen Anschlag gezielt optimieren. Die entsprechenden Informationen sind als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft und nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar.
Was gilt aktuell?
Für die Genehmigung von Castor-Transporten als Großraum- und Schwertransporte ist ein statischer Nachweis der Befahrbarkeit für alle Brücken im Zuge des Fahrtweges vorgeschrieben. Eine Fahrerlaubnis für eine Brücke wird laut Bundesregierung nur erteilt, wenn diese vom Transport schadlos passiert werden kann — gegebenenfalls unter Fahrauflagen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese Prüfpflicht bestand bereits vor dem Transport vom März 2026. Über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinaus plant die Bundesregierung aktuell keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Behörden: Wer war beteiligt?
An der atomrechtlichen Genehmigung waren auf Bundesebene das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Bundesinnenministerium und das Bundesumweltministerium beteiligt. Das BASE bezieht regelmäßig auch die Innenbehörden der betroffenen Länder ein — im Fall der Transporte zwischen Jülich und Ahaus das Innenministerium Nordrhein-Westfalen. Der Beförderer schlägt Routen vor, die zuständige Behörden prüfen; dabei werden die für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständigen Straßenbauverwaltungen angehört, darunter die Autobahn GmbH des Bundes und der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Notfall und Alternativen
Auf die Frage nach Notfall- und Evakuierungsplänen für Unfälle auf Brücken während eines Atomtransports antwortet die Bundesregierung, zwischen Unfällen auf Brücken und sonstigen Straßen werde diesbezüglich nicht unterschieden. Bekannte Vorfälle, bei denen vergleichbare Schwertransporte Schäden an Brücken verursacht haben, nennt die Bundesregierung nicht — sie erklärt, ihr seien keine derartigen Fälle bekannt. Zur Frage nach alternativen Transportwegen wie der Schiene verweist die Bundesregierung lediglich auf ihre Aussagen zur Routenprüfung, ohne konkrete Alternativen zu benennen oder zu begründen, warum diese nicht gewählt wurden.
Die teilweise Geheimhaltung der Antwort steht im Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle und sicherheitsbehördlichem Geheimschutz — ein Konflikt, der bei Kernbrennstofftransporten regelmäßig auftritt. Abgeordnete können die VS-Vertraulich eingestufte Antwort in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen, nicht jedoch öffentlich darüber berichten. Wie die Fraktion Die Linke auch in anderen Anfragen erfahren hat, stößt parlamentarische Kontrolle bei sicherheitsrelevanten Themen regelmäßig an Grenzen.
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Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Transportstrecken in Nordrhein-Westfalen sowie die Bevölkerung in der Umgebung der Standorte Jülich und Ahaus. Mittelbar betroffen sind auch Verkehrsteilnehmer, da Schwerlasttransporte dieser Größenordnung erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen können.
Die Bundesregierung weicht bei 11 von 18 Fragen vollständig aus und verweist auf den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich. Bei Frage 17 (alternative Transportwege) verweist sie auf die Antwort zu Frage 13, ohne eine eigenständige Antwort zu geben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. 130 Tonnen über marode Brücken: Wie sicher sind Castortransporte? →
- VS-Vertraulich
- Geheimhaltungsgrad für Verschlusssachen, deren Bekanntgabe die Interessen der Bundesrepublik schädigen könnte. Einsicht nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages.
- BASE
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung — zuständig für die atomrechtliche Genehmigung von Kernbrennstofftransporten.
- SEWD
- Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter — Sicherheitskonzept für Kernbrennstofftransporte, das auch Schutz vor Terroranschlägen umfasst.
Warum beantwortet die Bundesregierung viele Fragen nicht öffentlich?
Laut Bundesregierung könnte die Bekanntgabe von Streckenverlauf und Brückenzuständen Unbefugten helfen, Transporte zu sabotieren oder Kernbrennstoffe zu entwenden. Die Informationen sind daher als VS-Vertraulich eingestuft.
Welche Behörden waren an der Genehmigung beteiligt?
Auf Bundesebene waren BASE, das Bundesinnenministerium und das Bundesumweltministerium beteiligt. Auf Landesebene war das Innenministerium NRW eingebunden.
Wurden die Brücken vor dem Transport geprüft?
Laut Bundesregierung wurde für alle Brückenbauwerke im Zuge des Fahrtweges die Befahrbarkeit durch einen statischen Nachweis geprüft. Details dazu sind jedoch geheim.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7121 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































