- Freiberufliche Tänzerinnen verdienten 2025 im Schnitt 12.618 Euro jährlich
- TANZPAKT-Budget seit 2017 unverändert bei 1,125 Mio. Euro pro Jahr
- 40 Fragen zur Tanzförderung, Altersarmut und sozialer Absicherung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7128 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die zeitgenössische Tanzszene in Deutschland umfasst nach Angaben der Fragesteller rund 15.000 professionelle Tanzschaffende. Laut den in der Anfrage zitierten Daten der Künstlersozialkasse (KSK) für 2025 lag das Durchschnittseinkommen freiberuflicher Tänzerinnen bei 12.618 Euro jährlich — ein Niveau, das erheblich unter dem anderer Kunstsparten liegt. Hinzu kommt ein Gender-Pay-Gap von rund 20 Prozent sowie das frühe altersbedingte Karriereende, das Tanzschaffende besonders von Altersarmut bedroht. Das zentrale Bundesförderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund stagniert laut Drucksache seit seiner Einführung 2017 nominal bei 1,125 Mio. Euro jährlich, während Sach- und Personalkosten deutlich gestiegen sind. Im Haushaltsjahr 2026 entfiel zudem die Bundesförderung für das Projekt „explore dance — Netzwerk Tanz für junges Publikum“.
- 12.618 Euro — durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen freiberuflicher Tänzerinnen laut KSK-Daten 2025
- 16.650 Euro — durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen freiberuflicher Choreografinnen und Ballettmeisterinnen (KSK 2025)
- ca. 20 Prozent — Gender-Pay-Gap in den darstellenden Künsten laut den in der Anfrage zitierten Daten
- 1,125 Mio. Euro — jährliches Bundesbudget für TANZPAKT Stadt-Land-Bund, seit 2017 nominal unverändert
- 10,1 Mio. Euro Bundesmittel — insgesamt seit 2017 über TANZPAKT Stadt-Land-Bund vergeben, die weitere 14,4 Mio. Euro Ko-Finanzierungen mobilisierten
- ca. 130 Mio. Euro — Einnahmenverluste des freien Tanzbereichs in den ersten fünf Monaten der Corona-Pandemie laut Kulturrat
Im Detail
Jährlich entstehen im freien Bereich über 2 000 neue Choreografien und Tanzprojekte, die ein Millionenpublikum erreichen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7128, Fraktion Die Linke
Freiberufliche Tänzerinnen erzielen in Deutschland im Schnitt lediglich 12.618 Euro Jahreseinkommen — Choreografinnen kommen auf 16.650 Euro. Diese Zahlen aus der Künstlersozialkasse (KSK) für das Jahr 2025 stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung, die am 13. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7128 eingereicht wurde. In 40 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach der Struktur der Tanzförderung des Bundes, der sozialen Absicherung von Tanzschaffenden und der Zukunft zentraler Förderprogramme.
Tanzförderung auf dem Niveau von 2017
Kernpunkt der Anfrage ist die aus Sicht der Fragesteller stagnierende Bundesförderung für Tanz. Das Programm TANZPAKT Stadt-Land-Bund hat laut Drucksache seit seiner Einführung im Jahr 2017 ein unverändertes jährliches Bundesbudget von 1,125 Mio. Euro. In diesem Zeitraum finanzierte das Programm insgesamt 46 strukturbildende Vorhaben mit 10,1 Mio. Euro Bundesmitteln und löste zusätzlich 14,4 Mio. Euro an regionalen Ko-Finanzierungen aus — bei 135 eingereichten Projektanträgen. Angesichts erheblicher Tarifsteigerungen und der allgemeinen Preisentwicklung seit 2017 entspricht das nominale Einfrieren des Budgets nach Einschätzung der Fragesteller einer realen Kürzung der Fördermittel. Die Linke fragt, wie die Bundesregierung diesen Umstand begründet.
explore dance verliert Bundesförderung 2026
Konkret thematisiert die Anfrage den Wegfall der Bundesförderung für das Netzwerk „explore dance — Netzwerk Tanz für junges Publikum“ im Haushaltsjahr 2026. Das mehrfach ausgezeichnete Projekt war auf die Vermittlung von Tanzkunst für Kinder und Jugendliche spezialisiert und hatte bundesweit kulturelle Infrastruktur aufgebaut. Die Fragesteller fragen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus diesem Schritt zieht und wie die daraus entstehenden Lücken in der kulturellen Bildung für junge Menschen geschlossen werden sollen. Ähnlich problematisch sei das Auslaufen des BKM-Programms „Verbindungen fördern“, das dem länderübergreifenden Netzwerk „tanz weit draußen“ die Grundlage entzogen habe.
Was gilt aktuell?
Tanzschaffende sind derzeit auf ein fragmentiertes System aus Projektförderung, KSK-Versicherung und kommerziellem Unterricht angewiesen. Eine eigenständige Bundesinstitution für Tanz — vergleichbar der „Initiative Musik“ im Bereich der Popmusik — existiert nicht. Der Tanz wird in der amtlichen Statistik weder im Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums noch im Kulturfinanzbericht als eigene Wirtschaftsklasse ausgewiesen, sondern unter „Theater“ oder „Musikensembles“ subsumiert. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 hat die Statusprüfung bei Honorarkräften verschärft und stellt Musik- und Tanzschulen laut Fragesteller vor erhebliche Probleme bei der Beschäftigung freier Lehrkräfte.
Soziale Lage und drohende Altersarmut
Die Anfrage widmet sich ausführlich der sozialen Absicherung von Tanzschaffenden. Ein Gender-Pay-Gap von rund 20 Prozent, unterbrochene Erwerbsbiografien und das frühe altersbedingte Karriereende führen nach Einschätzung der Fragesteller zu einer systemischen Betroffenheit von Altersarmut — insbesondere bei Frauen. Die Fraktion fragt unter anderem, ob die Bundesregierung ein bundesweites Stipendienprogramm für Tanzkünstlerinnen plant, wie die KSK weiterentwickelt werden soll und ob gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage noch in dieser Legislaturperiode geplant sind. Auch die Situation von sogenannten „Mini-Selbstständigen“ mit Jahreseinkommen unter 3.900 Euro — der KSK-Mindestgrenze — wird thematisiert.
Matchfunding benachteiligt strukturschwache Länder
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Matchfunding-Prinzip im TANZPAKT: Da der Bund seine Mittel an eine Ko-Finanzierung durch Kommunen oder Länder knüpft, geraten finanzschwache Flächenländer wie das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz laut Anfrage systematisch ins Hintertreffen. Kommunen im haushaltspolitischen Notstand können die erforderlichen Eigenanteile für freiwillige Kulturleistungen oft nicht aufbringen. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung eine Flexibilisierung dieses Prinzips plant, um gleichwertige Lebensverhältnisse auch im Kulturbereich zu gewährleisten. Themen wie Altersarmut und fehlende Absicherung betreffen dabei nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Kunstschaffende mit diskontinuierlichen Erwerbsbiografien.
Die Drucksache 21/7128 umfasst insgesamt 40 Fragen, die neben Fördervolumen und Programmstruktur auch internationale Aspekte (Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik), Inklusion in der Tanzszene, digitale Förderung und die Sicherung des Tanzerbes adressieren. Die Bundesregierung hat bis zum 3. August 2026 Zeit zu antworten.
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Direkt betroffen sind rund 15.000 professionelle Tanzschaffende in Deutschland, darunter freiberufliche Tänzerinnen, Choreografen und Tanzpädagoginnen. Mittelbar berührt sind Musik- und Tanzschulen, Nachwuchseinrichtungen sowie Kinder und Jugendliche, die Zugang zu Tanzangeboten verlieren. Besonders benachteiligt sind laut Anfrage Tanzschaffende in finanzschwachen Flächenländern wie Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.
"Der Vorschlag der Rentenkommission ist ein Rezept für Altersarmut. Es sind gerade die hart arbeitenden Menschen mit zu geringer Entlohnung, die es nicht bis zur Rente schaffen. Um die, die heute oft schon mit Abschlägen in Frührente gehen, weil sie einfach nicht mehr können. Und für diese Menschen, die in… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7128) wurde am 13. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, die Bundesregierung hat bis zum 3. August 2026 Zeit zu antworten. Erst nach Vorlage der Antwort lässt sich beurteilen, ob und welche politischen Konsequenzen die Bundesregierung aus den aufgeworfenen Fragen zieht.
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Eine gesetzliche Sozialversicherungseinrichtung, über die selbstständige Künstler und Publizisten Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten. Arbeitgeberanteile werden von Unternehmen und dem Bund mitfinanziert.
- Matchfunding
- Ein Finanzierungsprinzip, bei dem Bundesmittel nur dann gewährt werden, wenn der Antragsteller oder eine Gebietskörperschaft (Land, Kommune) mindestens den gleichen Betrag als Eigenanteil einbringt.
- TANZPAKT Stadt-Land-Bund
- Ein Bundesförderprogramm unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das seit 2017 strukturbildende Projekte der freien Tanzszene mit Ko-Finanzierung von Kommunen oder Ländern unterstützt.
Wie viel verdienen freiberufliche Tänzerinnen im Durchschnitt?
Laut den in der Anfrage zitierten KSK-Daten für 2025 lag das durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen freiberuflicher Tänzerinnen bei 12.618 Euro, Choreografinnen erzielten im Mittel 16.650 Euro.
Was ist der TANZPAKT Stadt-Land-Bund?
Ein Bundesförderprogramm, das seit 2017 strukturbildende Vorhaben im Tanzbereich unterstützt. Das jährliche Bundesbudget beträgt laut Drucksache seit Programmstart unverändert 1,125 Mio. Euro.
Worum geht es beim Herrenberg-Urteil?
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 verschärfte die Kriterien zur Statusfeststellung von Honorarkräften, was freie Lehrtätigkeiten an Musik- und Tanzschulen laut Fragesteller in der Praxis nahezu unmöglich macht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7128 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































