Im Deutschen Bundestag sind in jüngster Zeit mehrere Kleine Anfragen zur Altersarmut eingegangen, die sich auf die Rentensituation in einzelnen Bundesländern beziehen. Inhaltlich wiederholen sich die zentralen Zahlen: Laut dem Paritätischen Armutsbericht gelten bundesweit 21,3 Prozent der Frauen ab 65 Jahren als armutsgefährdet. Insgesamt lebten im Jahr 2025 rund 13,3 Millionen Menschen in Deutschland in Armut, wobei Rentner überdurchschnittlich betroffen sind.
Anfragen zu westdeutschen Bundesländern
Für Nordrhein-Westfalen wurde eine Anfrage mit 19 Einzelfragen zu Rentenhöhen, Grundsicherungsbezug und Beschäftigung im Alter gestellt. Altersarmut in NRW: 21,3 Prozent der Frauen ab 65 betroffen — so lautet der dokumentierte Befund, der die Bundesregierung um konkrete Daten zur Rentensituation im bevölkerungsreichsten Bundesland ersucht. Gleichlautende Anfragen wurden für Bayern, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin eingereicht. Für das Saarland umfasste die Anfrage sogar 22 Datenfragen, die sowohl die Situation im Saarland als auch ostdeutsche und westdeutsche Vergleichswerte abdecken. Die Anfrage zu Altersarmut in Rheinland-Pfalz: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen folgt demselben Muster und fragt nach Rentenhöhen, Grundsicherungsquoten und Beschäftigungsverhältnissen älterer Menschen im Land.
Besondere Lage in Ostdeutschland
Für die ostdeutschen Bundesländer tritt ein strukturelles Merkmal besonders deutlich hervor: 79 Prozent der Alterseinkommen stammen dort allein aus der gesetzlichen Rente. Private Vorsorge und betriebliche Altersversorgung spielen im Vergleich zu Westdeutschland eine weit geringere Rolle. Dies macht ältere Menschen in diesen Regionen besonders abhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente und besonders anfällig für Altersarmut, wenn diese Rente niedrig ausfällt.
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 19 Fragen zur Rentensituation gestellt, wie die Dokumentation zu Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern: 19 Fragen zur Rentensituation zeigt. Für Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden vergleichbare Anfragen eingereicht. Die Anfrage zu Altersarmut in Sachsen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen fordert die Bundesregierung auf, 19 Datenfragen zu Altersarmut im Freistaat zu beantworten. Dasselbe gilt für die Anfrage zu Altersarmut in Sachsen-Anhalt: 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65, die ebenfalls auf die hohe Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente und die daraus resultierende Armutsgefährdung hinweist.
Wiederkehrende Fragen und Forderungen
Die Anfragen richten sich jeweils an die Bundesregierung und verlangen konkrete Auskunft zu mehreren Themenbereichen: durchschnittliche Rentenhöhen im jeweiligen Bundesland, Anzahl der Grundsicherungsempfänger im Alter, Beschäftigungsquoten älterer Menschen sowie regionale Unterschiede bei der Einkommenssituation im Ruhestand. Die Struktur der Fragen ist bundesländerübergreifend weitgehend identisch, was auf eine koordinierte parlamentarische Initiative hindeutet.
Die Anfragen dokumentieren damit systematisch die regionalen Ausprägungen eines bundesweiten Problems: Frauen sind wegen unterbrochener Erwerbsbiografien, Teilzeitarbeit und geringerer Löhne deutlich stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Die genannte Armutsquote von 21,3 Prozent bei Frauen ab 65 Jahren gilt für alle abgefragten Bundesländer als Referenzwert.
Einordnung: Antrag und Beschluss
Bei den vorliegenden Drucksachen handelt es sich ausschließlich um Kleine Anfragen, kein Gesetzentwurf und kein Antrag auf Beschlussfassung. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die gestellten Fragen schriftlich zu beantworten. Ob und welche politischen Konsequenzen aus den Antworten gezogen werden, war zum Zeitpunkt der Einreichung noch offen. Beschlüsse des Bundestages sind aus diesen Drucksachen nicht hervorgegangen.


































































