Mit einer Serie gleichlautender Kleiner Anfragen hat die Linke im Deutschen Bundestag die Bundesregierung zu Daten über Altersarmut, Rentenhöhen und Grundsicherung in mehreren Bundesländern befragt. Die Anfragen folgen einem identischen Muster: 19 beziehungsweise 22 Fragen zu regionalen Rentenverhältnissen, zur Zahl der Grundsicherungsempfänger und zur Beschäftigungssituation älterer Menschen. Grundlage der parlamentarischen Initiative ist der Paritätische Armutsbericht 2025.
Ausgangslage: 13,3 Millionen Menschen in Deutschland gelten als arm
Der Paritätische Armutsbericht 2025 stellt fest, dass 13,3 Millionen Menschen in Deutschland als arm gelten. Besonders betroffen sind ältere Menschen: 21,3 Prozent der Frauen ab 65 Jahren gelten bundesweit als armutsgefährdet. In Ostdeutschland verschärft sich die Lage durch eine strukturelle Besonderheit: 79 Prozent der Alterseinkommen stammen dort ausschließlich aus der gesetzlichen Rente. Private Vorsorge oder Betriebsrenten spielen kaum eine Rolle. Wer im Laufe seines Erwerbslebens wenig verdient oder unterbrochen gearbeitet hat, landet im Alter häufig bei der Grundsicherung.
Anfragen zu ostdeutschen Bundesländern
Die Situation in den neuen Bundesländern steht im Mittelpunkt mehrerer Anfragen. Für Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern: 19 Fragen zur Rentensituation wurde die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Zahlen zu Rentenhöhen, Grundsicherungsquoten und Beschäftigung Älterer im Land zu liefern. Dieselbe Fragestruktur liegt der Anfrage zu Altersarmut in Brandenburg: 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65 zugrunde. Auch für Altersarmut in Sachsen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen sowie für Sachsen-Anhalt wurden entsprechende Anfragen eingereicht. In allen ostdeutschen Fällen wird die hohe Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente als zentrales Strukturproblem benannt.
Anfragen zu westdeutschen Bundesländern
Die parlamentarische Initiative beschränkt sich nicht auf den Osten. Auch für bevölkerungsreiche westdeutsche Länder wurden Anfragen gestellt. Für Altersarmut in NRW: 21,3 Prozent der Frauen ab 65 betroffen und Altersarmut in Rheinland-Pfalz: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen verlangen die Fragesteller Auskunft über regionale Rentenniveaus, die Zahl der Grundsicherungsbezieher sowie Daten zur Erwerbsbiografie älterer Bevölkerungsgruppen. Gleichartige Anfragen wurden zudem für Bayern und das Saarland eingereicht. Im Saarland umfasst der Fragenkatalog sogar 22 Punkte, darunter explizit ein Ost-West-Vergleich.
Inhalt der Fragen
Die Anfragen folgen einem klaren inhaltlichen Raster. Die Fragesteller wollen wissen, wie hoch die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge in den jeweiligen Ländern sind, wie viele Menschen dort Grundsicherung im Alter beziehen, in welchem Verhältnis Frauen und Männer von Altersarmut betroffen sind und welche Beschäftigungsquoten für Ältere vorliegen. Zudem fragen sie nach der Zahl der Menschen, die trotz langer Erwerbsbiografie im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Das Ziel ist eine möglichst vollständige regionale Datengrundlage, die über bundesweite Durchschnittswerte hinausgeht.
Einordnung: Anfragen, keine Beschlüsse
Bei sämtlichen hier dokumentierten Vorgängen handelt es sich um Kleine Anfragen im Sinne der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Sie sind ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen die Bundesregierung zur Auskunft verpflichten können. Die Regierung ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu antworten. Beschlüsse, Gesetze oder Entscheidungen sind damit nicht verbunden. Die Anfragen dokumentieren den politischen Willen der einreichenden Fraktion, das Thema Altersarmut auf Bundesebene mit regionalen Daten zu unterlegen. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die geforderten Informationen geliefert hat, geht aus den vorliegenden Drucksachen nicht hervor.


































































