Im Deutschen Bundestag häufen sich parlamentarische Anfragen zur Altersarmut in Deutschland. Eine Reihe von Kleinen Anfragen verschiedener Fraktionen richtet den Blick auf die Rentensituation in einzelnen Bundesländern und auf besonders gefährdete Berufsgruppen. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist der Paritätische Armutsbericht 2025, der bundesweit 13,3 Millionen Menschen als arm ausweist – darunter überproportional viele Rentner.
Frauen ab 65 Jahren besonders betroffen
Eine Zahl zieht sich durch nahezu alle eingereichten Drucksachen: 21,3 Prozent der Frauen ab 65 Jahren gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Diese Quote bildet die statistische Grundlage für Anfragen zu mehreren Bundesländern. So wurde die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Daten zu Rentenhöhen, Grundsicherungsbezug und Beschäftigungssituation älterer Menschen in einzelnen Regionen zu liefern.
Für Nordrhein-Westfalen wurde etwa gefragt, wie viele Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland Grundsicherung im Alter beziehen und wie sich die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge entwickelt haben. Ähnliche Fragen wurden für Altersarmut in Rheinland-Pfalz: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen sowie für Bayern mit jeweils 19 Einzelfragen eingereicht. In allen Fällen wurde die Bundesregierung als auskunftspflichtige Stelle adressiert.
Ostdeutschland: Hohe Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente
Für die ostdeutschen Bundesländer kommt ein strukturelles Problem hinzu: 79 Prozent der Alterseinkommen in Ostdeutschland stammen ausschließlich aus der gesetzlichen Rente. Private oder betriebliche Vorsorge spielt dort eine deutlich geringere Rolle als im Westen. Dieser Befund bildet den Rahmen für Anfragen zu Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Für Brandenburg etwa wurde gefragt, wie viele Personen im Land eine Rente unterhalb der Grundsicherungsschwelle beziehen und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Altersarmut im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Die Drucksache zu Altersarmut in Brandenburg: 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65 umfasst 19 Fragen. Parallel dazu befasst sich die Anfrage zu Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern: 19 Fragen zur Rentensituation mit vergleichbaren Strukturproblemen im Nordosten.
Auch für Altersarmut in NRW: 21,3 Prozent der Frauen ab 65 betroffen liegen 19 konkrete Fragen vor, die Auskunft über regionale Unterschiede innerhalb des Landes und die Wirksamkeit bestehender Sicherungssysteme verlangen.
Sonderfall Kultur: Tanzschaffende ohne Altersvorsorge
Neben den länderbezogenen Anfragen rückt eine weitere Drucksache eine spezifische Berufsgruppe in den Vordergrund: freiberufliche Tänzerinnen und Tänzer. Laut der Anfrage zur Tanzförderung: 15.000 Tanzschaffende in prekärer Lage erzielten Freiberufliche in diesem Bereich 2025 im Schnitt lediglich 12.618 Euro jährlich – ein Betrag, der kaum oberhalb der Armutsgrenze liegt und keine nennenswerte Altersvorsorge erlaubt.
Das Budget des TANZPAKT-Förderprogramms ist seit 2017 unverändert bei 1,125 Millionen Euro pro Jahr eingefroren, obwohl die Zahl der Betroffenen und die Lebenshaltungskosten seither erheblich gestiegen sind. Die Anfrage umfasst 40 Einzelfragen zu Förderstruktur, Altersarmut im Kulturbetrieb und sozialer Absicherung Tanzschaffender.
Einordnung: Anfragen, keine Beschlüsse
Bei sämtlichen hier dokumentierten Vorgängen handelt es sich um Kleine Anfragen im Sinne der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Die Fraktionen verlangen damit Auskunft von der Bundesregierung; die Antworten sind veröffentlichungspflichtig. Anträge auf konkrete gesetzgeberische Maßnahmen wurden auf Basis der vorliegenden Drucksachen nicht gestellt. Beschlüsse des Bundestages zu den genannten Themen liegen nicht vor. Die Anfragen dokumentieren gleichwohl eine intensive parlamentarische Beschäftigung mit Altersarmut als bundesweitem Problem – sowohl in der Fläche als auch in spezifischen Berufsfeldern.


































































