- BMWSB verwaltet Milliarden für Wohnbauförderung im Einzelplan 25
- Bundesrechnungshof rügte wiederholt lückenhafte Erfolgskontrolle
- 22 Fragen zu Zielerreichung, Mitnahmeeffekten und Evaluationskosten gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7712 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verantwortet im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche Fördermittel für Wohnungsbau, Wohneigentum, Stadtentwicklung und Kommunen. Die Mittel fließen unter anderem über die KfW-Bank sowie über steuerliche Instrumente wie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass die Erfolgskontrolle von Bundesförderprogrammen lückenhaft bleibt. § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung schreibt für finanzwirksame Maßnahmen grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen vor.
Im Detail
Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7712
Ob die Milliarden aus dem Bundeshaushalt, die jährlich in Wohnbauförderung, Stadtentwicklung und kommunale Programme fließen, tatsächlich die gewünschten Wirkungen erzielen, ist Gegenstand einer umfangreichen Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 25. August 2026. Die Drucksache 21/7712 richtet 22 Einzelfragen an die Bundesregierung und beleuchtet dabei ein Thema, das Steuerzahler und Wohnungssuchende gleichermaßen betrifft: die Wirksamkeitskontrolle staatlicher Wohnbauförderung.
Wohnbauförderung: Was das BMWSB verantwortet
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verantwortet im Bundeshaushalt 2026 den Einzelplan 25. Darunter fallen Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau, die Bildung von Wohneigentum, die Stadtentwicklung und die Unterstützung von Kommunen. Hinzu kommen Programme, die über die KfW-Förderbank abgewickelt werden, sowie steuerliche Instrumente wie die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG. Die Anfrage erfasst ausdrücklich alle diese Instrumente — unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel stammen.
Erfolgskontrolle der Förderprogramme: Lücken seit Jahren bekannt
Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sind für finanzwirksame Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen vorgeschrieben. Laut der Vorbemerkung der Anfrage hat der Bundesrechnungshof wiederholt bemängelt, dass diese Erfolgskontrolle bei Bundesförderprogrammen lückenhaft bleibt. Die Anfrage greift diesen Befund auf und fragt systematisch nach, wie das BMWSB die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei zielt die Anfrage auf Transparenz: Welche Programme existieren überhaupt, welche wurden evaluiert, und welche Ergebnisse lagen bisher vor?
Die 22 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Blöcke. Zunächst verlangt sie eine vollständige, maschinenlesbare Auflistung aller bestehenden BMWSB-Förderprogramme mit Angaben zu Rechtsgrundlagen, Fördervolumen seit 2022, Förderzweck, Zuwendungsempfängern und zuständigen Stellen. Damit fordert die Fraktion ein umfassendes Programminventar, das bislang offenbar nicht in dieser Form öffentlich vorliegt.
Ein weiterer Block fragt nach dem Stand der Evaluationen: Welche Programme wurden seit 2022 extern evaluiert oder intern einer Erfolgskontrolle unterzogen? Welche Verfahren laufen noch, welche sind geplant? Und: Welche geplanten Verfahren wurden seit 2022 verschoben oder gestrichen — und warum? Für abgeschlossene Evaluationen fragt die Anfrage nach den konkreten Ergebnissen, also ob Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit bestätigt wurden, welche Empfehlungen ausgesprochen und wie diese umgesetzt wurden.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf Programme, die ohne jede Evaluation fortgeführt werden. Für diese soll die Bundesregierung erklären, seit wann dies der Fall ist, warum eine Evaluation unterbleibt und ab welchem Fördervolumen sie eine solche für geboten hält. Die Fragen zielen darauf ab, ob es ein systematisches Qualitätssicherungskonzept gibt oder ob die Entscheidung über Evaluationen fallweise getroffen wird.
Mitnahmeeffekte und Bundesrechnungshof-Beanstandungen
Die Anfrage fragt explizit nach bekannten Mitnahmeeffekten bei einzelnen Förderprogrammen — also ob Steuergeld für Maßnahmen fließt, die Empfänger auch ohne staatliche Förderung durchgeführt hätten. Zudem erkundigt sie sich nach Programmen, die seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft wurden, welche Beanstandungen dabei die Erfolgskontrolle betrafen und welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat.
Abschließend thematisiert die Anfrage, welche Programme Erfolgskriterien wie die Zahl tatsächlich geschaffener Wohnungen oder tatsächliche Baukosten als Indikator erfassen — und ob die Bundesregierung ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem für alle BMWSB-Programme plant. Gerade angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels in deutschen Städten ist die Frage nach messbaren Ergebnissen politisch brisant.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7712 steht noch aus. Zur aktuellen Debatte um staatliche Förderprogramme und deren Transparenz lesen Sie auch: Deutsche Bank & Epstein: BaFin-Aufsicht unter Prüfung und Wissenschaftsspionage: CISPA unter Verdacht des Wissensabflusses.
Weiterlesen:
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Unmittelbar betroffen sind Empfänger von Wohnbaufördermitteln — darunter private Bauherren, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Länder. Mittelbar sind alle Steuerzahler betroffen, da die Förderprogramme aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und deren Wirksamkeit die politische Debatte über den Wohnungsmangel in Deutschland beeinflusst.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7712 wurde am 25. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Erfolgskontrolle (§ 7 BHO)
- Pflichtgemäße Überprüfung, ob staatliche Maßnahmen ihre Ziele erreicht haben und wirtschaftlich sind. Die Bundeshaushaltsordnung schreibt sie für alle finanzwirksamen Maßnahmen vor.
- Mitnahmeeffekt
- Fördermittel fließen für Vorhaben, die Empfänger auch ohne staatliche Hilfe umgesetzt hätten — die Förderung erzeugt dann keinen Zusatznutzen.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau; staatliche Förderbank, über die viele Wohnbau- und Energieeffizienzprogramme des Bundes abgewickelt werden.
Was ist der Einzelplan 25 im Bundeshaushalt?
Der Einzelplan 25 ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und enthält alle Ausgaben dieses Ministeriums, einschließlich der Förderprogramme.
Was sind Mitnahmeeffekte bei Förderprogrammen?
Mitnahmeeffekte entstehen, wenn Fördergelder für Maßnahmen ausgezahlt werden, die Empfänger auch ohne staatliche Unterstützung durchgeführt hätten — die Förderung bewirkt dann keine zusätzliche Wirkung.
Was schreibt § 7 BHO zur Erfolgskontrolle vor?
§ 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung verpflichtet die Bundesbehörden, für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen durchzuführen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7712 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































