- Sonderprüfer untersucht mögliche Wissensabflüsse am CISPA Saarbrücken
- In einer Forschungsgruppe sollen 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft gewesen sein
- Bundesregierung soll Schutzkonzepte für 18 Helmholtz-Zentren offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7601 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken erhielt im Juni 2026 mediale Aufmerksamkeit, nachdem Berichte über eine Sonderprüfung wegen möglicher Nähe zur Volksrepublik China publik wurden. Nach diesen Berichten wurde der Gründungsdirektor vorläufig von seinen Aufgaben als wissenschaftlicher Leiter freigestellt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist seit Jahren auf die gezielte Strategie Chinas hin, technologische Spitzenkompetenzen durch Wissenschaftsspionage und Technologietransfer zu erlangen. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit 18 Forschungszentren und über 46.000 Mitarbeitenden eine der größten öffentlich finanzierten Forschungsorganisationen in Deutschland.
Im Detail
Sollte öffentlich finanzierte Forschung in diesen Bereichen unkontrolliert an ausländische staatliche, staatsnahe oder militärisch relevante Akteure gelangen, könnte dies nicht nur wissenschafts- und wirtschaftspolitische, sondern auch sicherheitspolitische Folgen haben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7601
Die Forschungssicherheit in der Helmholtz-Gemeinschaft steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7601 vom 17. August 2026). Konkret geht es um mögliche Wissensabflüsse aus dem CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken in Richtung Volksrepublik China. Das CISPA ist eine öffentlich finanzierte Einrichtung, die zu KI, Cybersicherheit und Datenschutztechnologien forscht — Bereichen mit erheblicher Relevanz für staatliche und private Infrastrukturen in Deutschland.
Sonderprüfung und Freistellung des Direktors
Auslöser der parlamentarischen Anfrage sind Medienberichte vom Juni 2026. Demnach wurde ein externer Sonderprüfer eingesetzt, der klären soll, ob sensible Forschungsdaten, Quellcodes, KI-Modelle oder Sicherheitsanalysen über Kooperationen, personelle Verbindungen oder wissenschaftliche Kontakte nach China abgeflossen sein könnten. Gleichzeitig wurde der Gründungsdirektor des CISPA laut Berichten vorübergehend von seinen Leitungsaufgaben freigestellt. Die Hintergründe dieser Freistellung gehören zu den 21 konkreten Fragen, die die Fraktion an die Bundesregierung richtet.
Personelle Konzentration in Forschungsgruppen
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die personelle Zusammensetzung einzelner Forschungsgruppen. Nach den zitierten Medienberichten sollen in einer Gruppe zu IT-Sicherheit, Datenschutz und KI 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft gewesen sein; eine weitere Gruppe an der Schnittstelle von maschinellem Lernen und Datenschutz soll sich ausschließlich aus chinesischen Wissenschaftlern zusammengesetzt haben. Die Fraktion fragt, ob solche personellen Konzentrationen systematisch erfasst und sicherheitspolitisch bewertet werden. Einen rechtlichen Rahmen, der diese Frage verschärft, liefert das chinesische Nationale Nachrichtendienstgesetz von 2017: Danach können chinesische Staatsbürger verpflichtet sein, mit chinesischen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten.
Forschungssicherheit: Was gilt aktuell?
Innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft bestehen nach aktuellem Stand keine bundeseinheitlich verbindlichen Vorgaben, die Kooperationen mit Drittstaaten wie China vor Beginn einer sicherheits- oder exportkontrollrechtlichen Risikoprüfung unterwerfen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den einzelnen Helmholtz-Zentren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz empfiehlt Forschungseinrichtungen seit Jahren, Drittstaatenbezüge, frühere Tätigkeiten und Förderbindungen von Wissenschaftlern zu erfassen — eine gesetzliche Pflicht dazu besteht bislang nicht. Ob Dual-Use-Prüfungen am CISPA systematisch durchgeführt wurden, ist eine der zentralen offenen Fragen der Anfrage.
21 Fragen zu Kontrolle, IT-Sicherheit und Bundesförderung
Die Anfrage umfasst insgesamt 21 Fragen, die sich in mehrere Themenblöcke gliedern. Zunächst fragt die Fraktion nach dem Wissensstand der Bundesregierung: Seit wann sind die Vorwürfe bekannt, welche Bundesministerien und Behörden sind befasst, und welche Prüfmaßnahmen wurden eingeleitet? Ein weiterer Block betrifft die Bundesfinanzierung des CISPA — aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren, institutioneller Förderung, Projektförderung und sonstigen Zuwendungen. Dazu kommt die Frage, welche vom Bund geförderten Forschungskooperationen zwischen dem CISPA und chinesischen Universitäten, Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen bestanden haben oder noch bestehen.
Technische Aspekte nehmen in der Anfrage breiten Raum ein: Die Fraktion erkundigt sich nach eingesetzten Zugriffskontrollen, Protokollierungssystemen und Verfahren zur automatisierten Erkennung von Datenexfiltrationen. Außerdem wird gefragt, welche externen Cloud- und Code-Hosting-Plattformen im CISPA genutzt werden und welche Vorgaben zu Datenklassifizierung, Verschlüsselung und Standort der Datenverarbeitung gelten. Schließlich stellt die Anfrage die politische Grundsatzfrage, ob die Vorgänge am CISPA aus Sicht der Bundesregierung Anlass geben, die Regeln zur Forschungssicherheit in der gesamten Helmholtz-Gemeinschaft zu verschärfen.
Sicherheitspolitische Dimension
Das CISPA steht exemplarisch für ein breiteres Problem: Die Helmholtz-Gemeinschaft forscht neben Informationssicherheit auch in Feldern wie Hochleistungsrechnen, Luft- und Raumfahrt sowie Materialforschung — allesamt Bereiche mit Dual-Use-Potenzial. Wie das Beispiel des Digitalen Barbarastollens zeigt, stellt sich beim Schutz sensibler Daten und Technologien regelmäßig die Frage nach klaren Bundeskompetenzen und Finanzierungsverantwortung. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit, auf die 21 Detailfragen zu antworten.
Weiterlesen:
- Taliban-Kontakte: Linke fragt nach deutsch-afghanischen Beziehungen
- Islamic Relief: Rechnungshof-Empfehlungen im Auswärtigen Amt
Betroffen ist unmittelbar das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit sowie die gesamte Helmholtz-Gemeinschaft mit ihren 18 Forschungszentren. Mittelbar betroffen sind Unternehmen und Behörden, die auf IT-Sicherheitsforschung aus diesen Einrichtungen angewiesen sind, sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die öffentlich finanzierte Forschung tragen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7601) ist am 17. August 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung soll die 21 Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine parlamentarische Debatte oder Ausschussbefassung ist erst nach Eingang der Antwort zu erwarten.
- Dual-Use
- Technologien oder Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können und daher besonderen Exportkontrollregeln unterliegen.
- Forschungssicherheit
- Schutz wissenschaftlicher Einrichtungen und ihrer Ergebnisse vor ungewolltem Wissensabfluss, Spionage und missbräuchlicher Nutzung durch ausländische Akteure.
- Helmholtz-Gemeinschaft
- Größte deutsche Wissenschaftsorganisation mit 18 Forschungszentren; durch Bund und Länder institutionell gefördert.
Was ist das CISPA?
Das CISPA ist das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit mit Sitz in Saarbrücken und forscht zu KI, Cybersicherheit und Datenschutztechnologien.
Was wird am CISPA geprüft?
Laut Medienberichten untersucht ein externer Sonderprüfer, ob sensible Forschungsdaten über Kooperationen oder personelle Verflechtungen nach China abgeflossen sein könnten.
Was hat das chinesische Nachrichtendienstgesetz damit zu tun?
Seit 2017 können chinesische Staatsbürger nach chinesischem Recht verpflichtet sein, mit den Nachrichtendiensten der Volksrepublik zusammenzuarbeiten — das erhöht das Sicherheitsrisiko bei personellen Verbindungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7601 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































