Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Sechs Petitionen in Sammelübersicht 338 behandelt
- Fünf Eingaben zu Geflüchteten und Ausländerrecht teilweise erfüllt
- Eine Eingabe zur Rechtspflege überwiegend nicht erfüllt
Hintergrund
Jeder kann sich mit einer Petition an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und legt dem Plenum seine Beschlussempfehlungen gebündelt als Sammelübersicht vor. Die Sammelübersicht 338 beruht auf den Beschlüssen vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39).
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8438
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in der Drucksache 21/8438 vom 7. Oktober 2026 die Sammelübersicht 338 vorgelegt. Sie enthält die Beschlüsse des Ausschusses vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39) zu sechs Petitionen. Dr. Hülya Düber hat die Vorlage als amtierende Vorsitzende des Ausschusses unterzeichnet. Der Bundestag soll den Empfehlungen zustimmen.
Petitionen zu Geflüchteten und Ausländerrecht
Die Beschlussempfehlung 1 betrifft fünf Eingaben. Der Ausschuss empfiehlt, die Verfahren abzuschließen, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Zwei Eingaben zum Thema Geflüchtete stammen aus Wietzendorf (Pet 1-20-06-263-024740) und Lübeck (Pet 1-20-06-263-035863). Drei weitere Eingaben zum Ausländerrecht kommen aus Arzbach (Pet 1-20-06-26-030871), Köln (Pet 1-20-06-26-031994) und Heidelberg (Pet 1-20-06-26-032336).
Die Drucksache nennt nur das Aktenzeichen, den Wohnort und das Themenfeld der jeweiligen Eingabe. Die konkreten Forderungen der Einsender und die Begründung der Ausschussentscheidung enthält die Sammelübersicht nicht. Sie weist lediglich aus, dass den Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Petition zur Rechtspflege
Die Beschlussempfehlung 2 betrifft eine Eingabe aus Lippstadt (Pet 4-20-07-3007-016764) zum Thema Rechtspflege. Hier empfiehlt der Ausschuss, das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Wie geht es weiter?
Der Bundestag stimmt über die Annahme der Beschlussempfehlungen ab. Das Plenum kann die Sammelübersicht insgesamt annehmen. Mit der Zustimmung wären die sechs Petitionsverfahren abgeschlossen. Bürger können sich weiterhin mit neuen Eingaben an den Petitionsausschuss wenden.
Weiterlesen:
Betroffen sind die sechs Einsender der Petitionen aus Wietzendorf, Lübeck, Arzbach, Köln, Heidelberg und Lippstadt. Inhaltlich geht es um Geflüchtete, das Ausländerrecht und die Rechtspflege.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 7. Oktober 2026 vorgelegt. Die Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Beschlussempfehlungen steht noch aus.
- Sammelübersicht
- Eine Zusammenstellung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Petitionsausschuss
- Der 2. Ausschuss des Bundestages, der Bürgereingaben prüft und dem Plenum Empfehlungen vorlegt.
Was ist eine Sammelübersicht?
Der Petitionsausschuss bündelt in einer Sammelübersicht mehrere Beschlussempfehlungen zu einzelnen Petitionen, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
Wie viele Petitionen enthält Sammelübersicht 338?
Sie enthält sechs Petitionen: zwei zu Geflüchteten, drei zum Ausländerrecht und eine zur Rechtspflege.
Was bedeutet teilweise entsprochen?
Laut Drucksache wird das Verfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen des Einsenders in Teilen entsprochen worden ist.





































































