Mo., 07.09.2026

🏛 Thema: Petitionsausschuss

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2026
Der Petitionsausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestags, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst. Er prüft Petitionen, also schriftliche Bitten oder Beschwerden an den Bundestag, und entscheidet über deren Bearbeitung. Der Ausschuss kann Petitionen einzeln oder in Sammelübersichten behandeln, wenn mehrere Eingaben dasselbe Thema betreffen. Seine Arbeit umfasst Themenfelder wie Rentenversicherung, Gesundheitswesen, Steuern und Strafrecht. Nach der Prüfung können Petitionen an zuständige Ministerien weitergeleitet, dem Plenum vorgelegt oder abschließend bearbeitet werden. Der Petitionsausschuss stellt damit ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung dar und ermöglicht es Einzelnen, ihre Anliegen direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen.
💡 Schlaglicht-Artikel
Schlaglicht: Petitionsausschuss im Bundestag
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Mai 2026 eine außergewöhnlich umfangreiche Sitzung abgehalten, in der über mehr als 250 Bürgereingaben…
❓ Häufige Fragen
Wie reicht man eine Petition beim Bundestag ein?
Bürger können Petitionen schriftlich oder über das Online-Petitionsportal des Bundestags einreichen. Die Petition muss ein konkretes Anliegen enthalten und kann von mehreren Unterzeichnern unterstützt werden.
Welche Themen bearbeitet der Petitionsausschuss?
Der Ausschuss befasst sich mit Petitionen zu allen Bundesangelegenheiten, darunter Rente, Gesundheitswesen, Steuern, Strafrecht und viele weitere Bereiche der Bundespolitik.
Was ist eine Sammelübersicht?
Eine Sammelübersicht fasst mehrere thematisch zusammenhängende Petitionen zusammen, die der Ausschuss gemeinsam behandelt und beschließt.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Petition?
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und hängt von Komplexität und Priorität des Anliegens ab. Der Ausschuss gibt Bürgern Bescheid über das Verfahrensergebnis.
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