Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8398 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Pflegeversicherung droht 2027 ein Defizit von rund 8 Mrd. Euro
- Heim-Eigenanteil liegt bei 3.364 Euro monatlich, Begrenzung gefordert
- Grüne wollen Lücke ohne Leistungskürzungen und mit Bundeszuschüssen schließen
Hintergrund
Die soziale Pflegeversicherung steht laut Antrag vor der größten finanzpolitischen Bewährungsprobe seit 1995. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg von rund 4,0 Millionen Ende 2019 auf rund 6,0 Millionen Ende 2025. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes verabschiedet. Dagegen richtet sich dieser Antrag.
- 8 Mrd. Euro — projiziertes Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2027, 2028 mehr als 15 Mrd. Euro.
- 3.364 Euro — durchschnittlicher Eigenanteil im ersten Heimjahr im Juli 2026.
- 6,0 Millionen — Leistungsempfänger Ende 2025, nach rund 4,0 Millionen Ende 2019.
- 4,5 Mrd. Euro jährlich — Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die der Bund übernehmen soll.
Im Detail
Die Prävention von Pflegebedürftigkeit ist der wichtigste Baustein für eine nachhaltig finanzierbare Pflegeversicherung.
— Antrag, BT-Drs. 21/8398, Feststellungsteil
Die soziale Pflegeversicherung steuert laut dem Antrag Drucksache 21/8398 vom 6. Oktober 2026 auf eine Finanzierungslücke zu: Das Bundesgesundheitsministerium projiziert für 2027 ein Defizit von rund 8 Milliarden Euro, für 2028 bereits mehr als 15 Milliarden Euro. Zugleich zahlen Pflegebedürftige im Heim durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb eine Pflegereform, die die Lücke ohne Leistungskürzungen schließt.
Was gilt aktuell bei der Pflegereform?
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er sieht nach Darstellung des Antrags eine Aussetzung der Leistungsanpassung (Dynamisierung) im Jahr 2028, höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Beitragssatz für Kinderlose und eine Einschränkung der beitragsfreien Familienmitversicherung vor. Nach dem Finanztableau der Bundesregierung blieben dennoch 2027 rund 1,35 Milliarden und 2028 rund 2,6 Milliarden Euro offen. Die Grünen kritisieren außerdem, dass für Länder und Kommunen, vor allem bei der Hilfe zur Pflege, kein Ausgleich vorgesehen ist.
Pflegeprävention als zentraler Hebel
Im Zentrum des Antrags steht die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Gefordert wird ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit kennzahlengestützten Zielwerten bis 2035. Vorgesehen sind unter anderem ein Herz-Hirn-Gefäß-Check ab 50, ein Frailty-, Mobilitäts- und Sturzpräventionsprogramm ab 75 sowie ein Rechtsanspruch auf Umsetzung von Reha-, Heil- und Hilfsmittelempfehlungen binnen acht Wochen. In der Begründung nennen die Antragsteller als Zielwerte etwa eine um 15 bis 20 Prozent geringere Inzidenz neuer Pflegebedürftigkeit bei 65- bis 84-Jährigen und eine Hypertonie-Kontrollrate von mindestens 70 Prozent.
Finanzierung: Ausgleich, Zuschüsse, Bürgerversicherung
Auf der Einnahmenseite fordert der Antrag einen vollständigen Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Nach Berechnungen des SOCIUM-Forschungszentrums entlaste das die soziale Pflegeversicherung um rund 3 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen Bundeszuschüsse, die schrittweise Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen bei Neueintritt sowie die Erstattung versicherungsfremder Leistungen: einmalig rund 5,2 Milliarden Euro pandemiebedingter Mehrausgaben, gestreckt über 2027 bis 2031, und dauerhaft rund 4,5 Milliarden Euro jährlich für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger. Die Behandlungspflege im Heim soll perspektivisch von der Krankenversicherung getragen werden, was nach Zahlen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Heimbewohner um über 200 Euro monatlich entlasten würde. Ein Pflege-Demografiefonds soll einen generationenübergreifenden Kapitalstock aufbauen.
Eigenanteile begrenzen, Angehörige stärken
Die pflegebedingten Eigenanteile im Heim sollen für alle Pflegebedürftigen begrenzt werden, bei Bestandsschutz für heutige Bewohner; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unberührt. Geprüft werden soll eine Staffelung nach Einkommen und Vermögen. Mit den Ländern soll eine Kostenverteilung vereinbart werden, die Kommunen entlastet. Für pflegende Angehörige verlangt der Antrag den vollständigen Erhalt der Rentenversicherungsansprüche, ein gebündeltes Entlastungsbudget und eine 24/7-Pflegekrisenstruktur. Laut Begründung werden neun von zehn Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.
Der Antrag lehnt zudem Modelle ab, die die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine Basisversicherung mit privaten Zusatzversicherungen reduzieren würden. Das verlagere Lasten auf Kommunen und die junge Generation.
Weiterlesen:
- Mutterschutz Selbstständige: 5.000 Euro Basisausgleich
- Ostdeutschland: Linke fordert 15 Euro Mindestlohn
Betroffen sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, insbesondere die überwiegend weiblichen pflegenden Angehörigen, Beitragszahlende, Pflegeeinrichtungen sowie Kommunen, die Hilfe zur Pflege finanzieren.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgt die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, danach die Beratung und die Abstimmung im Bundestagsplenum. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz; eine Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen, die bis 1. Juli 2027 umgesetzt werden sollen.
- Risikostrukturausgleich
- Finanzausgleich zwischen Versicherungen mit unterschiedlich hohen Risiken. Hier zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.
- Eigenanteil
- Der Teil der Heimkosten, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen, weil die Pflegeversicherung nur einen Teil übernimmt.
- Behandlungspflege
- Medizinische Leistungen in der Pflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe, die im Heim bisher die Pflegeversicherung trägt.
Wie hoch ist das erwartete Defizit der Pflegeversicherung?
Laut Antrag projiziert das Bundesgesundheitsministerium für 2027 rund 8 Milliarden Euro und für 2028 mehr als 15 Milliarden Euro Defizit.
Wie hoch sind die Eigenanteile im Pflegeheim?
Im Juli 2026 betrug der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr des Heimaufenthalts 3.364 Euro monatlich, etwa das Doppelte der Standardrente nach 45 Beitragsjahren.
Was kritisiert der Antrag am Regierungsentwurf?
Der Entwurf setze unter anderem auf ausgesetzte Dynamisierung, höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine eingeschränkte Familienmitversicherung, ohne die Finanzierungsgrundlage strukturell zu reformieren.




































































