- Rund 1 Million Kunstgegenstände zwischen 1945 und 1962 übergeben
- Kein vollständiger Überblick über verbrachte Kriegsgüter
- Rückführungsgespräche für Sachgüter aus Reparationen finden nicht statt
Hintergrund
Nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachten sowjetische Trophäenbrigaden ab 1945 systematisch umfangreiche Bestände deutscher Museen, Bibliotheken und Archive in die Sowjetunion. Ab 1955, insbesondere 1958 und 1959, erfolgten erhebliche Rückführungen an die DDR. Die westlichen Alliierten richteten sogenannte Central Collecting Points ein, über die geraubte Kulturgüter erfasst und an Herkunftsländer zurückgegeben wurden. Auf Grundlage des Londoner Patentabkommens von 1946 wurden große Teile der deutschen Patente gemeinfrei gestellt. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert heute die Erforschung von Provenienz und Verbleib kriegsbedingt verlagerten Kulturguts.
- Rund 1 Million — Kunstgegenstände wurden laut Bundesregierung zwischen 1945 und 1962 an in- und ausländische Berechtigte übergeben.
- Ab 1955, insbesondere 1958/1959 — Rückführungen erheblicher Kulturgutsbestände aus der Sowjetunion in die DDR.
- Seit den 1990er-Jahren — Gespräche der Bundesregierung mit Russland, Ukraine und Polen über kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter.
- Ab Februar 1945 — Beginn der systematischen Beschlagnahmungen durch sowjetische Trophäenbrigaden in der sowjetischen Besatzungszone.
Im Detail
Eine vollständige oder systematische Erfassung der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als Reparationsleistung oder infolge von Beschlagnahmungen verbrachten Sach- und Kulturgüter sowie eine nach Ländern und Jahren aufgeschlüsselte Übersicht der hierzu erhobenen Rückführungsforderungen liegt der Bundesregierung nicht vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8273, Antwort zu Frage 1
Mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Frage nach dem Verbleib kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter und Sachgüter aus Deutschland nicht abschließend geklärt. Die Bundesregierung hat auf Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8033) in ihrer Antwort vom 30. September 2026 (BT-Drs. 21/8273) eingeräumt, dass eine vollständige oder systematische Erfassung dieser Güter nicht vorliegt.
Kriegsbeute und Reparationen: Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung unterscheidet in ihrer Antwort zwischen zwei Kategorien: Sachgüter, die im Rahmen der alliierten Reparationsregelungen nach Kriegsende aus Deutschland entnommen wurden, und Kulturgüter, die von sowjetischen Trophäenbrigaden beschlagnahmt wurden. Für Sachgüter aus den alliierten Reparationsregelungen verlangt die Bundesregierung keine Rückführung und führt dazu auch keine Gespräche. Für kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter laufen seit Beginn der 1990er-Jahre Verhandlungen mit Russland, der Ukraine und Polen.
Die Rückführung von Kulturgütern ist nach Angaben der Bundesregierung bis heute nicht abgeschlossen. Wesentliche Sammlungsbestände befinden sich noch immer außerhalb Deutschlands, insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Zusätzlich tauchen verschollene Kulturgüter weiterhin im internationalen Kunsthandel, in privaten Haushalten und vereinzelt auch in deutschen Museumsdepots auf.
Patente als Teil der Reparationen
Auch deutsche Patentrechte wurden nach Kriegsende in die alliierten Reparationsregelungen einbezogen. Sie galten als deutsches Auslandsvermögen. Auf Grundlage des Londoner Patentabkommens von 1946 wurde ein großer Teil der bestehenden deutschen Patente gemeinfrei gestellt oder für lizenzgebührenfreie Nutzung zugänglich gemacht. Eine vollständige Erfassung, welche Patente von welchen Staaten beschlagnahmt oder übernommen wurden, liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Kriegsbeute: Historische Entwicklung der Rückführungen
Zwischen 1945 und 1962 wurden laut Bundesregierung rund 1 Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte übergeben. Sowjetische Trophäenbrigaden hatten ab Februar 1945 systematisch umfangreiche Bestände deutscher Museen, Bibliotheken und Archive in die Sowjetunion verbracht. Die Sowjetunion betrachtete diese Entnahmen als Kompensation für eigene kriegsbedingte Kulturgutverluste. Ab 1955, insbesondere in den Jahren 1958 und 1959, wurden erhebliche Teile dieser Bestände an die DDR zurückgegeben. Die westlichen Alliierten nutzten sogenannte Central Collecting Points, um geraubte und ausgelagerte Kulturgüter zu erfassen und an Herkunftsländer zurückzugeben. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert heute die Provenienzforschung, um den Verbleib kriegsbedingt verlagerten Kulturguts weiter aufzuklären.
Die Antwort auf zentrale Fragen — wie viele Güter sich noch im Ausland befinden, in welchen Ländern genau und unter welchen Bedingungen eine Rückführung möglich wäre — bleibt die Bundesregierung schuldig. Sie verweist auf frühere Drucksachen, darunter die Antwort auf BT-Drs. 19/1045 sowie Schriftliche Fragen auf BT-Drs. 19/24118 und 21/5418. Eine aktuelle, konsolidierte Inventur der Kriegsbeute existiert demnach nicht.
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Betroffen sind öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland, deren Bestände nach Kriegsende ins Ausland verbracht wurden und bis heute nicht zurückgekehrt sind. Darüber hinaus betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse am kulturellen Erbe Deutschlands haben, sowie Institutionen, die mit der Provenienzforschung befasst sind.
Die Bundesregierung beantwortet die neun Fragen zu großen Teilen mit dem Hinweis auf fehlende Datengrundlagen und verweist auf frühere Drucksachen. Fragen 2 bis 8 zu Sachgütern werden gemeinsam mit dem Verweis abgetan, dass keine aufgeschlüsselte Erfassung vorliegt und Rückführungsgespräche nicht stattfinden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kriegsbeute 1945: Kulturgüter und Patente noch nicht zurück →
- Trophäenbrigaden
- Spezialeinheiten der Roten Armee, die ab 1945 systematisch Kulturgüter aus Deutschland und anderen besetzten Gebieten in die Sowjetunion verbrachten.
- Central Collecting Points
- Von den westlichen Alliierten nach 1945 eingerichtete Sammeldepots zur Erfassung und Rückgabe geraubter oder ausgelagerter Kulturgüter.
- Londoner Patentabkommen
- Abkommen von 1946, auf dessen Grundlage ein Großteil der deutschen Patente gemeinfrei gestellt oder für lizenzgebührenfreie Nutzung zugänglich gemacht wurde.
Hat Deutschland die Rückgabe von Reparationsgütern gefordert?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, dass sie für Sachgüter, die im Rahmen der alliierten Reparationsregelungen übertragen wurden, keine Rückführung verlangt hat. Diese werden von kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern unterschieden.
Wie viele Kulturgüter wurden aus Deutschland verbracht?
Eine vollständige Erfassung liegt laut Bundesregierung nicht vor. Zwischen 1945 und 1962 wurden rund 1 Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte übergeben.
Mit welchen Ländern verhandelt Deutschland über Kulturgüter?
Die Bundesregierung führt seit den 1990er-Jahren Gespräche mit Russland, der Ukraine und Polen über die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8273 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































