- Bundesregierung verweigerte frühere Antworten wegen Definitionslücken
- AfD fragt nach Fördermitteln, Bundesflächen und Evaluationen seit 2020
- Offenlegungspflicht für staatlich geförderte NGOs in Beratungsgremien gefordert
Hintergrund
Diese Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8352) ist eine direkte Nachfrage zur früheren Anfrage BT-Drs. 21/2527, bei der die Bundesregierung die Beantwortung zentraler Fragen zur NGO-Förderung abgelehnt hatte. Als Begründung nannte die Regierung, dass es für die Begriffe ‚Umwelt- und Klimaschutzorganisationen‘ und ‚Nichtregierungsorganisationen‘ keine eindeutige Definition gebe. Die aktuelle Anfrage begegnet diesem Einwand, indem sie eigene Definitionen festlegt und erneut nach Fördermitteln, Flächenübertragungen und Kontrollmechanismen fragt.
Im Detail
Gerade wenn Organisationen aus dem Bundeshaushalt finanziert, begünstigt oder in politische Beratungs- und Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, Umfang, Empfänger, Zweck und Kontrolle dieser staatlichen Unterstützung nachvollziehen zu können.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8352
Staatliche Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) steht erneut im Fokus des Bundestages. Die AfD-Fraktion hat am 6. Oktober 2026 unter der Federführung des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8352) eingereicht, die detaillierte Auskunft über Bundesfördermittel, Flächenübertragungen und Kontrollmechanismen im Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 verlangt.
Warum kommt diese NGO-Förderungsanfrage jetzt?
Der unmittelbare Anlass ist eine frühere Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/2527. Damals hatte die Regierung die Beantwortung mehrerer Fragen zur Bundesförderung von NGOs abgelehnt – mit der Begründung, für die Begriffe ‚Umwelt- und Klimaschutzorganisationen‘ und ‚Nichtregierungsorganisationen‘ gebe es keine eindeutige Definition. Die Fragesteller halten diese Begründung laut Drucksache für unzureichend. Um dem Einwand zu begegnen, hat die AfD-Fraktion in der aktuellen Anfrage eigene, klare Definitionen beider Begriffe festgelegt und fragt damit erneut nach.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht können staatliche Zuwendungen an private Organisationen auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere der §§ 23 und 44 – vergeben werden. Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, staatlich geförderte NGOs zur Offenlegung dieser Förderung in Beratungsgremien oder Anhörungen zu verpflichten, besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht flächendeckend. Ob und in welchem Umfang Einzelregelungen in einzelnen Ressorts bestehen, ist eine der offenen Fragen der Anfrage.
Fünf Fragen zur NGO-Förderung und Transparenz
Die Kleine Anfrage umfasst fünf konkrete Fragenkomplexe. Erstens will die Fraktion wissen, welche Bundesflächen seit 2020 an Umweltschutzorganisationen oder NGOs übereignet, übertragen oder unter Marktwert überlassen wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesland, Flächengröße, Verkehrswert, empfangender Organisation und Rechtsgrundlage. Zweitens fragt die AfD nach allen Zuwendungen, Projektförderungen und institutionellen Förderungen sämtlicher Ressorts und nachgeordneter Behörden an diese Organisationen seit 2020. Drittens wird gefragt, welche der geförderten Maßnahmen extern evaluiert wurden und – sofern keine Evaluation stattfand – warum bei Fördervolumina über einer Million Euro darauf verzichtet wurde.
Viertens richtet sich die Anfrage auf bestehende Vorgaben zur Offenlegungspflicht: Welche Regelungen gibt es, damit staatlich geförderte Organisationen ihre Förderung in Anhörungen, Beiräten und Beratungsgremien der Bundesministerien transparent machen? Fünftens fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung plane, eine allgemeine Offenlegungspflicht einzuführen für alle externen Akteure, die in Gesetzgebungsverfahren oder Beratungsgremien mitwirken und zugleich Bundesmittel erhalten haben. Wenn nicht, soll die Regierung begründen, warum sie trotz möglicher Interessenkonflikte auf eine solche Transparenzpflicht verzichtet.
NGO-Förderung: Politischer Kontext
Die Frage nach der Transparenz staatlicher NGO-Förderung ist kein rein verwaltungstechnisches Thema. Organisationen, die einerseits aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und andererseits als unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure in der öffentlichen Debatte oder in politischen Beratungsprozessen auftreten, befinden sich in einem strukturellen Spannungsfeld. Laut Vorbemerkung der Fragesteller besteht bei solchen Konstellationen ein öffentliches Interesse daran, Umfang, Empfänger und Zweck staatlicher Unterstützung nachvollziehen zu können. Ähnliche Transparenzdebatten werden auch bei der Rüstungs- und Sicherheitsförderung sowie bei der Pflegereform geführt, wo ebenfalls externe Akteure an politischen Prozessen beteiligt sind.
Ob und wie die Bundesregierung diesmal antwortet, bleibt abzuwarten. Die Antwort wird zeigen, ob die neu eingeführten Definitionen die frühere Verweigerungshaltung überwinden.
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Betroffen sind potenziell alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Haushaltsmittel an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie NGOs fließen, sowie die Organisationen selbst, die staatliche Förderung erhalten und in politische Beratungsverfahren eingebunden sind.
Die Kleine Anfrage ist am 6. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde an die Bundesregierung zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Zuwendung
- Eine staatliche Geldleistung an einen Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks, geregelt in §§ 23, 44 BHO.
- Institutionelle Förderung
- Staatliche Förderung, die eine Organisation als Ganzes unterstützt – im Gegensatz zur projektbezogenen Förderung, die nur einzelne Vorhaben finanziert.
- Offenlegungspflicht
- Verpflichtung, staatliche Förderbeziehungen gegenüber Dritten, etwa in Beratungsgremien, transparent zu machen, um Interessenkonflikte erkennbar zu machen.
Was ist das Ziel dieser Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung detaillierte Angaben zu Fördermitteln, Flächenübertragungen und Evaluationsverfahren erhalten, die Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie NGOs seit 2020 betreffen.
Warum ist dies eine Nachfrage?
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/2527 mehrere Fragen nicht beantwortet und dies mit fehlenden eindeutigen Definitionen der Begriffe 'NGO' und 'Umweltschutzorganisation' begründet. Die aktuelle Anfrage enthält nun eigene Definitionen dieser Begriffe.
Was versteht die Anfrage unter 'NGO'?
Laut Drucksache gelten als NGOs alle juristischen Personen des Privatrechts, die nicht mehrheitlich im Eigentum des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8352 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































