- Norwegian People's Aid erhielt bis zu 5.500 T Euro für humanitäre Hilfe
- Deutsche Schulverein Malaysia bekam 2.012 T Euro Projektförderung
- Förderempfänger reichen von Kulturvereinen bis zu Konfliktforschungsinstituten
Hintergrund
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6836) zielt auf eine vollständige Offenlegung der staatlichen Förderung internationaler Nichtregierungsorganisationen durch oberste Bundesbehörden ab. Das Auswärtige Amt ist traditionell einer der größten Förderer zivilgesellschaftlicher Organisationen im Ausland — über Instrumente der auswärtigen Kulturpolitik, der humanitären Hilfe und der Demokratieförderung. Die vorgelegte Anlage 2 zur Antwortdrucksache 21/8307 macht erstmals systematisch sichtbar, welche Organisationen in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt Projektmittel erhalten.
- 5.500 T Euro — Größte Einzelförderung in der Tabelle: Norwegian People’s Aid im Bereich humanitäre Hilfe (Mai 2023 bis Dezember 2025).
- 2.486 T Euro — Global Community Engagement and Resilience Fund, Projektförderung Dezember 2023 bis April 2024.
- 2.012 T Euro — Deutschen Schulverein Malaysia, Projektförderung November 2022 bis Dezember 2024.
- 1.872 T Euro — Geneva Centre for Security Sector Governance (DCAF), Projektförderung September 2023 bis Dezember 2025.
- mehrere Hundert Einträge — Die Tabelle umfasst Förderempfänger aus Afrika, Asien, Europa und Amerika mit Beträgen von wenigen Tausend bis mehreren Millionen Euro.
Im Detail
Auswärtige Kulturförderung, humanitäre Hilfe und Demokratiearbeit weltweit: Das Auswärtige Amt (AA) fördert internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Steuergeldern in erheblichem Umfang. Die als Anlage 2 zur Bundestagsdrucksache 21/8307 veröffentlichte Tabelle macht erstmals in dieser Detailtiefe sichtbar, welche Organisationen in den Jahren 2024 und 2025 Projektmittel aus dem Bundeshaushalt erhalten haben.
Die umfangreichste Einzelförderung in der Liste entfällt auf Norwegian People’s Aid im Bereich humanitäre Hilfe: Allein für einen Projektzeitraum von Mai 2023 bis Dezember 2025 fließen 5.500 Tausend Euro — also 5,5 Millionen Euro — aus dem Etat des Auswärtigen Amts. Weitere Großposten sind der Global Community Engagement and Resilience Fund mit 2.486 T Euro sowie der Deutsche Schulverein Malaysia mit 2.012 T Euro für einen mehrjährigen Förderzeitraum. Das Geneva Centre for Security Sector Governance (DCAF) erhält über verschiedene Projektphasen insgesamt mehr als 2.200 T Euro.
Auswärtige Kulturförderung in der Breite
Neben den großen Einzelposten zeigt die Tabelle eine sehr breite Streuung der Auswärtigen Kulturförderung: Kleine Kulturvereine, Musikfestivals, Kindergärten mit deutschem Unterricht, Minderheitenorganisationen und Presseclubs in Dutzenden Ländern erhalten Beträge zwischen wenigen Tausend und mehreren Zehntausend Euro. Besonders häufig sind Empfänger in Osteuropa, Lateinamerika, Afrika und Südostasien vertreten. Die Förderung läuft ausnahmslos als Projektförderung — also zeitlich begrenzt und zweckgebunden.
Die Tabelle ist nach Einzelplan und Kapitel gegliedert. Die relevanten Positionen sind Kapitel 0504 (Auswärtige Kulturpolitik), 0501 (Politische Abteilung, u.a. humanitäre Hilfe und Krisenprävention) sowie 0502 (bilaterale Entwicklungszusammenarbeit über das AA). Die Förderrichtlinien „Humanitäre Hilfe“ und „Politische Stiftungen“ werden in mehreren Einträgen explizit genannt; bei einem Großteil der Projektförderungen ist keine spezifische Förderrichtlinie vermerkt.
Was gilt aktuell?
Die staatliche NGO-Förderung durch das Auswärtige Amt stützt sich auf die jährlichen Haushaltsgesetze und die einschlägigen Förderrichtlinien des Bundesministeriums des Auswärtigen. Eine zentrale gesetzliche Grundlage für die Einzelvergabe besteht nicht; maßgeblich sind die Bundeshaushaltsordnung sowie die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest). Empfänger müssen Verwendungsnachweise erbringen; eine systematische Wirkungskontrolle ist hingegen nicht in allen Fällen vorgesehen, wie der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit kritisiert hat.
Die AfD-Fraktion hat die Förderdaten mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6836 eingefordert. Hintergrund ist die politische Debatte über Transparenz und Kontrolle staatlicher NGO-Förderung — ein Thema, das auch im Kontext des BEG-Reform-Verfahrens und anderer parlamentarischer Anfragen zur Mittelverwendung des Bundes diskutiert wird. Ob und wie effektiv die geförderten Projekte wirken, lässt sich aus der Tabelle allein nicht ableiten — sie dokumentiert lediglich Empfänger, Beträge und Förderzeiträume.
Die Anlage umfasst sowohl Erst- als auch Letztempfänger. Bei einzelnen Projekten ist vermerkt, dass Zuwendungen an weitere NGOs weitergeleitet werden — was Fragen zur Nachvollziehbarkeit des Mittelflusses aufwirft, die die Anfrage zu klären sucht. In vielen Zeilen bleibt die Spalte zur Weiterleitung leer.
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Betroffen sind international tätige Nichtregierungsorganisationen aus Dutzenden Ländern, die Projektförderungen des Auswärtigen Amts erhalten. Darunter fallen Kulturvereine, Medienorganisationen, humanitäre Hilfswerke, Bildungseinrichtungen sowie Organisationen zur Demokratie- und Minderheitenförderung. Mittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Abgaben diese Projekte finanzieren.
Die Bundesregierung hat die geforderten Daten in tabellarischer Form als Anlage geliefert. Einzelne Felder — etwa Angaben zur Weiterleitung von Zuwendungen — sind in vielen Zeilen nicht befüllt, was auf unvollständige Angaben oder nicht zutreffende Kategorien hinweisen kann.
Die Anfrage ist mit der Vorlage der Antwort einschließlich der Anlage 2 abgeschlossen. Ein weiterer parlamentarischer Schritt ist nicht vorgesehen, es sei denn, die AfD-Fraktion stellt Nachfragen oder bringt einen Antrag auf Basis der gewonnenen Daten ein.
- Projektförderung
- Zeitlich befristete Zuwendung für ein konkretes Vorhaben — im Gegensatz zur institutionellen Förderung, die laufende Betriebskosten einer Organisation abdeckt.
- T Euro
- Tausend Euro; in Haushaltsdokumenten übliche Angabeeinheit für Förderbeträge unterhalb der Millionengrenze.
- Einzelplan
- Teilplan des Bundeshaushalts, der die Einnahmen und Ausgaben eines einzelnen Bundesministeriums oder Verfassungsorgans ausweist.
Welche Behörde ist Hauptförderer in der Liste?
Das Auswärtige Amt (AA) ist in allen aufgeführten Fördervorgängen die oberste Bundesbehörde; die Mittel fließen aus verschiedenen Kapiteln des Einzelplans 0504, 0501 und 0502.
In welcher Einheit werden die Förderbeträge angegeben?
Alle Beträge sind in Tausend Euro (T Euro) ausgewiesen, bezogen auf die Haushaltsjahre 2024 (Ist) und 2025 (Ist).
Welche Förderart dominiert in der Tabelle?
Bei allen aufgeführten Empfängern handelt es sich ausschließlich um Projektförderungen; institutionelle Förderungen erscheinen in dieser Anlage nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8307 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































