- Interventionistische Linke mobilisierte offen für Widersetzen-Proteste
- Verfassungsschutz erwähnt Widersetzen nicht im Bundesbericht
- Zwei PMK-Straftaten gegen Pressevertreter in Erfurt registriert
Hintergrund
Das Aktionsbündnis Widersetzen ist seit 2024 bundesweit aktiv und mobilisierte gegen AfD-Bundesparteitage in Essen (2024), Riesa (2025) und Erfurt (4./5. Juli 2026). Vor dem Parteitag in Erfurt kündigte das Bündnis an, alle Zufahrten zu blockieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet laut gesetzlichem Auftrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die AfD-Fraktion hatte mit BT-Drs. 21/8042 vierzehn Einzelfragen zu Struktur, Extremismuspotenzial und staatlicher Mitfinanzierung des Bündnisses gestellt.
- 2 — Politisch motivierte Straftaten (PMK-links) gegen Pressevertreter beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. Juli 2026.
- 91 Ortsgruppen — Selbstangabe des Bündnisses Widersetzen im Juli 2026 zur Größe der Kampagnenstruktur.
- 0 Euro — Bundesförderung an Widersetzen laut Ressortabfrage der Bundesregierung; keine direkte oder indirekte Mittelweitergabe nachweisbar.
Im Detail
Das Engagement der IL bei 'widersetzen' ist ein Ausdruck einer Scharnierfunktion zwischen autonomen, dogmatischen bis hin zu demokratischen Protestinitiativen. Dabei verzichtet die IL einerseits aus strategischen Gründen auf die Propagierung von Gewalt, distanziert sich andererseits aber auch nicht von gewaltsamen Aktionsformen oder einem militanten Auftreten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8286, S. 6
Blockaden von Parteitagsgeländen, Mobilisierung durch eine gesichert linksextremistische Organisation und Übergriffe auf Journalisten: Die Drucksache 21/8286 vom 30. September 2026 dokumentiert, was die Bundesregierung über das Aktionsbündnis Widersetzen weiß — und was sie bewusst verschweigt.
Interventionistische Linke und das Bündnis Widersetzen
Der Kernbefund der Regierungsantwort ist eindeutig: Die Mehrheit der Ortsgruppen der vom Verfassungsschutz als gesichert linksextremistisch eingestuften Interventionistischen Linken (IL) mobilisierte offen für Widersetzen und seinen Massenprotest gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026. Dabei handelte es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Posts, die in Kooperation mit der jeweiligen IL-Ortsgruppe veröffentlicht wurden. Die IL entwarf anlässlich des Protests in Erfurt zudem ein „Blockadenblatt“ mit dem Titel „Druck von links“. Laut Bundesregierung ist das Engagement der IL bei Widersetzen „ein Ausdruck einer Scharnierfunktion zwischen autonomen, dogmatischen bis hin zu demokratischen Protestinitiativen“. Dabei distanziert sich die IL nicht von gewaltsamen Aktionsformen.
Was gilt aktuell beim Verfassungsschutz?
Das Bündnis Widersetzen wird derzeit nicht im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt. Weitergehende Auskünfte — etwa zu konkreten Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über das Bündnis — verweigert die Bundesregierung vollständig, auch in eingestufter Form. Begründung: Eine Veröffentlichung würde den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen und dessen Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Damit überwiege das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse. Selbst eine vertrauliche Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Bundestages schließt die Bundesregierung aus.
Straftaten gegen Pressevertreter in Erfurt
Konkret benennt die Drucksache zwei im KPMD-PMK erfasste Straftaten gegen Pressevertreter beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt. Am 4. Juli 2026 wurden drei Journalisten von Versammlungsteilnehmern mit Schlägen und Tritten angegriffen (Verdacht der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB). In einem weiteren Fall wurde ein Pressevertreter mit der Faust geschlagen und seines Handys beraubt (Verdacht der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB und Raub gemäß § 249 StGB). Beide Delikte sind der PMK-links zugeordnet. Eine trennschärfere statistische Darstellung ist laut Bundesregierung nicht möglich, da es keine bundesweit einheitliche Begrifflichkeit für Straftaten in diesem Zusammenhang gibt. Ähnliche Themen rund um Gefährder und politisch motivierte Kriminalität in Deutschland beschäftigen den Bundestag regelmäßig.
Bundesfinanzierung ausgeschlossen
Auf die Frage, ob Bundesmittel direkt oder mittelbar an Widersetzen geflossen sind, gibt die Bundesregierung eine klare Antwort: Eine Ressortabfrage habe ergeben, dass keine Förderung aus Bundesmitteln an das Aktionsbündnis erfolgt oder erfolgt ist. Eine weitergehende Prüfung sei damit hinfällig. Die Frage nach der staatlichen Finanzierung zivilgesellschaftlicher Strukturen ist parlamentarisch breit diskutiert, wie etwa die Debatte um NGO-Förderung und Transparenz bei Bundesgeldern zeigt.
Zuständigkeit bei den Ländern
Fragen zur Gefahrenabwehr rund um Versammlungen, zur Einschätzung koordinierter Blockaden und zur Bewertung von Drohungen gegen CDU und BSW beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich. Sie verweist auf die grundgesetzliche Kompetenzordnung: Gefahrenabwehr und die Bewertung von Versammlungslagen liegen originär bei den Ländern. Eine abstrakte Einordnung durch die Bundesregierung erübrige sich daher. Die Pflicht von Bundesbeamten zur politischen Neutralität sei durch § 60 Bundesbeamtengesetz und Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz geregelt; beamtenrechtliche Prüfungen erfolgten nur bei konkreten Verdachtsmomenten.
Die Anfrage der AfD-Fraktion, eingebracht als BT-Drs. 21/8042, umfasste insgesamt 14 Einzelfragen. Die Antwort der Bundesregierung wurde vom Bundesministerium des Innern am 30. September 2026 übermittelt. Fragen zum Verfassungsschutz-Status, zur Größe des Gefährderpotenzials und zur Organisationsstruktur von Widersetzen bleiben ohne substanzielle öffentliche Antwort. Hintergründe zur Arbeit des staatlichen Sicherheitsapparats sowie zu politisch motivierter Kriminalität in städtischen Räumen beleuchten verwandte parlamentarische Anfragen.
Unmittelbar betroffen sind Journalisten, gegen die laut Drucksache am 4. Juli 2026 in Erfurt zwei politisch motivierte Straftaten (PMK-links) verzeichnet wurden. Mittelbar berührt das Thema Parteimitglieder und Delegierte zugelassener Parteien, deren Veranstaltungen blockiert wurden, sowie die Steuerzahler, die eine mögliche staatliche Mitfinanzierung des Bündnisses hinterfragten.
Die Bundesregierung weicht bei zentralen Fragen zu Verfassungsschutzeinstufung, Gefährderpotenzial und Organisationsstruktur von Widersetzen vollständig aus und beruft sich auf Staatswohl-Interessen sowie föderale Zuständigkeiten der Länder. Lediglich die Bundesfinanzierung (verneint) und die IL-Mobilisierung werden konkret beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bündnis Widersetzen: 14 Fragen zur Verfassungsschutz-Einordnung →
- PMK-links
- Politisch motivierte Kriminalität im Phänomenbereich Linksextremismus — ein polizeiliches Erfassungssystem für Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund.
- Interventionistische Linke (IL)
- Eine vom Verfassungsschutz als gesichert linksextremistisch eingestufte Organisation, die laut Bundesregierung aktiv für das Bündnis Widersetzen mobilisierte.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — das zentrale Erfassungssystem des BKA für politisch motivierte Straftaten in Deutschland.
Wird Widersetzen vom Verfassungsschutz beobachtet?
Das Bündnis Widersetzen wird laut Bundesregierung derzeit nicht im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt. Detailliertere Angaben verweigert die Bundesregierung unter Berufung auf Staatswohl-Interessen.
Fließen Bundesmittel an das Bündnis Widersetzen?
Nein. Eine Ressortabfrage der Bundesregierung hat ergeben, dass keine Förderung aus Bundesmitteln an das Aktionsbündnis Widersetzen erfolgt oder erfolgt ist.
Welche Straftaten wurden beim AfD-Parteitag in Erfurt registriert?
Im KPMD-PMK sind zwei Straftaten zum Nachteil von Pressevertretern erfasst: eine gefährliche Körperverletzung gegen drei Journalisten sowie ein weiterer Fall mit gefährlicher Körperverletzung und Raub — beide der PMK-links zugeordnet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8286 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































