- Asylverfahren dauert 31 Monate — fast dreimal so lang wie der BAMF-Durchschnitt
- Über 65 Akteneinträge, sieben Bußgeldverfahren, mehrere Strafanzeigen dokumentiert
- BAMF verlängerte Aufenthaltsgestattung trotz kommunaler Hinweise um sechs Monate
Hintergrund
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel war es unter anderem, die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren von über zwei Jahren zu verkürzen und Kommunen zu entlasten. Nach BAMF-Statistik (August 2026) liegt die durchschnittliche behördliche Verfahrensdauer im laufenden Jahr bei 11,9 Monaten. Der in der Anfrage beschriebene Einzelfall weist mit rund 31 Monaten eine mehr als doppelt so lange Verfahrensdauer auf. Eine Kommunalverwaltung hat sich im August 2026 sowohl an das BAMF als auch an Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages gewandt und um beschleunigte Bearbeitung gebeten.
- 11,9 Monate — Durchschnittliche BAMF-Verfahrensdauer im bisherigen Jahresverlauf 2026 (BAMF, Aktuelle Zahlen, August 2026, S. 13)
- 31 Monate — Bisherige Verfahrensdauer im geschilderten Einzelfall seit Antragsaufnahme am 23. Januar 2024
- Über 65 Einträge — Dokumentierte Vorgänge in der kommunalen Akte seit Zuweisung des Betroffenen am 12. September 2024
- 7 Bußgeldverfahren — Durchgeführte Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den betreffenden Asylbewerber laut kommunalem Schreiben
- 6 Monate — Verlängerungszeitraum der Aufenthaltsgestattung trotz kommunaler Hinweise auf erhebliche Auffälligkeiten
Im Detail
"kein, die allgemeinen Verhaltensregeln akzeptierender, Teil der Gesellschaft", habe "keinen Integrationswillen" und zeige keine erkennbare Bereitschaft, sich in die Gesellschaft einzufügen oder wenigstens die rechtsstaatliche Ordnung zu achten.
— Schreiben der Kommunalverwaltung, wiedergegeben in BT-Drs. 21/8452
Wenn ein Asylverfahren fast dreimal so lange dauert wie der BAMF-Durchschnitt, während eine Kommunalverwaltung über 65 Akteneinträge mit Bußgeldverfahren, Strafanzeigen und Drohungen dokumentiert — dann stellen sich grundsätzliche Fragen über die BAMF-Verfahrenspraxis. Genau diesen Fall hat eine Kommunalverwaltung im August 2026 dem BAMF und den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages geschildert. Die AfD-Fraktion nimmt diesen Einzelfall zum Anlass, mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8452 vom 8. Oktober 2026 insgesamt 25 Fragen an die Bundesregierung zu richten.
BAMF-Asylverfahren: Was der Einzelfall zeigt
Laut BAMF-Statistik für August 2026 betrug die durchschnittliche Dauer behördlicher Asylverfahren im bisherigen Jahresverlauf 2026 rund 11,9 Monate. Der in der Anfrage beschriebene Fall weist seit der Antragsaufnahme am 23. Januar 2024 bereits eine Dauer von rund 31 Monaten auf — und eine bestandskräftige Entscheidung liegt noch immer nicht vor. Die Aufenthaltsgestattung des betreffenden Asylbewerbers wurde nach Angaben der Kommunalverwaltung trotz ausdrücklicher Hinweise auf dessen Auffälligkeit zuletzt um weitere sechs Monate verlängert. Ohne etwaige Gerichtsverfahren rechnet die Kommunalverwaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens drei Jahren und einem Monat.
Seit der Zuweisung des Betroffenen am 12. September 2024 sind nach Angaben der Kommunalverwaltung über 65 Einträge in deren Akte entstanden. Dazu gehören sieben durchgeführte Bußgeldverfahren, weitere vorbereitete Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie mehrere Strafanzeigen unter anderem wegen Eigentumsdelikten und Sachbeschädigungen. Im kommunalen Schreiben werden zudem Bedrohungen mit Gewalt geschildert; der Asylbewerber sei demnach aktenkundig mit Messern bewaffnet. Diese Angaben stammen aus dem Schreiben der Kommunalverwaltung, das den Fragestellern nach eigener Aussage vorliegt — es handelt sich um die Position der Gemeinde, nicht um eine behördlich bestätigte Sachverhaltsfeststellung.
Was gilt aktuell beim BAMF-Asylverfahren?
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es soll unter anderem die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren von über zwei Jahren verkürzen und Kommunen entlasten. Rechtlich ermöglicht § 34 AsylG dem BAMF, eine Ablehnungsentscheidung mit Abschiebungsandrohung zu erlassen; daneben kommt eine Überstellungsentscheidung nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (EU) 2024/1351 in Betracht. Die Anfrage thematisiert, ob und in welchem Umfang das BAMF diese Instrumente auch vor Abschluss laufender Strafverfahren nutzt — und ob es behördliche Priorisierungsregeln für Fälle mit ordnungs- und strafrechtlichen Auffälligkeiten gibt. Einen Anspruch auf beschleunigte Bearbeitung aufgrund kommunaler Hinweise sieht das geltende Recht nach aktuellem Kenntnisstand nicht ausdrücklich vor; die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich nach der tatsächlichen Handhabung.
25 Fragen zu BAMF-Praxis und kommunaler Entlastung
Die Anfrage gliedert sich in drei inhaltliche Schwerpunkte: Erstens fragen die Abgeordneten nach den internen Zielwerten des BAMF für Verfahrensdauern, der Zielerreichungsquote im laufenden Jahr 2026 sowie den seit 2023 ergriffenen personellen, organisatorischen und digitalen Maßnahmen. Zweitens geht es um die Informationsflüsse zwischen Kommunen und BAMF: Wie fließen Erkenntnisse aus kommunalen Bußgeldakten, Gefährderansprachen oder Strafanzeigen in die Entscheidungspraxis ein, und welche Möglichkeiten haben Kommunen, eine Priorisierung zu beantragen? Drittens enthält die Anfrage Fragen zum konkreten geschilderten Einzelfall, darunter die Bitte um Auskunft über die spezifischen Gründe der bisherigen Verfahrensverzögerung sowie geplante nächste Schritte des BAMF. Wie viele Asylverfahren im laufenden Jahr länger als 24, 30 oder 36 Monate ohne bestandskräftige Entscheidung anhängig waren, ist Gegenstand von Frage 13 — die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Thematisch schließt die Anfrage an die Debatte über die Belastung von Kommunen durch die Unterbringung von Asylbewerbern an. Ergänzend relevant ist auch die Frage nach der Sicherheitslage in Deutschland, die ebenfalls Gegenstand parlamentarischer Anfragen ist. Informationen zur BAMF-Verfahrenspraxis im digitalen Kontext finden sich zudem im Bereich der behördlichen Digitalisierung.
Weiterlesen:
- Bündnis Widersetzen: Verfassungsschutz schweigt zu Einstufung
- Bundestag 12.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Unmittelbar betroffen sind Kommunen, die Asylbewerber mit überlangen Verfahren beherbergen und dabei Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben übernehmen müssen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da lange Verfahren mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen kommunale Haushalte belasten. Die Anfrage benennt zudem die Frage nach dem Schutz der lokalen Bevölkerung vor dokumentierten Bedrohungen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8452) wurde am 8. Oktober 2026 im Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung muss die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Aufenthaltsgestattung
- Vorläufiges Aufenthaltsdokument für Asylbewerber, das den legalen Aufenthalt in Deutschland während des laufenden Asylverfahrens erlaubt und regelmäßig verlängert werden kann.
- Bestandskräftige Entscheidung
- Eine Behördenentscheidung, gegen die keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder deren Rechtsmittelfrist abgelaufen ist — im Asylrecht die endgültige Bescheidung des Asylantrags.
- Dublin-III-Verordnung
- EU-Verordnung, die regelt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist; wird schrittweise durch die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (EU) 2024/1351 abgelöst.
Wie lange dauert ein BAMF-Asylverfahren im Durchschnitt?
Laut BAMF-Statistik für August 2026 betrug die durchschnittliche Dauer behördlicher Asylverfahren im bisherigen Jahresverlauf 2026 rund 11,9 Monate.
Was ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren?
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und soll unter anderem die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren verkürzen und Kommunen entlasten.
Welche Möglichkeiten haben Kommunen, Asylverfahren zu beschleunigen?
Diese Frage ist zentraler Gegenstand der Anfrage. Die Abgeordneten fragen explizit, welche rechtlichen Möglichkeiten Kommunen nach aktueller Rechtslage haben, eine Priorisierung zu beantragen, wenn von Asylbewerbern erhebliche Störungen der öffentlichen Ordnung ausgehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8452 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































